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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100035 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
                                               Hans-Geiger-Str. 15
                                               DE-67661 Kaiserslautern
                                               QM-Nr. 49 02 0032303

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                Modell                         GT9
                Typ                            GT9-8520
                Radgröße                       8,5JX20H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                 D3            GT9-8520 D3 / ohne Ring            5/112/66,6        45         900      2300


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55008725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100032 ,
                RADTYP GT9-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.
§22 100035*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100035
                Herstellerzeichen              TEC
                Radtyp und Ausführung          GT9-8520 (s.o.)
                Radgröße                       8,5JX20H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)             (mm)
                 S01   Schraube M15x1,25 (2-teilig) Kegel 60°        150              30             ZP 117
                 S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        150              28,2           ZP 018

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                    GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 2 von 7

                Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                CL-Klasse                   220-368       245/35R20       R02 T91 T95                    A01 A12 A14
                215                                                                                      A18 A8b R70
                e1*98/14*0113*..                                                                         V20 W17 VA1
                                                                                                         S02
                EQE-Klasse                  109, 135      235/45R20       R02 R37 T00                    A01 A12 A14
                E2EQEW                      109, 135      255/40R20       R02 T01                        A18 A57 L05
                e1*2018/858*00036*..                                                                     Lim V20 Vn2
                -max.Leistung:180, 215,                                                                  VA1 S02
                300 kW
                - Elektro
                - ohne Hinterachslenkung
                EQE-Klasse                  109, 135      235/45R20       R02 R37 T00                    A01 A12 A14
                E2EQEW                      109, 135      255/40R20       R02 T01                        A18 A57 Lim
                e1*2018/858*00036*..                                                                     LM4 V20 Vn2
                -max.Leistung:180, 215,                                                                  VA1 S02
                300 kW
                - Elektro
§22 100035*00




                - max. 4,5°
                Hinterachslenkung
                GLE-Klasse                  143-380       275/50R20       R02 174                        A12 A14 A18
                H1GLE                       143-380       285/50R20       A01 K1a K1b R02 172            A56 MpH R77
                e1*2007/46*1885*..                                                                       VA1 S01
                - ohne Coupé
                GLE-Klasse Coupé            143-270       275/50R20       R02 174                        A12 A14 A18
                H1GLE                       143-270       285/50R20       A01 K1a K1b R02 172            A56 MpH VA1
                e1*2007/46*1885*..                                                                       S01
                S-Klasse                    145-368       245/35R20       R02 T91 T95                    A01 A12 A14
                220                                                                                      A18 A61 A8b
                e1*97/27*0099*..                                                                         NBF R21 V20
                                                                                                         W17 VA1 S02


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55008725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100032 ,
                RADTYP GT9-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                      GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 7
                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.
§22 100035*00




                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                172       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1720 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                174       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1740 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100035 nach §22 StVZO

                Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                               Seite 4 von 7
                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge über
                5200 mm).

                A8b      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig für
§22 100035*00




                Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
                Achse 1.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                LM4     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
                serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

                R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R21       Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
                auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
                Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
                mitzuführen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 7
                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
                Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

                R77     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
                275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 100035*00




                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 7
                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 14   255/45R20      285/40R20
                Nr. 15   255/50R20      285/45R20
                Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
§22 100035*00




                Nr. 19   265/45R20      295/40R20
                Nr. 20   265/50R20      295/45R20
                Nr. 21   275/35R20      305/30R20
                Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 23   275/45R20      305/40R20
                Nr. 24   285/35R20      335/30R20
                Nr. 25   285/40R20      325/35R20
                Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55008725, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100032 ,
                RADTYP GT9-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                W17     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
                mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse1 und 300 mm an Achse 2.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 24 zum Prüfbericht Nr.55016725 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20H2 Typ GT9-8520
                Hersteller                     GEWE Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 5. Juni 2025
§22 100035*00




                Wagner                                                                                00448770.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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