Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 1/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 68R9955
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: 68R9955.27
Radausführungskennz.: 68R9955.27
Radgröße: 9½J-Nx19H2
Rad-Einpresstiefe: 52 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
§22 54215*05
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: *) 920 kg
Reifenabrollumfang: 2150 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.47 (KBA-Nr.
54214*05) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp 68R9855, 68R9855.47 (KBA-Nr. 54214*05) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50705 130 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 2/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 9½J-Nx19H2,
ET49 ET52
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur K04) M00) BF1) E93) E100) EB1) EB2)
zulässig an 245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
Fahrzeugausführungen K04) K28) M00) BF1) E93) E100) EB1) EB2)
ab EG-Genehmigungs-Nr.
215/35R19 245/30R19 A01) bis A10)
e1*2001/116*0470*04)
K04) K28) M00) BF1) E93) E100) EB1) EB2)
V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.47 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
§22 54215*05
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 9½J-Nx19H2,
ET49 ET52
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe, C204) M00) N235) BF1) E110) G9R)
245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
K04) M00) BF1) E110)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.47 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 9½J-Nx19H2,
ET49 ET52
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Limousine, W204) K04) BF1) E104) GEV) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) E104) G8V) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.47 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 3/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 9½J-Nx19H2,
ET49 ET52
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
(Kombi, S204) K04) BF1) E104) V00)
225/35R19 265/30R19 A01) bis A10)
K04) BF1) E104) G1R) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.47 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 54215*05
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 9½J-Nx19H2,
ET49 ET52
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio M00) N235) A11) BF1) E110a) T88)
A205) 225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A02) bis A10)
M00) A11) BF1) E110a) T88)
235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
N245) A11) BF1) E110a)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A02) bis A10)
A11) BF1) E110a)
225/35R19 255/30R19 A02) bis A10)
A11) BF1) E110a) V00)
225/40R19 245/35R19 A02) bis A10)
A11) BF1) E110a)
225/40R19 255/35R19 A02) bis A10)
A11) BF1) E110a)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.47 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 4/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 9½J-Nx19H2,
ET49 ET52
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, W205) M00) N235) A11) BF1) E103) T88)
225/35R19 M+S 225/35R19 M+S A02) bis A10)
M00) A11) BF1) E103) T88)
235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
N245) T91) A11) BF1) E103)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A02) bis A10)
T91) A11) BF1) E103)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) T91) A11) BF1) E103) V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) T93) A11) BF1) E103)
§22 54215*05
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103) GB9)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.47 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 9½J-Nx19H2,
ET49 ET52
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 235/35R19 235/35R19 A02) bis A10)
(Kombi, S205) N245) T91) A11) BF1) E103) GCT)
235/35R19 M+S 235/35R19 M+S A02) bis A10)
T91) A11) BF1) E103) GCT)
225/35R19 255/30R19 A01) bis A10)
K04) T91) A11) BF1) E103) V00)
225/40R19 245/35R19 A01) bis A10)
K04) T93) A11) BF1) E103) GCT)
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E103) GCV)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.47 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 5/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 9½J-Nx19H2,
ET49 ET52
100 bis 225 Mercedes GLK 235/45R19 265/40R19 A01) bis A10)
A94a) K04) BF2) V00)
235/45R19 275/40R19 A01) bis A10)
K04) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.47 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 54215*05
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½J-Nx19H2, 9½J-Nx19H2,
ET49 ET52
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 255/50R19 255/50R19 A01) bis A10)
M00) BF3)
275/45R19 275/45R19 A01) bis A10)
BF3)
255/50R19 285/45R19 A01) bis A10)
BF3)
265/50R19 295/45R19 A01) bis A10)
K04) BF3) G5M) V00)
Die Verwendung des Rades 68R9955, 68R9955.27 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R9855, 68R9855.47 (KBA-Nr. 54214*05) an der Vorderachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 6/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
§22 54215*05
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50705
Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 7/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP50706
Anzugsmoment: 150 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
§22 54215*05
nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
• Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW mit unbelüfteter Scheibe Ø276x9 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. DB TRW mit unbelüfteter Scheibe Ø276x9 mm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 8/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
§22 54215*05
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GEV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
205/55R16, 225/40R18, 225/45R17, 225/50R16, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54215 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001224-F0-104
Anlage-Nr. : CD5
Seite : 9/9
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 68R9955
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 54215*05
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage CD5 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 68R9955 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 09.12.2025