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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100211 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                           Seite 1 von 9
                Auftraggeber                   MOMO S.r.l.
                                               Via Giovanni Bensi, 1/1
                                               I-20152 Milano



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         RF-07
                Typ                            RF077-95
                Radgröße                       9.5Jx21 EH2+
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 D03           RF077-95 D03 / ohne Ring             5/112/66,6        42         955      2500

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100211
                Herstellerzeichen              MOMO SRL
                Radtyp und Ausführung          RF077-95...(s.o.)
                Radgröße                       9.5Jx21 EH2+
                Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
§22 100211*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                  Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,5             Kugel D=28mm          150               45
                 S02   Serienschraube M15x1,25            Kugel D=28mm          150               44,2

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Mercedes-Benz
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 EQE-Klasse                 109, 135       255/35R21      R02 T98                        A01 A12 A14
                 E2EQEW                     109, 135       255/35R21 HL   K2b T01                        A18 A57 L05
                 e1*2018/858*00036*..       109, 135       265/35R21      K1a K1b K2b T01                Lim V21 S01
                 -max.Leistung:180, 215,    109, 135       285/30R21      K2c R03 T00
                 300 kW
                 - Elektro
                 - ohne Hinterachslenkung




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100211 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                    MOMO S.r.l.

                                                                                                         Seite 2 von 9
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 EQE-Klasse                109, 135      255/35R21       R02 T98                       A01 A12 A14
                 E2EQEW                    109, 135      255/35R21 HL    K2b T01                       A18 A57 Lim
                 e1*2018/858*00036*..      109, 135      265/35R21       K1a K1b K2b T01               LM4 V21 S01
                 -max.Leistung:180, 215,   109, 135      285/30R21       K2c K6g K6r R03 T00
                 300 kW
                 - Elektro
                 - max. 4,5°
                 Hinterachslenkung
                 EQE-Klasse                109, 135      255/35R21 HL K2b T01                          A01 A12 A14
                 E2EQEW                    109, 135      265/35R21    K1a K1b K2b T01                  A18 A57 Lim
                 e1*2018/858*00036*..                                                                  LM5 S01
                 -max.Leistung:180, 215,
                 300 kW
                 - Elektro
                 - max. 10°
                 Hinterachslenkung
                 EQE-SUV                   109, 135      255/40R21       T02                           A12 A14 A18
                 E2EQEX                    109, 135      265/40R21       T05                           A57 L06 Z21
§22 100211*00




                 e1*2018/858*00187*..                                                                  Z22 S01
                 - mit 21"/22"
                 Serienbereifung
                 - Elektro
                 EQE-SUV                   109, 135      255/40R21       T02                           A12 A14 A18
                 E2EQEX                    109, 135      265/40R21       T05                           A57 L06 S01
                 e1*2018/858*00187*..
                 - Elektro
                 EQS                       109, 135      255/40R21       A10 A84 T02                   A14 A18 A57
                 E2EQSW                    109, 135      265/40R21       A10 A84 T01 T05               Lim LM4 S01
                 e1*2018/858*00035*..
                 - Elektro
                 - max. 4,5°
                 Hinterachslenkung
                 EQS                       109, 135      255/40R21       A10 A84 T02                   A14 A18 A57
                 E2EQSW                    109, 135      265/40R21       A10 A84 T01 T05               Lim LM5 S01
                 e1*2018/858*00035*..
                 - Elektro
                 - max. 10°
                 Hinterachslenkung
                 GLE-Klasse                150-335       255/40R21       K2b R37 T02                   A01 A12 A14
                 166                       150-335       265/35R21       K1b K2b T01                   A18 A56 MHy
                 e1*2007/46*               150-335       265/40R21       K1b K2b T05                   NBF X93 S01
                 0598*16-...               150-335       275/35R21       K1a K1b K2c T03
                 (FIN: WDC1660...)         150-335       285/35R21       K1a K1b K2c T01 T05
                 GLE-Klasse                180-270       255/40R21       K1a K2b T02                   A01 A12 A14
                 H1GLE                     180-270       265/40R21       K1c K2c T01 T05               A18 A56 KFS
                 e1*2007/46*1885*..        180-270       275/35R21       K1c K2c T03                   NoP R78 V21
                 - ohne AMG-Line           180-270       275/40R21       K1c K2c                       S02
                 - ohne Coupé              180-270       285/35R21       K1c K2c K5v T01 T05

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100211 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                    MOMO S.r.l.

                                                                                                           Seite 3 von 9
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 GL-Klasse                  190,245       265/45R21      T04 T08 191                     A12 A14 A18
                 166                        190-320       265/45R21      M+S T04 T08 191                 A56 KOV S01
                 e1*2007/46*                190-320       275/40R21      A01 K2b T07 191
                 0598*05-17                 190-320       275/45R21      A01 K2b 191
                 (FIN: WDC1668...)          190-320       285/45R21      A01 K1a K1b K2b 191
                 - ohne Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 GL-Klasse                  190-320       265/45R21      M+S 191                         A12 A14 A18
                 166                        190-320       275/40R21      191                             A56 KMV S01
                 e1*2007/46*                190-320       275/45R21      191
                 0598*05-17                 190-320       285/45R21      191
                 (FIN: WDC1668...)
                 - mit Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 GLS-Klasse                 190-335       265/45R21      191                             A12 A14 A18
                 166                        190-335       275/40R21      191                             A56 B03 KMV
                 e1*2007/46*                190-335       275/45R21      191                             X93 S01
                 0598*18-..                 190-335       285/45R21      191
§22 100211*00




                 (FIN: WDC1668...)
                 - mit Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 GLS-Klasse                 190,245       265/45R21      T04 T08 191                     A12 A14 A18
                 166                        190-335       265/45R21      M+S T04 T08 191                 A56 KOV X93
                 e1*2007/46*                190-335       275/40R21      A01 K2b T07 191                 S01
                 0598*18-..                 190-335       275/45R21      A01 K2b 191
                 (FIN: WDC1668...)          190-335       285/45R21      A01 K1a K1b K2b 191
                 - ohne Radhaus-
                    Verbreiterungen
                 M-Klasse                   150-320       255/40R21      K2b R37 T02                     A01 A12 A14
                 166                        150-320       265/35R21      K1a K1b K2b T01                 A18 A56 NBF
                 e1*2007/46*                150-320       265/40R21      K1a K1b K2b T05                 S01
                 0598*00-15                 150-320       275/35R21      K1a K1b K2c T03
                                            150-320       285/35R21      K1c K2c K4h K6d T01 T05

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.




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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                      MOMO S.r.l.

                                                                                                                 Seite 4 von 9

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.
§22 100211*00




                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                191       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1910 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an der Hinterachse verwendet werden.


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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                      MOMO S.r.l.

                                                                                                               Seite 5 von 9

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winterreifen
                (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).
§22 100211*00




                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.




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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                              Seite 6 von 9

                K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                KFS      Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).
§22 100211*00




                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                LM4     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
                serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

                LM5       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
                optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R78     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
                255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100211 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                               Seite 7 von 9

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 100211*00




                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T08      Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100211 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                              Seite 8 von 9

                V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    235/40R21      265/35R21
                Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
                Nr. 3    245/30R21      295/25R21
                Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
                Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
                Nr. 6    245/45R21      275/40R21
                Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
                Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
                Nr. 9    255/40R21      285/35R21
                Nr. 10   255/45R21      285/40R21, 295/40R21
                Nr. 11   255/50R21      285/45R21
                Nr. 12   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
                Nr. 13   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
                Nr. 14   265/45R21      295/40R21
                Nr. 15   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
                Nr. 16   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
                Nr. 17   275/45R21      315/40R21
§22 100211*00




                Nr. 18   275/50R21      315/45R21
                Nr. 19   285/35R21      325/30R21
                Nr. 20   285/40R21      315/35R21
                Nr. 21   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                X93      Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser        390 mm an
                Achse 1.

                Z21       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Z22       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 31. März 2025 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100211 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55801325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5Jx21 EH2+ Typ RF077-95
                Hersteller                    MOMO S.r.l.

                                                                                                           Seite 9 von 9

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 31. März 2025
§22 100211*00




                Schmidt                                                                                      00444958.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§22 100211*00




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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