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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
                Seite :                      1 / 13
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                    FMI182090
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                              Fondmetal
                Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             46_5_112N
                Radausführungskennz.:                                      V.LK 112N
                Radgröße:                                                   9Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           46 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
§22 100202*00




                Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
                Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                         970 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                        moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         KIT0455     130 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         KIT0455    150 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                                    150 Nm
                                Schaftlänge 27 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
                Seite :                      2 / 13
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2CLA                       e1*2007/46*1912*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                285 bis 310   Mercedes CLA 45 AMG , 245/30R20                                A01) bis A10)
                              CLA AMG 45 S                                                   BF1) K14) N255)
                              (Limousine, Kombi)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                         e1*2001/116*0501*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 270   Mercedes E-Klasse     235/35R20                                A02) bis A10)
                              (W213, Limousine)     A94) N245) T92)                          A11) BF2) E111a)

                                                     245/35R20
                                                     N255) T95)
§22 100202*00




                                                     255/30R20
                                                     A94) N265) T92)

                                                     255/35R20
                                                     GEE) N265) T97)

                                                     HL 245/35R20
                                                     N255)

                                                     HL 255/35R20
                                                     GEE) N265)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/35R20           265/30R20           A02) bis A10)
                                                     N245)               A94a) N275) T94)    A11) BF2) E111a) V00)
                                                     245/35R20           275/30R20           A02) bis A10)
                                                                         T97)                A11) BF2) E111a)
                                                     HL 245/35R20        275/30R20           A02) bis A10)
                                                                         T97)                A11) BF2) E111a) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
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                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1ES                        e1*2007/46*1560*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 270   Mercedes E-Klasse     245/35R20                                A02) bis A10)
                              (S213, Kombi)         N255) T95)                               A11) BF2)

                                                     255/35R20
                                                     GEE) N265) T97)

                                                     HL 245/35R20
                                                     N255) T98)

                                                     HL 255/35R20
                                                     GEE) N265)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
§22 100202*00




                                                     245/35R20           275/30R20           A02) bis A10)
                                                                         T97)                A11) BF2)
                                                     HL 245/35R20        275/30R20           A02) bis A10)
                                                                         T97)                A11) BF2) V00)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                         e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 139    Mercedes EQA, EQB     235/40R20                                A01) bis A10)
                                                    K04) T96)                                BF2) K01)

                                                     235/45R20
                                                     K04) K120)

                                                     245/40R20
                                                     K04)

                                                     255/40R20
                                                     K02) K120)

                                                     265/35R20
                                                     K02) K61)

                                                     265/40R20
                                                     K02) K61) K120)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
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                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQEW                       e1*2018/858*00036*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135   Mercedes EQE           235/45R20                          A02) bis A10)
                              (V295, ohne und mit    A94) N245) T100)                   BF3) E130)
                              Hinterachslenkung bis
                              5°, SA Code 201, nicht 235/45R20 M+S
                              für AMG)               A94) T100) W245)

                                                     255/40R20
                                                     A01) A94) K04)

                                                     265/40R20
                                                     A01) A94a) K04)

                                                     275/35R20
                                                     A01) A94a) K01) K04)
§22 100202*00




                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQEW                       e1*2018/858*00036*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135   Mercedes EQE           235/45R20                          A02) bis A10)
                              (V295,                 A94) N245) T100)                   BF3) E130a)
                              Hinterachslenkung
                              10°, SA Code 216,      255/40R20
                              nicht für AMG)         A01) A94) K04)

                                                     265/40R20
                                                     A01) A94a) K04)

                                                     275/35R20
                                                     A01) A94a) K01) K04)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                164G                        e1*2001/116*0340*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 285   Mercedes GL- Klasse   265/50R20                           A01) bis A10)
                                                    N275)                               BF2) ER1) K01)

                                                     265/50R20 M+S

                                                     275/50R20
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
                Seite :                      5 / 13
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                         e1*2007/46*0598*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 265/50R20                            A01) bis A10)
                              GLS                   N275)                               BF2) EF0) ER1) K01) K04)
                              (Ausführungen ohne
                              serienmäßige          275/45R20
                              Radhausverbreiterung)
                                                    275/50R20

                                                     285/45R20


                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                          e1*2007/46*0598*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100202*00




                190 bis 335   Mercedes GL- Klasse, 265/50R20                            A02) bis A10)
                              GLS                    N275)                              BF2) EF0) ER1)
                              (Ausführungen mit
                              serienmäßiger          275/45R20
                              Radhausverbreiterung
                              und Serienreifen       275/50R20
                              295/40R21)
                                                     285/45R20


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                         e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                410           Mercedes GL 63        275/45R20 M+S                       A02) bis A10)
                              AMG, GLS 63 AMG                                           BF2) EF0) ER1)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                245G                        e1*2001/116*0470*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 155    Mercedes GLA          235/35R20                           A02) bis A10)
                                                                                        BF1)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
                Seite :                      6 / 13
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                         e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 165    Mercedes GLA          235/45R20                           A01) bis A10)
                              (H247)                K04) K120)                          A11) BF1) K01)

                                                     245/40R20
                                                     K04)

                                                     255/40R20
                                                     K02) K120)

                                                     265/40R20
                                                     K02) K61) K120)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                         e1*2007/46*1909*..
§22 100202*00




                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225 bis 310   Mercedes GLA 35 AMG, 235/40R20                            A02) bis A10)
                              GLA 45 AMG, GLA 45                                        A11a) A94) BF1)
                              S AMG                 235/45R20
                              (H247)
                                                    245/40R20

                                                     255/40R20

                                                     265/35R20
                                                     A01) K01)

                                                     265/40R20
                                                     A01) K01)

                                                     275/35R20
                                                     A01) K01) K04)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                         e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 165    Mercedes GLB          235/45R20                           A01) bis A10)
                              (X247)                K04) K120)                          BF1) K01)

                                                     245/40R20
                                                     K04)

                                                     255/40R20
                                                     K02) K120)

                                                     265/40R20
                                                     K02) K61) K120)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
                Seite :                      7 / 13
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090



                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                         e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225           Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20                             A02) bis A10)
                              (X247)                                                    A11a) A94) BF1)
                                                    235/45R20

                                                     245/40R20

                                                     255/40R20

                                                     265/35R20
                                                     A01) K01)

                                                     265/40R20
                                                     A01) K01)
§22 100202*00




                                                     275/35R20
                                                     A01) K01) K04)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                         e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                410 bis 430   Mercedes GLE AMG 63, 255/45R20 M+S                        A02) bis A10)
                              AMG 63S                                                   BF2) E108)
                                                    265/40R20

                                                     265/45R20

                                                     275/40R20


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                         e1*2007/46*0598*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 335   Mercedes M-Klasse,    245/45R20                           A02) bis A10)
                              GLE-Klasse            N255)                               A11) BF2) E107) E108)
                              (W166)
                                                    255/45R20
                                                    A01) K03) K04) N265)

                                                     265/45R20
                                                     A01) K03) K04)

                                                     275/40R20
                                                     A01) K01) K04)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
                Seite :                      8 / 13
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                164                         e1*2001/116*0315*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 285   Mercedes ML-Klasse    245/45R20                                A02) bis A10)
                                                    N255)                                    BF2)

                                                     255/45R20
                                                     A01) K01)

                                                     265/45R20
                                                     A01) K01)

                                                     275/40R20
                                                     A01) K01)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
§22 100202*00




                                                     245/45R20           275/40R20           A02) bis A10)
                                                     N255)                                   BF2) V00)
                                                     245/45R20 M+S       275/40R20 M+S       A02) bis A10)
                                                                                             BF2) V00)
                                                     275/40R20           245/45R20           A01) bis A10)
                                                     K01)                N255)               BF2) V00)
                                                     275/40R20 M+S       245/45R20 M+S       A01) bis A10)
                                                     K01)                                    BF2) V00)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                         e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                     e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                386 bis 410   Mercedes ML63 AMG 275/40R20                                    A02) bis A10)
                                                                                             BF2)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
                Seite :                      9 / 13
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                251                         e1*2001/116*0341*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 285   Mercedes R-Klasse     235/45R20                            A02) bis A10)
                                                    N245) T100)                          A94) BF2)

                                                     235/45R20 M+S
                                                     T100)

                                                     245/45R20
                                                     A01) K03) K04) N255)

                                                     245/45R20 M+S
                                                     A01) K03) K04)

                                                     255/45R20
                                                     A01) K01) K04)
§22 100202*00




                                                     265/40R20
                                                     A01) K01) K04)

                                                     265/45R20
                                                     A01) K01) K04)

                                                     275/40R20
                                                     A01) K01) K02)


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                251                         e1*2001/116*0341*..
                251 AMG                     e1*2001/116*0404*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                375           Mercedes R63 AMG      255/45R20 M+S                        A01) bis A10)
                                                    K04)                                 A94) BF2) K01)

                                                     265/40R20
                                                     K04)

                                                     265/45R20
                                                     K04)

                                                     275/40R20
                                                     K02)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
                Seite :                      10 / 13
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100202*00




                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
                       Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                       eingetragen haben.

                A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
                Seite :                      11 / 13
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090



                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: KIT0455
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: KIT0455
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
§22 100202*00




                E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

                E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
                       mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

                E130a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                       (Code 216) ausgerüstet sind.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
                          Ø400x38 mm

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
                       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
                       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                       Achslast von 1940 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/40R19
                     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
                Seite :                      12 / 13
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§22 100202*00




                       Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

                K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei Lenkeinschlag)
                       warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit ausreichender
                       Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

                K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
                      Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 5b
                Seite :                      13 / 13
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 100202*00




                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                       Nachweises.

                W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage 5b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
                FMI182090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                Geschäftsstelle Essen, 29.04.2025