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							                Gutachten 366-0033-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100348
                ANLAGE: 5 MERCEDES                                                   Radtyp: ASE0P
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.12.2025
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                                Fahrzeughersteller               MERCEDES




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 46
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                        Kennzeichnung           Kennzeichnung         in mm                    last      umf.      Fertig
                                        Rad                     Zentrierring                                   in kg     in mm     datum
                ASE0P8BP46EX66          PCD112 ET46             ohne                       66,6                   1085      2385    09/25
                6
                ASE0P8SA46EX66          PCD112 ET46             ohne                       66,6                  1085      2385     09/25
                6
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100348*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: ASE0L KBA: 100344 Lochkreis: 5x112 ET: 24 oder
                Radtyp: ASE0L KBA: 100344 Lochkreis: 5x112 ET: 28 oder
                Radtyp: ASE0L KBA: 100344 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder
                Radtyp: ASE0M KBA: 100346 Lochkreis: 5x112 ET: 24 oder
                Radtyp: ASE0M KBA: 100346 Lochkreis: 5x112 ET: 35

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD53, KD5M, KD5N, KD5Y,
                KEF6
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0033-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100348
                ANLAGE: 5 MERCEDES                                                Radtyp: ASE0P
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     S-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                R2S          e1*2007/46*2115*..  210 - 370 285/35R20 104        57F; 6CS; KD5M;           nicht S 580 e; nicht
                                                                                KD5N; KD5Y; KD53;         S 580 e 4MATIC; nicht
                                                                                KEF6                      S 450 e; nicht
                                                              295/35R20 101     YCQ; 57F; KD53            MAYBACH; inkl. Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7PI; 7PL;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74A; 76B
                R2S           e1*2007/46*2115*..    220 - 270 285/35R20 104     57F; 6CS; KD5M;           S 580 e; S 580 e
                                                                                KD5Y; KD53; KEF6          4MATIC; S 450 e;
                                                                                                          Hybrid;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 7PI; 7PL;
                                                                                                          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                          73C; 74A; 76B


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
§22 100348*00




                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lass en. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0033-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100348
                ANLAGE: 5 MERCEDES                                                 Radtyp: ASE0P
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 17.12.2025
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                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6CS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                      Vorderachse:                        255/40R20
                                      Hinterachse:                        285/35R20
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                        Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.
§22 100348*00




                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                7PI)    Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                        Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                        Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                        werden.
                7PL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: A 000 905 8706 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                KD53)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                          Vorderachse ASE0M KBA: 100346 Lochkreis 5x112 ET: 24




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0033-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100348
                ANLAGE: 5 MERCEDES                                                 Radtyp: ASE0P
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 4 von 4
                KD5M) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Vorderachse ASE0L KBA: 100344 Lochkreis 5x112 ET: 28
                KD5N) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Vorderachse ASE0L KBA: 100344 Lochkreis 5x112 ET: 35
                KD5Y) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Vorderachse ASE0M KBA: 100346 Lochkreis 5x112 ET: 35
                KEF6)     Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                          Vorderachse ASE0L KBA: 100344 Lochkreis 5x112 ET: 24
                YCQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                      Vorderachse:                         265/40R20
                                      Hinterachse:                         295/35R20
                        Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                        nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                        Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                        An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                        (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                        Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                        tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                        Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                        Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100348*00




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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