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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100586 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000061-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CD1
                Seite :                     1/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1995


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    NEV2 1995
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                         Hinterachse **)
                 Radausführung:                                          NEV2951951172
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET51 CB66.6
                 Radgröße:                                                   9½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            51 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 100586*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          910 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2200 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades NEV2 1995, NEV2951951172 ist nur an der Hinterachse zulässig.
                Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp NEV2 1985,
                NEV2851935172 (KBA-Nr. 100584*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen
                und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp NEV2 1985, NEV2851935172 (KBA-Nr.
                100584*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             130 Nm
                                Schaftlänge 45 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      150 Nm
                                Schaftlänge 45 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100586 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000061-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CD1
                Seite :                     2/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1995


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                                 (Coupe C205, Cabrio                       M00) N235)                      A11) BF1) E110a) T88)
                                 A205)                  225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                           M00)                            A11) BF1) E110a) T88)
                                                        235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                                                           N245)                           A11) BF1) E110a)
                                                        235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E110a)
                                                             245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E110a)
                                                             255/30R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E110a)
§22 100586*00




                                                             255/35R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                                    K132)                  A11) BF1) E110a)
                                                             225/35R19              255/30R19              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E110a) V00)
                                                             225/40R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E110a)
                                                             225/40R19              255/35R19              A01) bis A10)
                                                                                    K132)                  A11) BF1) E110a)
                                                             235/35R19              265/30R19              A01) bis A10)
                                                                                    K132)                  A11) BF1) E110a) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1995, NEV2951951172 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851935172 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100586 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000061-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CD1
                Seite :                     3/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1995


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                                 (Limousine, W205)                         M00) N235)                      A11) BF1) E103) T88)
                                                        225/35R19 M+S      225/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                           M00)                            A11) BF1) E103) T88)
                                                        235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                                                           N245) T91)                      A11) BF1) E103)
                                                        235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                           T91)                            A11) BF1) E103)
                                                        245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103)
                                                        255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T91)                       A11) BF1) E103)
§22 100586*00




                                                        255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            A11) BF1) E103) GB9)
                                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T91)                       A11) BF1) E103) V00)
                                                        225/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103) V00)
                                                        225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103)
                                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            A11) BF1) E103) GB9)
                                                        235/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1995, NEV2951951172 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851935172 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100586 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000061-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CD1
                Seite :                     4/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1995


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204K                           e1*2001/116*0457*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                85 bis 245       Mercedes C-Klasse      235/35R19          235/35R19                       A01) bis A10)
                                 (Kombi, S205)                             N245) T91)                      A11) BF1) E103) GCT)
                                                        235/35R19 M+S      235/35R19 M+S                   A01) bis A10)
                                                                           T91)                            A11) BF1) E103) GCT)
                                                        245/35R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103) GCT)
                                                        255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T91)                       A11) BF1) E103)
                                                        255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            A11) BF1) E103) GCV)
                                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T91)                       A11) BF1) E103) V00)
§22 100586*00




                                                        225/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103) V00)
                                                        225/40R19          245/35R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103) GCT)
                                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04)                            A11) BF1) E103) GCV)
                                                        235/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                                           K04) T93)                       A11) BF1) E103) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1995, NEV2951951172 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851935172 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100586 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000061-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CD1
                Seite :                     5/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1995


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                350 bis 375      Mercedes C-Klasse      245/35R19 M+S      245/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                                 C63 AMG, C63 S AMG                                                        BF1)
                                 (Limousine, W205)      255/30R19 M+S      255/30R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                           A94a)                           BF1)
                                                        255/35R19 M+S      255/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                             245/35R19              265/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                             245/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                                    K02) K128)             BF1) V00)
                                                             255/30R19              275/30R19              A02) bis A10)
§22 100586*00




                                                                                                           BF1) V00)
                                                             255/35R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                                                                    K28) K103) K128)       BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1995, NEV2951951172 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851935172 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204K                           e1*2001/116*0457*..
                204K AMG                       e1*2001/116*0463*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                350 bis 375      Mercedes C-Klasse      245/35R19 M+S      245/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                                 C63 AMG, C63 S AMG                                                        BF1)
                                 (Kombi, S205)          255/30R19 M+S      255/30R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                           A94a) T91)                      BF1)
                                                        255/35R19 M+S      255/35R19 M+S                   A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                             245/35R19              265/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                             245/35R19              285/30R19              A01) bis A10)
                                                                                    K02) K128)             BF1) V00)
                                                             255/30R19              275/30R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) V00)
                                                             255/35R19              275/35R19              A01) bis A10)
                                                                                    K28) K103) K128)       BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1995, NEV2951951172 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851935172 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100586 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000061-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CD1
                Seite :                     6/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1995


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2EW                           e1*2018/858*00213*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                120 bis 280      Mercedes E-Klasse      245/45R19          275/40R19                       A02) bis A10)
                                 (W214, Limousine)                         A94)                            A11) BF2) E134) ECE)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1995, NEV2951951172 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851935172 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2ES                            e1*2018/858*00214*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx19H2,         9½Jx19H2,
§22 100586*00




                                                         ET35,5            ET51
                120 bis 280      Mercedes E-Klasse       245/45R19         275/40R19                       A02) bis A10)
                                 (S214, Kombi, nicht                                                       A11) BF2) ECE)
                                 AllTerrain)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1995, NEV2951951172 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851935172 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                        nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                        genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                        Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100586 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000061-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CD1
                Seite :                     7/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1995


                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
§22 100586*00




                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100586 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000061-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CD1
                Seite :                     8/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1995


                E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

                E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
                      Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.

                ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                     Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                     (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
§22 100586*00




                     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
                      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100586 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000061-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CD1
                Seite :                     9/9
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1995



                K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                         oder nach hinten/oben zu biegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden
                      • der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen.

                K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
                      um 5 mm zu kürzen.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
§22 100586*00




                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage CD1 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ NEV2 1995 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
						
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