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							GUTACHTEN zur TTG NR.100139 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55030625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 1 von 6
Auftraggeber                   AD Vimotion GmbH
                               Liebigstrasse 27
                               73760 Ostfildern-Scharnhausen
                               QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         OXIGIN OX 18_E
Typ                            OXIGIN OX 18_E 9519
Radgröße                       9.5JX19H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                     Mittenloch-ø (mm)
 H1            OXIGIN OX 18_E 9519 H1 / ohne         5/112/66,6        45         760      2250
               Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     100139
Herstellerzeichen              OXIGIN
Radtyp und Ausführung          OXIGIN OX 18_E 9519 (s.o.)
Radgröße                       9.5JX19H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Schraube M14x1,5                  Kegel 60°               150               28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz
Spurverbreiterung              innerhalb 2%

 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 E-Klasse                   110-220       245/35R19       T93                            A12 A14 A18
 212                        110-220       245/40R19       T94 T98                        A58 B60 DE0
 e1*2001/116*               110-220       275/35R19       K2h R03                        Lim NoP V19
 0501*24-..                 110-220       275/35R19       A01 K2b R03                    Y92 S01
 (Baumuster 213)            110-220       285/35R19       A01 K2c K4i K6i K8h R03
 E-Klasse 4matic            120-270       245/35R19       T93                            A12 A14 A18
 212                        120-270       245/40R19       T94 T98                        A56 B60 DE0
 e1*2001/116*               120-270       275/35R19       K2h R03                        Lim NoP V19
 0501*24-..                 120-270       275/35R19       A01 K2b R03                    Y92 S01
 (Baumuster 213)            120-270       285/35R19       A01 K2c K4i K6i K8h R03

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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55030625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                            Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse Coupé / Cabrio     120-220       245/35R19      T93                              A12 A14 A18
R1EC                        120-220       245/40R19                                       A58 B60 Cbo
e1*2007/46*1666*..          120-220       255/35R19      T92 T96                          Cpe DE0 NoP
                            120-220       275/35R19      R03                              V19 Y92 S01
                            120-220       285/30R19      A01 K2b R03
                            120-220       285/35R19      K2h R03
 E-Klasse Coupé / Cabrio    135-270       245/35R19      T93                              A12 A14 A18
 4matic                     135-270       245/40R19                                       A56 B60 Cbo
 R1EC                       135-270       275/35R19      R03                              Cpe DE0 NoP
 e1*2007/46*1666*..         135-270       285/30R19      A01 K2b R03                      V19 Y92 S01
                            135-270       285/35R19      K2h R03
 E-Klasse T-Modell          110-210       245/40R19      T94 T98 152                      A12 A14 A18
 R1ES                       110-210       275/35R19      K2h R03 T00 T96 152              A58 B60 Car
 e1*2007/46*1560*..         110-210       275/35R19      A01 K2b R03 T00 T96 152          DE0 KOV NoP
                            110-210       285/35R19      A01 K2c K4i K6i K8h R03 152      V19 Y92 S01

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

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GUTACHTEN zur TTG NR.100139 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55030625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9519
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                                 Seite 3 von 6

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

152       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1520 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B60     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse1.

Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).



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GUTACHTEN zur TTG NR.100139 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55030625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 4 von 6
Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

DE0     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse2.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h      Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100139 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55030625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9519
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 5 von 6
T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
         Vorderachse Hinterachse

Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
Nr. 5    225/55R19      245/50R19, 275/45R19
Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 11   235/60R19      255/55R19
Nr. 12   245/30R19      305/25R19
Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
Nr. 15   245/45R19      265/40R19, 275/40R19
Nr. 16   245/50R19      275/45R19
Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
Nr. 20   255/45R19      285/40R19
Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr. 22   255/55R19      275/50R19
Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
Nr. 25   265/40R19      295/35R19
Nr. 26   265/45R19      295/40R19
Nr. 27   265/50R19      295/45R19
Nr. 28   275/30R19      315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Y92     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Bremsscheibendurchmesser 342 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juli 2025 in Lambsheim statt.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100139 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55030625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.5JX19H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9519
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2025.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 15. Juli 2025




Wagner                                                                                00451412.DOCX




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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