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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1a
                Seite :                     1/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    NEV2 1985
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                        Vorderachse **)
                 Radausführung:                                          NEV2851929162
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET29 CB66.6
                 Radgröße:                                                   8½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            29 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,60 mm
§22 100584*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          885 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse zulässig.
                Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp NEV2 1910,
                NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen
                und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr.
                100587*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                130 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                                150 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1a
                Seite :                     2/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          10Jx19H2,
                                                        ET29               ET46
                110 bis 245      Mercedes C-Klasse      255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                 (Coupe C205, Cabrio    K01)                                               A11) BF1) E110a)
                                 A205)                  255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                               A11) BF1) E110a)
                                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                        K01) T88)                                          A11) BF1) E110a) V00)
                                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                               A11) BF1) E110a)
                                                        235/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                               A11) BF1) E110a) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
§22 100584*00




                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          10Jx19H2,
                                                        ET29               ET46
                85 bis 245       Mercedes C-Klasse      255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                 (Limousine, W205)      K01)                                               A11) BF1) E103)
                                                        255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                               A11) BF1) E103) GB9)
                                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                        K01) T88)                                          A11) BF1) E103) V00)
                                                        225/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                        K01) T88)                                          A11) BF1) E103) V00)
                                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                               A11) BF1) E103) GB9)
                                                        235/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                               A11) BF1) E103) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1a
                Seite :                     3/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204K                           e1*2001/116*0457*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          10Jx19H2,
                                                        ET29               ET46
                85 bis 245       Mercedes C-Klasse      255/30R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                 (Kombi, S205)          K01)                                               A11) BF1) E103)
                                                        255/35R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                               A11) BF1) E103) GCV)
                                                        225/35R19          255/30R19                       A01) bis A10)
                                                        K01) T88)                                          A11) BF1) E103) V00)
                                                        225/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                        K01) T88)                                          A11) BF1) E103) V00)
                                                        225/40R19          255/35R19                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                               A11) BF1) E103) GCV)
                                                        235/35R19          265/30R19                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                               A11) BF1) E103) V00)
§22 100584*00




                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse         Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,           10Jx19H2,
                                                        ET29                ET46
                350 bis 375      Mercedes C-Klasse      255/30R19 M+S       255/30R19 M+S                  A01) bis A10)
                                 C63 AMG, C63 S AMG     K01)                                               BF1)
                                 (Limousine, W205)      255/35R19 M+S       255/35R19 M+S                  A01) bis A10)
                                                        K01) K13) K22) K25)                                BF1)
                                                        245/35R19           265/35R19                      A01) bis A10)
                                                        K01)                                               BF1)
                                                        245/35R19           285/30R19                      A01) bis A10)
                                                        K01)                                               BF1) V00)
                                                        245/35R19           295/30R19                      A01) bis A10)
                                                        K01)                                               BF1) V00)
                                                        255/30R19           275/30R19                      A01) bis A10)
                                                        K01)                                               BF1) V00)
                                                        255/35R19           275/35R19                      A01) bis A10)
                                                        K01) K13) K22) K25)                                BF1) V00)
                                                        255/35R19           295/30R19                      A01) bis A10)
                                                        K01) K13) K22) K25)                                BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1a
                Seite :                     4/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204K                           e1*2001/116*0457*..
                204K AMG                       e1*2001/116*0463*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse         Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,           10Jx19H2,
                                                        ET29                ET46
                350 bis 375      Mercedes C-Klasse      255/30R19 M+S       255/30R19 M+S                  A01) bis A10)
                                 C63 AMG, C63 S AMG     K01)                                               BF1)
                                 (Kombi, S205)          255/35R19 M+S       255/35R19 M+S                  A01) bis A10)
                                                        K01) K13) K22) K25)                                BF1)
                                                        245/35R19           265/35R19                      A01) bis A10)
                                                        K01)                                               BF1)
                                                        245/35R19           285/30R19                      A01) bis A10)
                                                        K01)                                               BF1) V00)
                                                        245/35R19           295/30R19                      A01) bis A10)
                                                        K01)                                               BF1) V00)
                                                        255/30R19           275/30R19                      A01) bis A10)
§22 100584*00




                                                        K01)                                               BF1) V00)
                                                        255/35R19           275/35R19                      A01) bis A10)
                                                        K01) K13) K22) K25)                                BF1) V00)
                                                        255/35R19           295/30R19                      A01) bis A10)
                                                        K01) K13) K22) K25)                                BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                218                              e1*2007/46*0485*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx19H2,        10Jx19H2,
                                                          ET29             ET46
                120 bis 245      Mercedes CLS             255/35R19        255/35R19                       A02) bis A10)
                                 (Limousine, Kombi;                                                        BF1)
                                 Ausführungen mit         245/35R19        275/30R19                       A02) bis A10)
                                 kleinsten Serienreifen                                                    BF1) V00)
                                 245/45R17)               245/35R19        285/30R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) V00)
                                                             255/35R19              285/30R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1a
                Seite :                     5/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                218                              e1*2007/46*0485*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx19H2,        10Jx19H2,
                                                          ET29             ET46
                120 bis 300      Mercedes CLS             255/35R19        255/35R19                       A02) bis A10)
                                 (Limousine, Kombi;                                                        BF1)
                                 Ausführungen mit
                                 kleinsten Serienreifen   255/35R19        285/30R19                       A02) bis A10)
                                 255/40R18)                                                                BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2S                               e1*2007/46*2115*..
§22 100584*00




                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                           8½Jx19H2,        10Jx19H2,
                                                           ET29             ET46
                210 bis 450      Mercedes S-Klasse         265/45R19        265/45R19                      A02) bis A10)
                                 (W223, mit                                                                A11) BF2) E130) EB1) GG5)
                                 Hinterachslenkung bis     255/45R19        285/40R19                      A02) bis A10)
                                 4,5°, nicht für S63 AMG)                                                  A11) BF2) E130) EB1)
                                                           265/45R19        295/40R19                      A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) E130) EB1) GH6)
                                                                                                           V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 1985, NEV2851929162 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1910, NEV2101946162 (KBA-Nr. 100587*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1a
                Seite :                     6/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.
§22 100584*00




                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1a
                Seite :                     7/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

                E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

                E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 390x36 mit belüfteter und gelochter
                         Scheibe Ø390x38 mm

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
§22 100584*00




                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
                     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GG5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R18,
                     265/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GH6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R18,
                     255/40R20, 255/45R19, 255/50R18, 265/35R21 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100584 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000060-00-0-509
                Anlage-Nr. :                CE1a
                Seite :                     8/8
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 1985


                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                       kürzen.

                K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                       bzw. auszuschneiden.

                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                       mm aufzuweiten.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
§22 100584*00




                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage CE1a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ NEV2 1985 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
						
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