Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 1 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C38 9520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CMS
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: C38 9520 35 82S
Radausführungskennz.: CMS 1580/01
Radgröße: 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35,5 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 55663*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34
82S (KBA-Nr. 55342*01) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen
sind dem separaten Gutachten für den Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 45 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 85 OR 130 Nm
Schaftlänge 42 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 85 OR 150 Nm
Schaftlänge 42 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 2 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; T92) A11) BF1)
Ausführungen mit 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen M00) A11) BF1) T90)
ab 225/..)
245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
A11) BF1)
255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
T92) A11) BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K133) A11) BF1)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K02) K133) A11) BF1)
§22 55663*00
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; M00) N255) A11) BF1) T90)
Ausführungen mit 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen N255) A11) BF1)
ab 245/..)
255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
N265) A11) BF1) T92)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K133) N265) A11) BF1)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K02) K133) A11) BF1)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 3 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, K02) K67) M00) A11) BF2) E111) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
16Zoll)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
§22 55663*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
125 bis 300 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, K02) K67) M00) BF2) E111) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 4 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
(W213, Limousine) T92) A11) BF1) E111a) N245)
245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
K04) N255) T95) A11) BF1) E111a)
255/30R20 255/30R20 A01) bis A10)
K04) N265) T92) A11) BF1) E111a)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K04) K126) K133) A11) BF1) E111a) GEE)
N265) T97)
HL 255/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10)
K04) K126) K133) A11) BF1) E111a) GEE)
N265)
§22 55663*00
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K04) N265) T92) A11) BF1) E111a) V00)
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K02) K133) N275) A11) BF1) E111a) V00)
T94)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K02) K133) T97) A11) BF1) E111a)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02) K126) K133) A11) BF1) E111a) V00)
HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K02) K133) T97) A11) BF1) E111a) V00)
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02) K126) K133) A11) BF1) E111a) V00)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02) K126) K133) A11) BF1) E111a) V00)
HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02) K126) K133) A11) BF1) E111a) V00)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 5 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
(S213, Kombi) K04) N255) T95) A11) BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K04) K126) K133) A11) BF1) GEE)
N265) T97)
HL 255/35R20 HL 255/35R20 A01) bis A10)
K04) K126) K133) A11) BF1) GEE)
N265)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K02) K133) T97) A11) BF1)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02) K126) K133) A11) BF1) ER1) V00)
§22 55663*00
T99)
HL 245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K02) K133) T97) A11) BF1) V00)
HL 245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02) K126) K133) A11) BF1) ER1) V00)
T99)
255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02) K126) K133) A11) BF1) ER1) V00)
T99)
HL 255/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K02) K126) K133) A11) BF1) ER1) V00)
T99)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
Terrain T95) BF1)
245/40R20 245/40R20 A01) bis A10)
K133) BF1)
255/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K133) BF1)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K02) K126) K133) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 6 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2EW e1*2018/858*00213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 235/40R20 235/40R20 A02) bis A10)
(W214, Limousine) A94) T96) A11) BF3) E134) N245)
235/40R20 M+S 235/40R20 M+S A02) bis A10)
A94) T96) A11) BF3) E134) W245)
245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A94a) N255) T99) A11) BF3) E134)
245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
A94a) T99) W255) A11) BF3) E134)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K02) A11) BF3) E134)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
§22 55663*00
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES e1*2018/858*00214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 235/40R20 235/40R20 A02) bis A10)
(S214, Kombi, nicht A94) T96) A11) BF3) ER2) N245)
AllTerrain) 235/40R20 M+S 235/40R20 M+S A02) bis A10)
A94) T96) A11) BF3) ER2) W245)
245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
A94a) N255) T99) A11) BF3) ER2)
245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
A94a) T99) W255) A11) BF3) ER2)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K02) A11) BF3) ER2)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 7 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, ohne M00) A11) BF1) E29a)
Verbreiterung) 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
A11) BF1) E29a)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 55663*00
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) M00) N245) A11) BF1) E29)
235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
M00) A11) BF1) E29)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
A11) BF1) E29)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/45R20 M+S 235/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG M00) BF1)
Coupe 255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
(X253, C253) BF1)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
BF1)
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 8 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
120 bis 270 Mercedes GLC 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(X254, C254, ohne A94) A11e) BF3)
Verbreiterung, Mild- 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
Hybrid) A94) A11e) BF3) V00)
245/45R20 HL 275/40R20 A02) bis A10)
A94) A11e) BF3) V00)
255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
A94a) K02) A11e) BF3) ECE)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55663*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
120 bis 270 Mercedes GLC 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(X254, C254, mit A94) A11e) BF3)
Verbreiterung, Mild- 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
Hybrid) A94) A11e) BF3) V00)
245/45R20 HL 275/40R20 A02) bis A10)
A94) A11e) BF3) V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
A94) A11e) BF3) ECE)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 9 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
145 bis 185 Mercedes GLC 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
(X254, C254, mit A94) A11f) BF1) ER2) V00)
Verbreiterung, Plug-in- 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
Hybrid) A94) A11f) BF1) ER2) V00)
245/45R20 HL 275/40R20 A02) bis A10)
A94) A11f) BF1) ER2) V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
A94) A11f) BF1) ECE) ER1)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55663*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
145 Mercedes EQC 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
M00) N245) BF1)
235/50R20 255/45R20 A02) bis A10)
BF1)
235/50R20 285/40R20 A02) bis A10)
BF1) V00)
245/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
BF1) V00)
255/45R20 285/40R20 A02) bis A10)
BF1) V00)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 10 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 255/45R20 255/45R20 A01) bis A10)
K04) BF3)
265/45R20 265/45R20 A01) bis A10)
K04) BF3)
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
245/45R20 M+S 275/40R20 M+S A01) bis A10)
K02) BF3) V00)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55663*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) T99) A11) BF1) E98b)
245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
T99) A11) BF1) E98b)
255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
N265) T97) A11) BF1) E98b)
255/35R20 M+S 255/35R20 M+S A02) bis A10)
T97) A11) BF1) E98b)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
N265) A11) BF1) E98b) GAP)
255/40R20 M+S 255/40R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF1) E98b) GAP)
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E98b) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E98b) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF1) E98b) V00)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 11 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio A94a) BF1)
(C217, A217) 255/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
A94a) BF1)
255/40R20 255/40R20 A01) bis A10)
BF1) G01)
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
BF1)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K125) BF1) G01) V00)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
§22 55663*00
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(W223, mit M00) T100) A11) BF1) E130) N245)
Hinterachslenkung bis 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
4,5°, nicht für S63 AMG) A94a) T99) A11) BF1) E130) N255)
255/40R20 255/40R20 A02) bis A10)
T101) A11) BF1) E130)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 12 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(V297, A94) BF3) E134a) ER2)
Hinterachslenkung 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
4,5° SA Code 201) A94a) BF3) E134a) ER2)
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) BF3) E134a) ER2) V00)
255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
K04) BF3) E134a) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55663*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(V297, Hinterachslenkung A94) BF3) E130a) ER2)
10° SA Code 216) 265/45R20 265/45R20 A02) bis A10)
A94a) BF3) E130a) ER2)
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) BF3) E130a) ER2) V00)
255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
K04) BF3) E130a) ER1) V00)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx20H2, 9½Jx20H2,
ET34,5 ET35,5
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) A94a) N265) BF2) E114a) E115)
Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 34 82S (KBA-Nr. 55342*01) an
der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 13 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 55663*00
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 14 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
§22 55663*00
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
Zubehörkit: Z 85 OR
Anzugsmoment: 130 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
Zubehörkit: Z 85 OR
Anzugsmoment: 150 Nm
E29) Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 15 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.
E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
§22 55663*00
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur
zulässig bis zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im
Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 16 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
• Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden,
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
§22 55663*00
zu kürzen
K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 17 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 55663*00
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-A0-233
Anlage-Nr. : AB2a
Seite : 18 / 18
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage AB2a mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ C38 9520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
Geschäftsstelle Essen, 28.08.2025
§22 55663*00