Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : JL5
Seite : 1/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: GRI-N 21
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: ETA BETA
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: 5R
Radausführungskennz.: 5R
Radgröße: 9Jx21EH2
Rad-Einpresstiefe: 45,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
§22 100150*00
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,55 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 1015 kg
Reifenabrollumfang: 2467 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr.
100148*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW495 150 Nm
Schaftlänge 28,2 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW495 130 Nm
Schaftlänge 28,2 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : JL5
Seite : 2/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21EH2, 9½Jx21EH2,
ET45,1 ET40,1
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10)
K01) K120) BF1)
255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
K01) K120) BF1)
Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164G e1*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 100150*00
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21EH2, 9½Jx21EH2,
ET45,1 ET40,1
155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 265/45R21 265/45R21 A02) bis A10)
BF1) N275)
265/45R21 M+S 265/45R21 M+S A02) bis A10)
BF1)
275/45R21 275/45R21 A02) bis A10)
BF1)
285/45R21 285/45R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21EH2, 9½Jx21EH2,
ET45,1 ET40,1
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/45R21 265/45R21 A01) bis A10)
GLS BF1) EF0) N275)
(Ausführungen ohne
serienmäßige 275/45R21 275/45R21 A01) bis A10)
Radhausverbreiterung) K01) BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : JL5
Seite : 3/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21EH2, 9½Jx21EH2,
ET45,1 ET40,1
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/45R21 265/45R21 A02) bis A10)
GLS BF1) EF0) N275)
(Ausführungen mit
serienmäßiger
Radhausverbreiterung 275/45R21 275/45R21 A02) bis A10)
und Serienreifen BF1) EF0)
295/40R21)
Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100150*00
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21EH2, 9½Jx21EH2,
ET45,1 ET40,1
85 bis 165 Mercedes GLA 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10)
(H247) K01) K120) A11) BF2)
255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
K01) K120) A11) BF2)
Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21EH2, 9½Jx21EH2,
ET45,1 ET40,1
85 bis 165 Mercedes GLB 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10)
(X247) K01) K120) BF2)
255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
K01) K120) BF2)
Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : JL5
Seite : 4/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21EH2, 9½Jx21EH2,
ET45,1 ET40,1
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 255/40R21 M+S 255/40R21 M+S A02) bis A10)
63, AMG 63S BF1) E108)
265/35R21 265/35R21 A02) bis A10)
BF1) E108)
265/40R21 265/40R21 A02) bis A10)
BF1) E108)
275/35R21 275/35R21 A02) bis A10)
BF1) E108)
275/40R21 275/40R21 A02) bis A10)
BF1) E108)
Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
§22 100150*00
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21EH2, 9½Jx21EH2,
ET45,1 ET40,1
150 bis 335 Mercedes M-Klasse, 255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
GLE-Klasse K03) A11) BF1) E107) E108) N265)
(W166) 265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
A11) BF1) E107) E108)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
K01) A11) BF1) E107) E108) G5K)
Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : JL5
Seite : 5/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21EH2, 9½Jx21EH2,
ET45,1 ET40,1
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/40R21 245/40R21 A02) bis A10)
BF1) N255)
255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
265/40R21 265/40R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
K01) BF1) G5K)
Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
§22 100150*00
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21EH2, 9½Jx21EH2,
ET45,1 ET40,1
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 275/40R21 275/40R21 A01) bis A10)
BF1)
Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21EH2, 9½Jx21EH2,
ET45,1 ET40,1
140 bis 285 Mercedes R-Klasse 245/40R21 245/40R21 A01) bis A10)
K03) BF1) N255)
245/40R21 M+S 245/40R21 M+S A01) bis A10)
K03) BF1)
255/40R21 255/40R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : JL5
Seite : 6/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
251 AMG e1*2001/116*0404*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
9Jx21EH2, 9½Jx21EH2,
ET45,1 ET40,1
375 Mercedes R63 AMG 255/40R21 M+S 255/40R21 M+S A01) bis A10)
K01) BF1)
265/35R21 265/35R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
275/35R21 275/35R21 A01) bis A10)
K01) BF1)
Die Verwendung des Rades GRI-N 21, 5R ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse' genannten
Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp GRI-N K 21, 5R (KBA-Nr. 100148*00) an der Hinterachse zulässig
(siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise genannten
Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
§22 100150*00
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : JL5
Seite : 7/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
§22 100150*00
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Zubehörkit: DW495
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
Zubehörkit: DW495
Anzugsmoment: 130 Nm
E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø400x38 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Carbon Ceramic 6-Kolben mit belüfteter und
gelochter Scheibe Ø440x40 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100150 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000010-00-0-347
Anlage-Nr. : JL5
Seite : 8/8
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : GRI-N 21
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G5K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/45R20 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§22 100150*00
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage JL5 mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GRI-N 21 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 28.03.2025
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 100150*00
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024