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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4b
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     C38 8520
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CMS
                Montageposition:                                        Vorderachse **)
                Radausführung:                                         C38 8520 35 82S
                Radausführungskennz.:                                     CMS 1536 05
                Radgröße:                                                   8½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35,5 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 55342*02




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                geprüfte Radlast: *)                                          850 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
               hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 51 82S
               (KBA-Nr. 55663*01) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
               dem separaten Gutachten für den Radtyp C38 9520, C38 9520 51 82S (KBA-Nr. 55663*01) zu
               entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 85 OR     130 Nm
                               Schaftlänge 42 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 85 OR    150 Nm
                               Schaftlänge 42 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4b
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET51
               110 bis 245      Mercedes C-Klasse      245/30R20          245/30R20                        A01) bis A10)
                                (Coupe C205, Cabrio    K01)                                                A11) BF1) E110a)
                                A205)                  255/30R20          255/30R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                A11) BF1) E110a)
                                                       225/35R20          255/30R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                A11) BF1) E110a) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 51 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55342*02




               204                            e1*2001/116*0431*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET51
               85 bis 245       Mercedes C-Klasse      245/30R20          245/30R20                        A01) bis A10)
                                (Limousine, W205)      K01)                                                A11) BF1) E103)
                                                       255/30R20          255/30R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                A11) BF1) E103) GB6)
                                                       225/35R20          255/30R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                A11) BF1) E103) GB6) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 51 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                           e1*2001/116*0457*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET51
               85 bis 245       Mercedes C-Klasse      245/30R20          245/30R20                        A01) bis A10)
                                (Kombi, S205)          K01)                                                A11) BF1) E103) GCT)
                                                       255/30R20          255/30R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                A11) BF1) E103) GCU)
                                                       225/35R20          255/30R20                        A01) bis A10)
                                                       K01)                                                A11) BF1) E103) GCU) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 51 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4b
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204                            e1*2001/116*0431*..
               204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET51
               350 bis 375      Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S      245/30R20 M+S                    A02) bis A10)
                                C63 AMG, C63 S AMG                                                         BF1)
                                (Limousine, W205)      255/30R20 M+S      255/30R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                            245/30R20               265/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) V00)
                                                            255/30R20               275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 51 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 55342*02




               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               204K                           e1*2001/116*0457*..
               204K AMG                       e1*2001/116*0463*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET51
               350 bis 375      Mercedes C-Klasse      245/30R20 M+S      245/30R20 M+S                    A02) bis A10)
                                C63 AMG, C63 S AMG                                                         BF1)
                                (Kombi, S205)          255/30R20 M+S      255/30R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                            245/30R20               265/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) V00)
                                                            255/30R20               275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 51 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4b
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                           e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET51
               120 bis 280      Mercedes E-Klasse      245/40R20          245/40R20                        A02) bis A10)
                                (W214, Limousine)                                                          A11) BF2) E134)
                                                       245/40R20 M+S      245/40R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) E134)
                                                            245/40R20               275/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) E134) ECE)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 51 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                            e1*2018/858*00214*..
§22 55342*02




               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET35,5            ET51
               120 bis 280      Mercedes E-Klasse       245/40R20         245/40R20                        A02) bis A10)
                                (S214, Kombi, nicht                                                        A11) BF2)
                                AllTerrain)             245/40R20 M+S     245/40R20 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2)
                                                            245/40R20               275/35R20              A02) bis A10)
                                                                                                           A11) BF2) ECE)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 51 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4b
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                           e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET51
               145 bis 280      Mercedes E-Klasse      255/40R20          255/40R20           A02) bis A10)
                                AllTerrain                                                    A11) BF2)
                                (X214, Kombi)          255/40R20 M+S      255/40R20 M+S       A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2)
                                                            HL 255/40R20     HL 255/40R20     A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2)
                                                            HL 255/40R20 M+S HL 255/40R20 M+S A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2)
                                                            245/40R20        275/35R20        A02) bis A10)
                                                            N255)                             A11) BF2) V00)
                                                            245/40R20        HL 275/35R20     A02) bis A10)
                                                            N255)                             A11) BF2) V00)
§22 55342*02




                                                            245/40R20 M+S    275/35R20 M+S    A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2) V00)
                                                            245/40R20 M+S    HL 275/35R20 M+S A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2) V00)
                                                            255/40R20        285/35R20        A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2) ER1)
                                                            HL 255/40R20     285/35R20        A02) bis A10)
                                                                                              A11) BF2) ER1) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 51 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET35,5          ET51
               109 bis 135      Mercedes EQE              255/40R20       255/40R20                        A01) bis A10)
                                (V295, ohne und mit       K01)                                             BF2) E130)
                                Hinterachslenkung bis 5°,
                                SA Code 201, nicht für
                                AMG)
               Die Verwendung des Rades C38 8520, C38 8520 35 82S ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 9520, C38 9520 51 82S (KBA-Nr. 55663*01) an
               der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4b
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 55342*02




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
                      Zubehörkit: Z 85 OR
                      Anzugsmoment: 130 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4b
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520



               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
                      Zubehörkit: Z 85 OR
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                     nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                     • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

               E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                     Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                     • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

               E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                     (Code 216) ausgerüstet sind.
§22 55342*02




               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
                     Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.

               ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                    Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                    (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               ER1) Das Rad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                    zu einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                    gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                    Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                    oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                    225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                    ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                    225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55342 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001356-C0-233
               Anlage-Nr. :                AB4b
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 8520



               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
§22 55342*02




                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB4b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C38 8520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 30.04.2026
						
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