Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 1 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: D220-1
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: DIEWE Wheels
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 5112A28666
Radausführungskennz.: ET28 LK 5/112A 66
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 28 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
§22 55191*02
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 880 kg
Reifenabrollumfang: 2400 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 130 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 150 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 140 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, DW4169 120 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 2 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/35R20 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) BF1)
kleinsten Serienreifen in
17-Zoll und Heckantrieb)
275/30R20
K01) K04) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/35R20 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) BF1)
kleinsten Serienreifen in
§22 55191*02
17-Zoll und 4-MATIC)
275/30R20
K01) K04) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/35R20 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) N265) BF2)
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und Heckantrieb)
275/30R20
K01) K04) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/35R20 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) K11) BF1)
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und 4-MATIC)
275/30R20
K01) K04) K21)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 3 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/35R20 M+S A01) bis A10)
K03) K11) BF1)
275/30R20 M+S
K01) K04) K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; T90) BF1)
§22 55191*02
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
255/30R20
245/45R17)
A01) K61) K97) T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 300 Mercedes CLS 255/30R20 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi; BF1) K61) K97) T92)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
255/40R18)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
219 e1*2001/116*0295*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 285 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10)
A94) BF3) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ECLS e1*2007/46*1818*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 M+S A02) bis A10)
A11) A94) BF2)
255/35R20 M+S
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A02) bis A10)
A11) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 4 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; T90) A11) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
235/35R20
ab 225/..)
A01) K03) T92)
245/30R20
A01) K01) K04) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 55191*02
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF2) K01) K04) N255)
Ausführungen mit T90)
kleinsten Serienreifen
ab 245/..)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 235/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, A11) BF1) E111) K01) K02)
Ausführungen mit K27) K67) K97) M00) T88)
kleinsten Serienreifen in
16Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A01) bis A10)
(W213, Limousine) A11) BF2) E111a) K01) K04)
N245) T92)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) N235) T90) K02) K133) N265) A11) BF2) E111a) V00)
T92)
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) N245) K02) K126) K133) A11) BF2) E111a) V00)
N275) T94)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 5 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2EW e1*2018/858*00213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 225/40R20 A02) bis A10)
(W214, Limousine) N235) T94) A11) BF2) E134) EF0)
225/40R20 M+S
T94) W235)
235/40R20
N245) T96)
235/40R20 M+S
T96) W245)
245/40R20
§22 55191*02
A01) K04) N255) T99)
245/40R20 M+S
A01) K04) T99)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K02) A11) BF2) E134) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES e1*2018/858*00214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 235/40R20 A02) bis A10)
(S214, Kombi, nicht A11) BF2) EF0) T96)
AllTerrain)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 6 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES e1*2018/858*00214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 280 Mercedes E-Klasse 235/45R20 A02) bis A10)
AllTerrain A11) BF2) EF0)
(X214, Kombi)
245/40R20
255/40R20
275/35R20
A01) K01) K04)
HL 255/40R20
HL 275/35R20
A01) K01) K04)
§22 55191*02
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) EF0) V00)
245/40R20 HL 275/35R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) EF0) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 235/40R20 A01) bis A10)
T96) BF2) K01) K02) K120)
245/40R20
255/40R20
265/35R20
275/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQE 235/45R20 A01) bis A10)
(V295, Hinterachslenkung N245) T100) BF2) E130a) K01) K02)
10°, SA Code 216, nicht
für AMG)
255/40R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 7 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 245/40R20 A01) bis A10)
(H247) A11) BF1) K01) K02) K120)
255/40R20
275/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 245/40R20 A01) bis A10)
(X247) A11) BF1) K01) K02) K120)
255/40R20
§22 55191*02
275/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, ohne A11) BF2) E29a)
Verbreiterung) 245/45R20
255/45R20
A01) K01)
265/40R20
A01) K01) K04)
265/45R20
A01) K01) K04)
275/40R20
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 8 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) N245) A11) BF2) E29)
235/45R20 M+S
245/45R20
N255)
245/45R20 M+S
255/45R20
A01) K01)
265/40R20
§22 55191*02
A01) K01)
265/45R20
A01) K01)
275/40R20
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 9 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 43 AMG BF2)
Coupe
245/45R20 M+S
(X253, C253)
255/40R20
A01) K01)
255/45R20
A01) K01)
265/40R20
A01) K01)
§22 55191*02
265/45R20
A01) K01)
275/40R20
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
BF2) V00)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 10 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
204X AMG e1*2007/46*1884*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
350 bis 375 Mercedes GLC 63 235/45R20 M+S A02) bis A10)
AMG, GLC 63S AMG, A94) BF2)
GLC 63 AMG Coupe,
255/45R20
GLC 63S AMG Coupe
(X253, C253) N265)
265/40R20
N275)
265/45R20
N275)
275/40R20
§22 55191*02
N285)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
N245) A94) N275) BF2) V00)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
N255) A94) N285) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 11 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, ohne A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
245/45R20
an Achse 2)
255/45R20
A01) K01)
265/40R20
A01) K01) K04)
265/45R20
A01) K01) K04)
§22 55191*02
275/40R20
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) V00)
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 12 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, mit N245) A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
235/45R20 M+S
245/45R20
N255)
245/45R20 M+S
255/45R20
A01) K01)
§22 55191*02
265/40R20
A01) K01)
265/45R20
A01) K01)
275/40R20
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
A11) BF2) V00)
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
A11) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 13 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 235/50R20 A02) bis A10)
(X254, C254, ohne A01) A94) K01) K04) M00) A11e) BF2)
Verbreiterung, Mild-
Hybrid)
245/45R20
A94)
255/45R20
A01) A94) K01) K04)
265/45R20
A01) A94a) K01) K02)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 55191*02
vorne hinten
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
A94a) K02) A11e) BF2) V00)
245/45R20 HL 275/40R20 A01) bis A10)
A94a) K02) A11e) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes GLC 235/50R20 A02) bis A10)
(X254, C254, mit A01) K01) M00) A11e) A94) BF2)
Verbreiterung, Mild-
Hybrid)
245/45R20
255/45R20
A01) K01)
265/45R20
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
A94) A11e) BF2) V00)
245/45R20 HL 275/40R20 A02) bis A10)
A94) A11e) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 14 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CGLC e1*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
145 bis 185 Mercedes GLC 235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
(X254, C254, mit A94) A11f) BF2) ER1) V00)
Verbreiterung, Plug-in- 245/45R20 275/40R20 A02) bis A10)
Hybrid) A94) A11f) BF2) ER1) V00)
245/45R20 HL 275/40R20 A02) bis A10)
A94) A11f) BF2) ER1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 255/45R20 M+S A02) bis A10)
63, AMG 63S BF2) E108)
§22 55191*02
265/40R20
265/45R20
275/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 255/45R20 M+S A01) bis A10)
BF2) K01) K02)
265/45R20
K15)
275/40R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 15 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10)
Heckantrieb N255) T95) A11) BF2) E97a) K01)
(W221)
255/35R20
K83) N265)
265/30R20
K02) K83) N275) T94)
275/30R20
K02) K83)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 55191*02
vorne hinten
235/35R20 255/35R20 A01) bis A10)
K01) N245) T92) K83) N265) A11) BF2) E97a) V00)
245/35R20 265/35R20 A01) bis A10)
K01) N255) T95) K02) K83) N275) A11) BF2) E97a) V00)
255/35R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) K02) K83) A11) BF2) E97a) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 A01) bis A10)
MATIC N255) T95) BF2) E97a) K01)
(W221)
255/35R20
K83)
265/30R20
K02) K83) T94)
275/30R20
K02) K83)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/35R20 M+S 275/35R20 M+S A01) bis A10)
S65 AMG K01) K02) K83) BF2) E97a) V00)
(W221)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 16 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) T99) A11) BF2) E98b)
245/40R20 M+S
T99)
255/35R20
A01) K03) N265) T97)
255/35R20 M+S
A01) K03) T97)
265/35R20
§22 55191*02
A01) K01) K04) N275) T99)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E98b) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, 265/35R20 M+S A01) bis A10)
S65 AMG BF2) E98b) EB1) K01)
(Limousine, W222)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 17 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio BF2)
(C217, A217)
255/35R20
A01) K03)
255/40R20
A01) G01) K03)
265/35R20
A01) K01)
275/35R20
A01) K01) K04) K125)
§22 55191*02
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K04) K125) BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG 255/40R20 M+S A01) bis A10)
Coupe, S65 AMG Coupe, BF2) EB1) K01)
S63 AMG Cabrio 265/35R20 M+S
(C217, A217)
275/35R20 M+S
K02) K125)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10)
(W223, mit N245) T100) A11) BF2) E130)
Hinterachslenkung bis
4,5°, nicht für S63 AMG)
245/40R20
N255) T99)
255/40R20
T101)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 18 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10)
(W223, mit N245) T100) A11) BF2) E130a)
Hinterachslenkung bis
10°, nicht für S63 AMG)
245/40R20
N255) T99)
255/40R20
T101)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55191*02
109 bis 135 Mercedes EQS 235/50R20 A02) bis A10)
(V297, A01) K04) M00) BF2) E134a) ER1)
Hinterachslenkung
4,5° SA Code 201)
245/45R20
255/45R20
A01) K04)
265/45R20
A01) K01) K04)
275/40R20
A01) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) BF2) E134a) ER1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 19 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 235/50R20 A02) bis A10)
(V297, Hinterachslenkung A01) K04) M00) BF2) E130a) ER1)
10° SA Code 216)
245/45R20
255/45R20
A01) K04)
265/45R20
A01) K01) K04)
275/40R20
A01) K01) K04)
§22 55191*02
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/45R20 275/40R20 A01) bis A10)
K04) BF2) E130a) ER1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 380 Mercedes SL 245/30R20 M+S A01) bis A10)
(Baureihe R230) K03) BF4) E114) EF0)
255/30R20
K01) N265)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
230 AMG e1*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
368 bis 450 Mercedes SL63 AMG, 255/30R20 M+S A01) bis A10)
SL65 AMG BF4) E114) EF0) K01)
(Baureihe R230)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
230 e1*98/14*0169*..
231 e1*2007/46*0803*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 335 Mercedes SL 255/30R20 A02) bis A10)
(Baureihe R231) BF1) E114a) E115) N265)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 20 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 55191*02
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 21 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
§22 55191*02
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4169
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4169
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4169
Anzugsmoment: 140 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: DW4169
Anzugsmoment: 120 Nm
E29) Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 22 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
"S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
"N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
§22 55191*02
Fahrzeuges zugelassen sind.
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.
E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø420x40 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1760 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 23 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
§22 55191*02
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
K67) Maßnahmen bzgl. Freigängigkeit an Achse 2:
• Die Radhauskanten sind im Bereich von oberhalb der seitlichen Schutzleiste bis zum
Übergang zum hinteren Stoßfänger komplett umzulegen.
• Die Befestigungslaschen, die im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ins Radhaus
ragen, sind bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 24 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden,
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
§22 55191*02
zu kürzen
K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 25 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 55191*02
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55191 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001369-C0-347
Anlage-Nr. : 2c
Seite : 26 / 26
Auftraggeber : DIEWE Wheels GmbH
Teiletyp : D220-1
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
§22 55191*02
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2c mit den Seiten 1-26 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ D220-1 des Auftraggebers DIEWE Wheels GmbH
Geschäftsstelle Essen, 25.02.2026
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
Seite 9 von 9
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 55191*02
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024