Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							                GUTACHTEN zur TTG NR.100497 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034225 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ FO 859
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 8
                Auftraggeber                   Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 01 100 2301034

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                Modell                         Force
                Typ                            FO 859
                Radgröße                       8,5Jx19 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                 M1            FO 859 M1 / ohne Ring              5/112/66,6        30         835      2260


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 5, Gutachten Nummer 55030726, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100498 ,
                RADTYP FO 959) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.
§22 100497*01




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100497
                Herstellerzeichen              ATS Germany
                Radtyp und Ausführung          FO 859 (s.o.)
                Radgröße                       8,5Jx19 H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)             (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm    150              45
                 S02   Schraube M14x1,5             Kugel D=28 mm    130              45             Multipack: 54C

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100497 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034225 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ FO 859
                Hersteller                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 8

                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 C 63 AMG                  350, 375      245/35R19        K1c R02                       A01 A12 A19
                 204, 204K, -/AMG          350, 375      255/35R19        K1c K5d K5k R02               A58 A99 Car
                 e1*2001/116*                                                                           Lim VC3 Vn2
                 0431*33-..,0457*26-..                                                                  VA1 S02
                 0463*13-..,0464*14-..,
                 (FIN: W..205...)
                 - Limousine/T-Modell
                 C 63 AMG                  336-373       235/35R19        K1c K41 R02 R35 T91           A01 A12 A19
                 204, 204K, -/AMG                                                                       A99 Car Cpe
                 e1*2001/116*                                                                           Lim R21 V19
                 0431*00-32,                                                                            VA1 S02
                 0457*00-25,
                 0463*00-12,
                 0464*00-13,
                 - Limousine/Coupe
                 - T-Modell
                 - incl. Facelift 2011
§22 100497*01




                 (FIN: WDD204...)
                 E-Klasse                  120-150       235/45R19        A12 R02 T95 T99               A19 A58 A99
                 R2EW                      120-150       245/45R19        A12 R02 T02 T98               L06 Lim NoP
                 e1*2018/858*00213*..                                                                   V19 Vn2 VA1
                                                                                                        S01
                 E-Klasse 4Matic           145-280       235/45R19        A12 R02 T95 T99               A19 A56 A99
                 R2EW                      145-280       245/45R19        A12 R02 T02 T98               B77 L06 Lim
                 e1*2018/858*00213*..                                                                   NoP V19 Vn2
                                                                                                        VA1 S01
                 E-Klasse 4Matic PHEV      145-185       245/45R19        R02 T02 167                   A12 A19 A56
                 R2EW                                                                                   A99 B77 L06
                 e1*2018/858*00213*..                                                                   Lim V19 Vn2
                 - Plug-in Hybrid                                                                       VA1 S01
                 E-Klasse All-Terrain      145-280       235/50R19        A12 R02                       A19 A56 A99
                 R2ES                      145-280       245/45R19        A12 R02                       B77 Car KMV
                 e1*2018/858*00214*..      145-280       255/45R19        A12 R02                       L05 NoP V19
                                                                                                        Vn2 VA1 S01
                 E-Klasse PHEV             145, 150      245/45R19        A12 R02 T02 167               A19 A58 A99
                 R2EW                                                                                   B77 L06 Lim
                 e1*2018/858*00213*..                                                                   V19 Vn2 VA1
                 - Plug-in Hybrid                                                                       S01
                 E-Klasse T-Modell         120-150       235/45R19        A12 R02 T99                   A19 A58 A99
                 R2ES                      120-150       245/45R19        A12 R02 T02 T98               Car KOV L05
                 e1*2018/858*00214*..                                                                   NoP V19 Vn2
                                                                                                        VA1 S01




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100497 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034225 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ FO 859
                Hersteller                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 8
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 E-Klasse T-Modell 4Matic   145-280       235/45R19       A12 R02 T99                    A19 A56 A99
                 R2ES                       145-280       245/45R19       A12 R02 T02 T98                B77 Car KOV
                 e1*2018/858*00214*..                                                                    L05 NoP V19
                                                                                                         Vn2 VA1 S01
                 S-Klasse                   210-280       235/50R19       R02 R37                        A12 A19 A57
                 R2S                        210-280       245/45R19       R02 R37                        A60 A99 B77
                 e1*2007/46*2115*..         210-330       255/45R19       R02                            Lim LM4 NoP
                 - max. 4,5°                                                                             V19 Vn2 VA1
                 Hinterachslenkung                                                                       S01
                 S-Klasse                   210-280       235/50R19       R02 R37                        A12 A19 A57
                 R2S                        210-280       245/45R19       R02 R37                        A60 A99 B77
                 e1*2007/46*2115*..         210-330       255/45R19       R02                            L05 Lim NoP
                 - ohne Hinterachslenkung                                                                V19 Vn2 VA1
                                                                                                         S01
                 SL                         225-335       255/35R19       R02                            A12 A19 A99
                 230, 231                                                                                V19 X36 VA1
                 e1*2007/46*0803*..;                                                                     S02
§22 100497*01




                 e1*98/14*0169*19-23
                 Baureihe 231
                 (FIN: W..231...)


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 5, Gutachten Nummer 55030726, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100498 ,
                RADTYP FO 959) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100497 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034225 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ FO 859
                Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                 Seite 4 von 8

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 100497*01




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                167       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1670 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100497 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034225 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ FO 859
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 8

                A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
                oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B77      Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse 1.
§22 100497*01




                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit
                der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5k    An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100497 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034225 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ FO 859
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                               Seite 6 von 8

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                LM4     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
                serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                R21       Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
                auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
                Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
                mitzuführen.

                R35     Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
§22 100497*01




                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100497 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034225 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ FO 859
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                              Seite 7 von 8

                V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1     215/35R19     245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2     225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3     225/40R19     245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4     225/45R19     245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5     225/55R19     245/50R19, 275/45R19
                Nr. 6     235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 7     235/40R19     265/35R19, 275/35R19
                Nr. 8     235/45R19     255/40R19, 265/40R19
                Nr. 9     235/50R19     255/45R19, 265/45R19
                Nr. 10    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 11    235/60R19     255/55R19
                Nr. 12    245/30R19     305/25R19
                Nr. 13    245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
                Nr. 14    245/40R19     275/35R19, 285/35R19
                Nr. 15    245/45R19     265/40R19, 275/40R19
                Nr. 16    245/50R19     275/45R19
                Nr. 17    255/30R19     305/25R19, 315/25R19
§22 100497*01




                Nr. 18    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                Nr. 19    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
                Nr. 20    255/45R19     285/40R19
                Nr. 21    255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 22    255/55R19     275/50R19
                Nr. 23    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
                Nr. 24    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
                Nr. 25    265/40R19     295/35R19
                Nr. 26    265/45R19     295/40R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 5, Gutachten Nummer 55030726, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100498 ,
                RADTYP FO 959) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
                und Hinweise.

                VC3      Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind,
                möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

                Nr.   1   245/35R19     245/35R19, 255/35R19, 265/35R19, 285/30R19, 295/30R19
                Nr.   2   255/30R19     275/30R19
                Nr.   3   255/35R19     255/35R19, 275/35R19, 295/30R19
                Nr.   4   265/30R19     285/30R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100497 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Prüfbericht Nr.55034225 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19 H2 Typ FO 859
                Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                               Seite 8 von 8

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                X36      Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1.


                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2026 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2025.
§22 100497*01




                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 5. Juni 2026




                Blauth                                                                                 00469957.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen