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							                Gutachten 366-0201-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100157
                ANLAGE: 2                                                            Radtyp: NO7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 19.05.2025
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                                Fahrzeughersteller              DAIMLER (D)




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          in mm                    last      umf.      Fertig
                              Rad                              Zentrierring                                    in kg     in mm     datum
                511250666/W4S NO7070/WS4X                      ohne                        66,6                   1350      2320    12/24
                X
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100157*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D)
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : Nabenkappe: CAP MAK60; Radbefestigung: Serie


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : 117; 176; 204; 204 K; 245G
                                                             150 Nm für Typ : 639; 639/2; 639/4; 639/5
                                                             180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5
                 Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 176          e1*2007/46*0928*..  66 - 115 205/50R17                 51G; 52J                 A-Klasse;
                                                           205/50R17 93                                       Frontantrieb;
                                                           215/45R17 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           225/45R17 91                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                                              74D; 76S; 77E; 83N;
                                                                                                              MAO; MBD




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0201-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100157
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: NO7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.05.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                176          e1*2007/46*0928*..  66 - 135 205/50R17      93                              A-Klasse;
                                                           215/45R17     91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 66 - 160 225/45R17      91                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 155 - 160 205/50R17     93      52J                     721; 725; 729; 73C;
                                                           215/45R17     91      52J                     74D; 76S; 77E; 83N;
                                                                                                         MBD

                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 155 205/50R17 93                                   B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                          215/45R17 91                                   nicht Natural Gas
                                                          225/45R17 91                                   Drive; nicht Electric
                                                                                                         Drive; Kombi;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                                         73C; 74D; 76S; 77E;
                                                                                                         83N
                245G          e1*2001/116*0470*.. 66 - 115   205/50R17           51G; 52J                A-Klasse;
                                                             205/50R17 93                                Frontantrieb;
§22 100157*00




                                                             215/45R17 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             225/45R17 91                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74D; 76S; 77E; 83N;
                                                                                                         MAO; MBD
                245G          e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 205/50R17 M+S        11A; 26P                CLA; CLA Limousine;
                                                                                                         CLA Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76S; 77E; 83N
                245G          e1*2001/116*0470*.. 80 - 155   205/50R17 93        11A; 26P                CLA; Sportfahrwerk;
                                                             215/45R17 91        11A; 26P                CLA Limousine; CLA
                                                             225/45R17 91        11A; 26N; 26P           Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76S; 77E; 83N; DBW
                245G          e1*2001/116*0470*.. 66 - 135   205/50R17   93                              A-Klasse;
                                                             215/45R17   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   66 - 160 225/45R17    91                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   155 - 160 205/50R17   93      52J                     721; 725; 729; 73C;
                                                             215/45R17   91      52J                     74D; 76S; 77E; 83N;
                                                                                                         MBD


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0201-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100157
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: NO7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.05.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 10
                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 205/50R17 93                                   CLA; nicht
                                                          215/45R17 91                                   Sportfahrwerk; CLA
                                                          225/45R17 91                                   Limousine; CLA
                                                                                                         Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76S; 77E; 83N; DBW

                Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 115 - 150 225/45R17 91                                  bis
                                                                                                         e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                                         74D; 76S; 76T; 98A;
                                                                                                         AGD; DEN; FHC
§22 100157*00




                204           e1*2001/116*0431*.. 120 - 170 225/45R17            12T; 51G                Nur Baureihe 204; Nur
                                                                                                         4-MATIC; Limousine;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                         76T; 76U; 98A; AGD;
                                                                                                         DEN; FHC
                204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 170   225/45R17           12T; 51G                Nur Baureihe 204;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                         76T; 98A; AGD; DEN;
                                                                                                         FHC
                204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 170   205/50R17 91        12A; 51J                bis
                                                             225/45R17           12T; 51G                e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                         Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74D; 76S;
                                                                                                         76T; AGD; DEN




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0201-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100157
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: NO7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.05.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 205/50R17 93            11A; 26P                CLA; Sportfahrwerk;
                                                         215/45R17 91            11A; 26P                CLA Limousine; CLA
                                                         225/45R17 91            11A; 26N; 26P           Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76S; 77E; 83N; DBW
                117           e1*2007/46*1007*..   80 - 155 205/50R17 93                                 CLA; nicht
                                                            215/45R17 91                                 Sportfahrwerk; CLA
                                                            225/45R17 91                                 Limousine; CLA
                                                                                                         Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76S; 77E; 83N; DBW
§22 100157*00




                Verkaufsbezeichnung:     Marco Polo,V-Klasse,Vito,(e-)Vito Tourer, EQV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen           Auflagen
                639/2        e1*2007/46*0457*.. 65 - 176 215/60R17 100      5KA                          V-Klasse; Vito; Vito
                                                         225/55R17 104                                   Tourer; Vito Mixto;
                                                         225/60R17 99       5JK                          ab
                                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                                             235/50R17 100       5KA                     ab
                                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                                             235/55R17 103       5LK                     ab
                                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                                             245/55R17 106                               Marco Polo; EQV;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76S

                Verkaufsbezeichnung:     VITO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                639/4        L275                  65 - 170 225/55R17            51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            235/55R17 99W        11A; 24M; 54A           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0201-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100157
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: NO7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.05.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 10
                Verkaufsbezeichnung:     VITO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
                639/4        e1*2007/46*0458*..    70 - 165 225/55R17 101        11A; 248; 5KK           bis
                639/5        e1*2007/46*0459*..,   70 - 190 225/55R17            11A; 248; 51G           e1*2007/46*0459*05;
                              L720                          235/55R17 103        11A; 24J; 244; 54A      bis
                                                            235/55R17 99W        11A; 24J; 244; 5JK;     e1*2007/46*0458*07;
                                                                                 54A                     Allradantrieb;
                                                   190       225/55R17 101W      11A; 248; 5KK           Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     VITO, VIANO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                639          e9*2001/116*0048*.. 65 - 170 225/55R17              51G                     Heckantrieb;
                                                          235/55R17 99W          11A; 24M; 54A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     VITO,VIANO
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                639/2        e1*2007/46*0457*.. 70 - 165 225/55R17 101           11A; 248; 5KK           bis
                                                70 - 190 225/55R17               11A; 248; 51G           e1*2007/46*0457*08;
§22 100157*00




                                                         235/55R17 103           11A; 24J; 244; 54A      Allradantrieb;
                                                         235/55R17 99W           11A; 24J; 244; 5JK;     Heckantrieb;
                                                                                 54A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   190       225/55R17 101W      11A; 248; 5KK           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     V-Klasse, Vito, Vito Tourer
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                639/4        e1*2007/46*0458*..  65 - 176 215/60R17 100          5KA                     V-Klasse; Vito; Vito
                639/5        e1*2007/46*0459*..            225/55R17 104                                 Tourer; Vito Mixto;
                                                           225/60R17 99          5JK                     ab
                                                                                                         e1*2007/46*0459*06;
                                                             235/50R17 100       5KA                     ab
                                                                                                         e1*2007/46*0458*08;
                                                             235/55R17 103       5LK                     ab
                                                                                                         e1*2007/46*0457*09;
                                                             245/55R17 106                               Marco Polo;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; inkl.
                                                                                                         Elektro;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                         76S


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0201-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100157
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: NO7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.05.2025
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                       Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeb en
                       und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                       das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                       angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                       Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                       zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
§22 100157*00




                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdec kung ausreichend ist. Die


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0201-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100157
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: NO7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.05.2025
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                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§22 100157*00




                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrz eughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                       Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                     berücksichtigen.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1550kg.
                5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1600kg.
                5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1650kg.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0201-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100157
                ANLAGE: 2                                                         Radtyp: NO7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 19.05.2025
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                5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1750kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
§22 100157*00




                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                83N) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremss cheibendurchmesser
                     320mm an der Vorderachse zulässig.
                98A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 318x30mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                AGD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                DBW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                DEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 342mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                FHC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm
                     (Dicke 28mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
                MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm
                     (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0201-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100157
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: NO7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.05.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 9 von 10


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      117
                       Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1007*..
                       Handelsbez.:      CLA-Klasse

                       Variante(n):      Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280              y = 330                 VA
                             26P                      x = 230              y = 280                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
§22 100157*00




                             26J                   x = 280        y = 330            8                VA
                             26N                   x = 280        y = 330           30                VA
                             27F                   x = 300        y = 320           18                HA
                             27H                   x = 300        y = 320            8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0201-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100157
                ANLAGE: 2                                                        Radtyp: NO7070
                Hersteller: MAK S.p.A.                                           Stand: 19.05.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 10

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:      245G
                       Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0470*..
                       Handelsbez.:      B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA

                       Variante(n):      Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen               Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 280              y = 330                 VA
                             26P                      x = 230              y = 280                 VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]       bis [mm]        um [mm]
                             26J                   x = 280        y = 330            8                VA
§22 100157*00




                             26N                   x = 280        y = 330           30                VA
                             27F                   x = 300        y = 320           18                HA
                             27H                   x = 300        y = 320            8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                             Teiletypgenehmigung
                                                National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                      issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§22 100157*00




                                         special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                Genehmigungsnummer: 100157*00
                Approval number:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      Entfällt
                      Not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      NO7070
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Genehmigungsnummer: 100157*00
                Approval number:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§22 100157*00




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      On the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      20.05.2025

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0201-25-WIRD
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Genehmigungsnummer: 100157*00
                Approval number:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Nach dieser Genehmigung darf das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für
                      Pkw“ nur gemäß
                      The approval object „special wheels for passenger cars“ shall only be used in
                      accordance with

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 -11

                      und unter den dort genannten Bedingungen verwendet werden.
                      and under the specified conditions mentioned there.

                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
§22 100157*00




                      Für diese nach §22 StVZO freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for these wheel/tire combinations according to §22 StVZO.

                       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                       The indications given in the above mentioned test report including its
                       annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      Siehe Prüfbericht
                      See test report

                12.   Die Genehmigung wird erteilt
                      Approval is granted

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Entfällt
                      Not applicable
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                         4

                Genehmigungsnummer: 100157*00
                Approval number:

                14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:       18.06.2025
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§22 100157*00




                      Anlagen:
                      Enclosures:
                      Gemäß Inhaltsverzeichnis
                      According to index
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg



                                 Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                           Index to the information package


                Nummer der Genehmigung: 100157*00
                Approval No.


                Ausgabedatum:        18.06.2025                 letztes Änderungsdatum: --
                Date of issue:                                  last date of amendment:


                      Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                      Collateral clauses and instruction on right to appeal

                      Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                      Test report(s) No.:                                                Date
                      366-0201-25-WIRD                                                   20.05.2025

                      Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                      Information document No.:                                          Date
                      NO7070                                                             07.03.2025
§22 100157*00




                      Liste der Änderungen:                                              Datum:
                      List of modifications:                                             Date
                      Entfällt
                      Not applicable
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 100157*00

                - Anlage -

                Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

                Nebenbestimmungen

                Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vor-
                schrift zu kennzeichnen.

                Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                KBA 100157

                Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
                unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
                ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
                Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
                der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtig-
                ten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 100157*00




                Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
                können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

                Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmig-
                te Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen wer-
                den, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Vorausset-
                zungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmi-
                gung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zuge-
                ordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der ge-
                nehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht
                entspricht.

                Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
                Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
                sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
                Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
                seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

                Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
                Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

                Rechtsbehelfsbelehrung

                Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
                erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                    DE-24932 Flensburg


                                                               2
                Approval No.: 100157*00

                - Attachment -

                Collateral clauses and instruction on right to appeal

                Collateral clauses

                All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
                applied regulation.

                The approval identification is as follows: - see German version -

                The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
                documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
                the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
                one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
                the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
                Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally pros-
                ecuted.
§22 100157*00




                The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
                with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
                issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
                violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the as-
                signed conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not com-
                ply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

                The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
                from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
                the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
                taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhin-
                dered access to the production and storage facilities.

                The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
                mark rights of third parties are not affected with this approval.

                Instruction on right to appeal

                This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
                writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
                DE-24944 Flensburg.
						
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