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							GUTACHTEN zur TTG NR.100867 nach §22 StVZO

Anlage 42 zum Prüfbericht Nr.55039625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC36-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                            Seite 1 von 5
Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. 49 02 0192006

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                         RC36
Typ                            RC36-809
Radgröße                       8,0Jx19H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                  Lochkreis- (mm)/    tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                  Mittenloch-ø (mm)
 D4            RC36-809 D4 / ohne Ring            5/112/66,6          45,1       875      2350


Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55049525, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100880 ,
RADTYP RC36-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     100867
Herstellerzeichen              BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung          RC36-809 (s.o.)
Radgröße                       8,0Jx19H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                  Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
 S01   Serien-Schraube M14x1,5           Kugel D = 28 mm       130               27,5
 S02   Schraube M14x1,5                  Kugel D = 28 mm       150               30
       BrockTyp S17D30R14

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 42 zum Prüfbericht Nr.55039625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC36-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                            Seite 2 von 5

 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 CLA-Klasse (Elektro)       135-200       225/40R19       R02 T93                         A12 A21 A57
 MMCLAE                                                                                   A99 Lim V19
 e1*2018/858*00500*..                                                                     Vn2 VA1 S02
 CLE 300 e Coupé PHEV       150           245/40R19       R02                             A12 A21 A58
 R2CLECA                                                                                  A99 Cpe L06
 e1*2018/858*00311*..                                                                     V19 VA1 S02
 - Plug-in Hybrid
 CLE Klasse                 120-190       245/40R19       R02                             A12 A21 A57
 R2CLECA                                                                                  A99 Cbo Cpe
 e1*2018/858*00311*..                                                                     L06 NoP V19
 - Coupé/Cabrio                                                                           VA1 S01


Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55049525, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100880 ,
RADTYP RC36-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V       W       Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%     100% 100%
230 km/h               94%     100% 100%
240 km/h               91%     100% 100%
250 km/h               -       95%     100%
260 km/h               -       90%     100%
270 km/h               -       85%     100%
280 km/h               -       -       95%
290 km/h               -       -       90%
300 km/h               -       -       85%



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Anlage 42 zum Prüfbericht Nr.55039625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC36-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                              Seite 3 von 5

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
Limousine, Roadster.

Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.




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GUTACHTEN zur TTG NR.100867 nach §22 StVZO

Anlage 42 zum Prüfbericht Nr.55039625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC36-809
Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                Seite 4 von 5

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).

R02        Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
           Vorderachse Hinterachse

Nr.    1   215/35R19     245/30R19, 255/30R19
Nr.    2   225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr.    3   225/40R19     245/35R19, 255/35R19
Nr.    4   225/45R19     245/40R19, 255/40R19
Nr.    5   225/55R19     245/50R19, 275/45R19
Nr.    6   235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr.    7   235/40R19     265/35R19, 275/35R19
Nr.    8   235/45R19     255/40R19, 265/40R19
Nr.    9   235/50R19     255/45R19, 265/45R19
Nr.   10   235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr.   11   235/60R19     255/55R19
Nr.   12   245/30R19     305/25R19
Nr.   13   245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr.   14   245/40R19     275/35R19, 285/35R19
Nr.   15   245/45R19     265/40R19, 275/40R19
Nr.   16   245/50R19     275/45R19
Nr.   17   255/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr.   18   255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr.   19   255/40R19     285/35R19, 295/35R19
Nr.   20   255/45R19     285/40R19
Nr.   21   255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
Nr.   22   255/55R19     275/50R19
Nr.   23   265/30R19     305/25R19, 315/25R19
Nr.   24   265/35R19     295/30R19, 305/30R19
Nr.   25   265/40R19     295/35R19
Nr.   26   265/45R19     295/40R19
Nr.   27   265/50R19     295/45R19
Nr.   28   275/30R19     315/25R19

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur TTG NR.100867 nach §22 StVZO

Anlage 42 zum Prüfbericht Nr.55039625 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx19H2 Typ RC36-809
Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                 Seite 5 von 5

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 8, Gutachten Nummer 55049525, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100880 ,
RADTYP RC36-909) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.

Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. März 2026 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2025.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 4. März 2026
Pohl                                                                                   00463746.DOCX




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