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							GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 1 von 8
Auftraggeber                   AD Vimotion GmbH
                               Liebigstrasse 27
                               73760 Ostfildern-Scharnhausen
                               QM-Nr.: 20110008817

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                         OXIGIN OX 18_E
Typ                            OXIGIN OX 18_E 9020
Radgröße                       9.0JX20H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                    Mittenloch-ø (mm)
 H1            OXIGIN OX 18_E 9020 H1 / ohne        5/112/66,6        35         800      2300
               Ring


Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55034525, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100137 ,
RADTYP OXIGIN OX 18_E 1020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     100138
Herstellerzeichen              AD VIMOTION GERMANY
Radtyp und Ausführung          OXIGIN OX 18_E 9020 (s.o.)
Radgröße                       9.0JX20H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               130               28
 S02   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               150               28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
C 63 AMG                   350, 375      245/30R20        R02                           A01 A12 A14
204, 204K, -/AMG                                                                        A18 A58 Car
e1*2001/116*                                                                            Lim VC4 Vn2
0431*33-..,0457*26-..                                                                   VA1 S01
0463*13-..,0464*14-..,
(FIN: W..205...)
- Limousine/T-Modell
CLS 63 AMG                 386-430       255/30R20        R02 T92                       A12 A14 A18
218, 218AMG                                                                             A58 BnK Lim
e1*2007/46*0485*..;                                                                     R21 V20 Y89
e1*2007/46*0643*..                                                                      VA1 S01
- incl. Facelift 2014
CLS 63 AMG Shooting        386, 410      255/30R20        R02 T92                       A12 A14 A18
Brake                                                                                   A58 BnK Car
218, 218AMG                                                                             R21 V20 Y89
e1*2007/46*0485*..;                                                                     VA1 S01
e1*2007/46*0643*..
- incl. Facelift 2014
E 63 AMG                   386-410       255/30R20        R02 T92                       A01 A12 A14
212, 212AMG                                                                             A18 A58 BnK
e1*2001/116*0501*..,                                                                    Lim R21 V20
e1*2007/46*0191*..                                                                      Y89 VA1 S01
(FIN: WDD212...)
E 63 AMG T-Modell          386-410       255/30R20        R02 T92                       A01 A12 A14
212K, 212K AMG                                                                          A18 A58 BnK
e1*2007/46*0200*..,                                                                     Car R21 V20
e1*2007/46*0335*..                                                                      Y89 VA1 S01
(FIN: WDD212...)
E-Klasse T-Modell          100-245       245/30R20        K1c K5d R02 T90               A01 A12 A14
212 K                                                                                   A18 A57 Car
e1*2007/46*0200*..                                                                      F42 NoH V01
- incl. Facelift 2013                                                                   V20 X77 VA1
(FIN: WDD212...)                                                                        S01
E-Klasse T-Modell          100-245       245/30R20        K1c K5d R02 T90               A01 A12 A14
212 K                                                                                   A18 A57 Car
e1*2007/46*0200*..                                                                      F38 NoD NoH
- mit Luftfederung                                                                      V01 V20 X77
- incl. Facelift 2013                                                                   VA1 S01
(FIN: WDD212...)
E-Klasse T-Modell          145, 150      245/40R20        R02 T99                       A12 A14 A18
R2ES                                                                                    A58 B77 Car
e1*2018/858*00214*..                                                                    KOV L05 NoP
                                                                                        V20 Vn2 VA1
                                                                                        S02




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GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung          kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse T-Modell PHEV      145, 150      245/40R20       R02 T99 170                    A12 A14 A18
R2ES                                                                                     A58 B77 Car
e1*2018/858*00214*..                                                                     KOV L05 V20
- Plug-in Hybrid                                                                         Vn2 VA1 S02


E-Klasse T-Modell PHEV      145           245/40R20       R02 T99 170                    A12 A14 A18
4Matic                                                                                   A56 B77 Car
R2ES                                                                                     KOV L05 V20
e1*2018/858*00214*..                                                                     Vn2 VA1 S02
- Plug-in Hybrid


S-Klasse                    210-280       235/45R20       R02 R37 T00 T96                A12 A14 A18
R2S                         210-280       245/40R20       R02 R37 T99                    A57 A60 B77
e1*2007/46*2115*..          210-330       255/40R20       R02 T01 T97                    L05 Lim NoP
- ohne Hinterachslenkung    210-330       265/40R20       A01 R02                        V20 Vn2 VA1
                                                                                         S02
S-Klasse Coupé/Cabrio       270-345       245/40R20       R02                            A12 A14 A18
221                                                                                      A57 Cbo Cpe
e1*2001/116*                                                                             V20 VA1 S02
0335*23-..
(FIN: W..217...)
SL                          225-335       255/30R20       R02                            A12 A14 A18
230, 231                                                                                 V20 X36 VA1
e1*2007/46*0803*..;                                                                      S01
e1*98/14*0169*19-23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)


Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55034525, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100137 ,
RADTYP OXIGIN OX 18_E 1020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu

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Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                      AD Vimotion GmbH

                                                                                          Seite 4 von 8
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                        V      W        Y
210 km/h                100% 100% 100%
220 km/h                97%    100% 100%
230 km/h                94%    100% 100%
240 km/h                91%    100% 100%
250 km/h                -      95%      100%
260 km/h                -      90%      100%
270 km/h                -      85%      100%
280 km/h                -      -        95%
290 km/h                -      -        90%
300 km/h                -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

170       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1700 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                               Seite 5 von 8
A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B77      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.

BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
Variant, …).

Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

F38      Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.

KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

NoD      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

NoH      Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).




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GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                           Seite 6 von 8
NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R21       Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
mitzuführen.

R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V01       Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit Allradantrieb (4-
Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw. bei Baureihe 212 K nur
ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.




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GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                     AD Vimotion GmbH

                                                                                              Seite 7 von 8
V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
         Vorderachse Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6    235/55R20      285/45R20
Nr. 7    245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 14   255/45R20      285/40R20
Nr. 15   255/50R20      285/45R20
Nr. 16   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 17   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 18   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 19   265/45R20      295/40R20
Nr. 20   265/50R20      295/45R20
Nr. 21   275/35R20      305/30R20
Nr. 22   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
Nr. 23   275/45R20      305/40R20
Nr. 24   285/35R20      335/30R20
Nr. 25   285/40R20      325/35R20
Nr. 26   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

VA1       Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 6, Gutachten Nummer 55034525, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100137 ,
RADTYP OXIGIN OX 18_E 1020) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.

VC4      Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind,
möglich:
         Vorderachse Hinterachse

Nr. 1    245/30R20      265/30R20
Nr. 2    255/30R20      275/30R20, 285/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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GUTACHTEN zur TTG NR.100138 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Prüfbericht Nr.55034425 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0JX20H2 Typ OXIGIN OX 18_E 9020
Hersteller                    AD Vimotion GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8
X36      Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1.

X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

Y89       Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades nur
zulässig an Fahrzeugausführungen mit einem Bremsscheibendurchmesser von max. 360 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 15. August 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2025.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 15. August 2025




Wagner                                                                                 00453376.DOCX




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