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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JL5
                Seite :                     1/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                  GRI-N 21
                Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                           ETA BETA
                Montageposition:                                     Vorderachse **)
                Radausführung:                                              5R
                Radausführungskennz.:                                       5R
                Radgröße:                                               9Jx21EH2
                Rad-Einpresstiefe:                                       45,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
§22 100150*00




                Lochzahl:                                                    5
                Mittenlochdurchmesser:                                   66,55 mm
                Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                            ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                      1015 kg
                 Reifenabrollumfang:                                      2467 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
                beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr.
                100148*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
                separaten Gutachten für den Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                     moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         DW495       150 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         DW495      130 Nm
                                Schaftlänge 28,2 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JL5
                Seite :                     2/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                            e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        9Jx21EH2,          9½Jx21EH2,
                                                        ET45,1             ET40,1
                80 bis 139       Mercedes EQA, EQB      245/35R21          245/35R21                        A01) bis A10)
                                                        K01) K120)                                          BF1)
                                                        255/35R21          255/35R21                        A01) bis A10)
                                                        K01) K120)                                          BF1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                164G                           e1*2001/116*0340*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
§22 100150*00




                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        9Jx21EH2,          9½Jx21EH2,
                                                        ET45,1             ET40,1
                155 bis 285      Mercedes GL- Klasse    265/45R21          265/45R21                        A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) N275)
                                                             265/45R21 M+S          265/45R21 M+S           A02) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                                                             275/45R21              275/45R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                                                             285/45R21              285/45R21               A01) bis A10)
                                                             K01)                                           BF1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                             e1*2007/46*0598*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         9Jx21EH2,         9½Jx21EH2,
                                                         ET45,1            ET40,1
                190 bis 335      Mercedes GL- Klasse,    265/45R21         265/45R21                        A01) bis A10)
                                 GLS                                                                        BF1) EF0) N275)
                                 (Ausführungen ohne
                                 serienmäßige            275/45R21         275/45R21                        A01) bis A10)
                                 Radhausverbreiterung)   K01)                                               BF1) EF0)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JL5
                Seite :                     3/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                              e1*2007/46*0598*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          9Jx21EH2,        9½Jx21EH2,
                                                          ET45,1           ET40,1
                190 bis 335      Mercedes GL- Klasse,     265/45R21        265/45R21                        A02) bis A10)
                                 GLS                                                                        BF1) EF0) N275)
                                 (Ausführungen mit
                                 serienmäßiger
                                 Radhausverbreiterung     275/45R21        275/45R21                        A02) bis A10)
                                 und Serienreifen                                                           BF1) EF0)
                                 295/40R21)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100150*00




                F2B                            e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        9Jx21EH2,          9½Jx21EH2,
                                                        ET45,1             ET40,1
                85 bis 165       Mercedes GLA           245/35R21          245/35R21                        A01) bis A10)
                                 (H247)                 K01) K120)                                          A11) BF2)
                                                        255/35R21          255/35R21                        A01) bis A10)
                                                        K01) K120)                                          A11) BF2)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                            e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        9Jx21EH2,          9½Jx21EH2,
                                                        ET45,1             ET40,1
                85 bis 165       Mercedes GLB           245/35R21          245/35R21                        A01) bis A10)
                                 (X247)                 K01) K120)                                          BF2)
                                                        255/35R21          255/35R21                        A01) bis A10)
                                                        K01) K120)                                          BF2)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JL5
                Seite :                     4/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                            e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        9Jx21EH2,          9½Jx21EH2,
                                                        ET45,1             ET40,1
                410 bis 430      Mercedes GLE AMG       255/40R21 M+S      255/40R21 M+S                    A02) bis A10)
                                 63, AMG 63S                                                                BF1) E108)
                                                        265/35R21          265/35R21                        A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E108)
                                                             265/40R21              265/40R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E108)
                                                             275/35R21              275/35R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E108)
                                                             275/40R21              275/40R21               A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) E108)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
§22 100150*00




                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                            e1*2007/46*0598*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        9Jx21EH2,          9½Jx21EH2,
                                                        ET45,1             ET40,1
                150 bis 335      Mercedes M-Klasse,     255/40R21          255/40R21                        A01) bis A10)
                                 GLE-Klasse             K03)                                                A11) BF1) E107) E108) N265)
                                 (W166)                 265/40R21          265/40R21                        A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1) E107) E108)
                                                             275/40R21              275/40R21               A01) bis A10)
                                                             K01)                                           A11) BF1) E107) E108) G5K)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JL5
                Seite :                     5/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                164                            e1*2001/116*0315*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        9Jx21EH2,          9½Jx21EH2,
                                                        ET45,1             ET40,1
                140 bis 285      Mercedes ML-Klasse     245/40R21          245/40R21                        A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) N255)
                                                             255/40R21              255/40R21               A01) bis A10)
                                                             K01)                                           BF1)
                                                             265/40R21              265/40R21               A01) bis A10)
                                                             K01)                                           BF1)
                                                             275/35R21              275/35R21               A01) bis A10)
                                                             K01)                                           BF1)
                                                             275/40R21              275/40R21               A01) bis A10)
                                                             K01)                                           BF1) G5K)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
§22 100150*00




                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                            e1*2007/46*0598*..
                166 AMG                        e1*2007/46*0826*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        9Jx21EH2,          9½Jx21EH2,
                                                        ET45,1             ET40,1
                386 bis 410      Mercedes ML63 AMG      275/40R21          275/40R21                        A01) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                251                            e1*2001/116*0341*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        9Jx21EH2,          9½Jx21EH2,
                                                        ET45,1             ET40,1
                140 bis 285      Mercedes R-Klasse      245/40R21          245/40R21                        A01) bis A10)
                                                        K03)                                                BF1) N255)
                                                        245/40R21 M+S      245/40R21 M+S                    A01) bis A10)
                                                        K03)                                                BF1)
                                                        255/40R21          255/40R21                        A01) bis A10)
                                                        K01)                                                BF1)
                                                        265/35R21          265/35R21                        A01) bis A10)
                                                        K01)                                                BF1)
                                                        275/35R21          275/35R21                        A01) bis A10)
                                                        K01)                                                BF1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JL5
                Seite :                     6/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                251                            e1*2001/116*0341*..
                251 AMG                        e1*2001/116*0404*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        9Jx21EH2,          9½Jx21EH2,
                                                        ET45,1             ET40,1
                375              Mercedes R63 AMG       255/40R21 M+S      255/40R21 M+S                    A01) bis A10)
                                                        K01)                                                BF1)
                                                        265/35R21          265/35R21                        A01) bis A10)
                                                        K01)                                                BF1)
                                                        275/35R21          275/35R21                        A01) bis A10)
                                                        K01)                                                BF1)
                Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
                Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
                (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
                Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise
§22 100150*00




                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                        nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                        genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                        Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                        über die Radkontur hinausragen.

                A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JL5
                Seite :                     7/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
§22 100150*00




                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: DW495
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                       Zubehörkit: DW495
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

                E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø400x38 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Carbon Ceramic 6-Kolben mit belüfteter und
                         gelochter Scheibe Ø440x40 mm

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000010-00-0-347
                Anlage-Nr. :                JL5
                Seite :                     8/8
                Auftraggeber :              DIEWE Wheels GmbH
                Teiletyp :                  GRI-N 21


                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§22 100150*00




                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                Die Anlage JL5 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ GRI-N 21 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 28.03.2025
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100150*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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