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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                18b
                Seite :                     1 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                          GRI-N 21
                Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                   ETA BETA
                Montageposition:                                        Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                                      5R
                Radausführungskennz.:                                               5R
                Radgröße:                                                       9Jx21EH2
                Rad-Einpresstiefe:                                               45,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                            112 mm
§22 100150*00




                Lochzahl:                                                            5
                Mittenlochdurchmesser:                                          66,55 mm
                Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                                   ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                              1015 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2467 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:      MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                    Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                            moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                DW495       150 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                DW495         130 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                           e1*2001/116*0501*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/30R21                                 A02) bis A10)
                                (W213, Limousine)                                                A11) BF1) E111a) N255) T91)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                18b
                Seite :                     2 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21



                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      245/35R21                            A01) bis A10)
                                                       T96)                                 BF1) K01) K120)

                                                         255/35R21
                                                         K02) T98)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135     Mercedes EQE              265/35R21                         A01) bis A10)
                                (V295, ohne und mit       K04)                              BF1) E130)
                                Hinterachslenkung bis 5°,
§22 100150*00




                                SA Code 201, nicht für    275/35R21
                                AMG)                      G01) K01)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135     Mercedes EQE             265/35R21                          A01) bis A10)
                                (V295, Hinterachslenkung K04)                               BF1) E130a)
                                10°, SA Code 216, nicht
                                für AMG)                 275/35R21
                                                         G01) K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                164G                          e1*2001/116*0340*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 285     Mercedes GL- Klasse    265/45R21                            A02) bis A10)
                                                       N275)                                BF1)

                                                         265/45R21 M+S

                                                         275/45R21

                                                         285/45R21
                                                         A01) K01)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                18b
                Seite :                     3 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                            e1*2007/46*0598*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,    265/45R21                          A02) bis A10)
                                GLS                     N275)                              BF1) EF0)
                                (Ausführungen ohne
                                serienmäßige            275/45R21
                                Radhausverbreiterung) A01) K01) K04)

                                                         285/45R21
                                                         A01) K01) K04) K112) K113)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                             e1*2007/46*0598*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                190 bis 335     Mercedes GL- Klasse,     265/45R21                         A02) bis A10)
§22 100150*00




                                GLS                      N275)                             BF1) EF0)
                                (Ausführungen mit
                                serienmäßiger            275/45R21
                                Radhausverbreiterung
                                und Serienreifen         285/45R21
                                295/40R21)               A01) K112) K113)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                           e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                410             Mercedes GL 63 AMG, 275/45R21 M+S                          A01) bis A10)
                                GLS 63 AMG                                                 BF1) EF0) K112)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 165      Mercedes GLA           245/35R21                           A01) bis A10)
                                (H247)                 K04)                                A11) BF2) K01) K120)

                                                         255/35R21
                                                         K02)
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                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                18b
                Seite :                     4 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225 bis 310     Mercedes GLA 35        245/35R21                         A02) bis A10)
                                AMG, GLA 45 AMG,       A94)                              A11a) BF2)
                                GLA 45 S AMG
                                (H247)                 255/35R21
                                                       A94)

                                                        265/30R21
                                                        A01) A94) K01)

                                                        265/35R21
                                                        A01) A94) K01)

                                                        275/30R21
                                                        A01) A94) K01) K04)
§22 100150*00




                                                        275/35R21
                                                        A01) A94a) K01) K04) K120)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 165      Mercedes GLB           245/35R21                         A01) bis A10)
                                (X247)                 K04)                              BF2) K01) K120)

                                                        255/35R21
                                                        K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225             Mercedes GLB 35 AMG 245/35R21                            A02) bis A10)
                                (X247)                 A94)                              A11a) BF2)

                                                        255/35R21
                                                        A94)

                                                        265/30R21
                                                        A01) A94) K01)

                                                        265/35R21
                                                        A01) A94) K01)

                                                        275/30R21
                                                        A01) A94) K01) K04)

                                                        275/35R21
                                                        A01) A94a) K01) K04) K120)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                18b
                Seite :                     5 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                           e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                410 bis 430     Mercedes GLE AMG       255/40R21 M+S                     A02) bis A10)
                                63, AMG 63S                                              BF1) E108)
                                                       265/35R21

                                                        265/40R21

                                                        275/35R21

                                                        275/40R21


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                           e1*2007/46*0598*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
§22 100150*00




                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 335     Mercedes M-Klasse,     255/40R21                         A01) bis A10)
                                GLE-Klasse             K03) N265)                        A11) BF1) E107) E108) K04)
                                (W166)
                                                       265/40R21

                                                        275/40R21
                                                        G5K) K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                164                           e1*2001/116*0315*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     245/40R21                         A02) bis A10)
                                                       N255)                             BF1)

                                                        255/40R21
                                                        A01) K01)

                                                        265/40R21
                                                        A01) K01)

                                                        275/35R21
                                                        A01) K01)

                                                        275/40R21
                                                        A01) G5K) K01)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                           e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                       e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                386 bis 410     Mercedes ML63 AMG      275/40R21                         A02) bis A10)
                                                                                         BF1)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                18b
                Seite :                     6 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                251                           e1*2001/116*0341*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 285     Mercedes R-Klasse      245/40R21                         A01) bis A10)
                                                       K03) K04) N255) T100)             A94) BF1)

                                                        245/40R21 M+S
                                                        K03) K04) T100)

                                                        255/40R21
                                                        K01) K04)

                                                        265/35R21
                                                        K01) K04) T101)

                                                        265/40R21
                                                        K01) K04)
§22 100150*00




                                                        275/35R21
                                                        K01) K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                251                           e1*2001/116*0341*..
                251 AMG                       e1*2001/116*0404*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                375             Mercedes R63 AMG       255/40R21 M+S                     A01) bis A10)
                                                       K04)                              A94) BF1) K01)

                                                        265/35R21
                                                        K04)

                                                        265/40R21
                                                        K04)

                                                        275/35R21
                                                        K02)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                18b
                Seite :                     7 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
§22 100150*00




                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                18b
                Seite :                     8 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21



                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: DW495
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: DW495
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

                E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

                E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
§22 100150*00




                      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

                E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø400x38 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Carbon Ceramic 6-Kolben mit belüfteter und
                         gelochter Scheibe Ø440x40 mm

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                18b
                Seite :                     9 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 100150*00




                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
                         befindliche Blechsteg umzulegen,
                      • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
                      • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
                         Schweller zu versetzen.

                K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
                      Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

                K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                18b
                Seite :                     10 / 10
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
§22 100150*00




                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                Die Anlage 18b mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ GRI-N 21 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 28.03.2025
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100150*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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