Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 1 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C38 9520
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CMS
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: C38 9520 35 82S
Radausführungskennz.: CMS 1580/01
Radgröße: 9½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 35,5 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 55663*01
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 900 kg
Reifenabrollumfang: 2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm
Schaftlänge 45 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 45 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 85 OR 130 Nm
Schaftlänge 42 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Z 85 OR 150 Nm
Schaftlänge 42 mm
BF5 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, 150 Nm
Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 2 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen in Auflagen und Hinweise
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
17-Zoll und Heckantrieb)
vorne hinten
255/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
BF1) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
285 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen in
§22 55663*01
17-Zoll und 4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 bis 380 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2) N265)
kleinsten Serienreifen in Auflagen und Hinweise
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
18-Zoll und Heckantrieb)
vorne hinten
255/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
320 Mercedes CL 255/35R20 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen in
18-Zoll und 4-MATIC)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
216 e1*2001/116*0372*..
216 AMG e1*2001/116*0426*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 463 Mercedes CL AMG 255/35R20 M+S A02) bis A10)
BF1)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/35R20 285/30R20 A02) bis A10)
BF1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 3 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 245 Mercedes CLS 245/30R20 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; A94) BF3) EB1) M00) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
245/45R17)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
218 e1*2007/46*0485*..
218 AMG e1*2007/46*0643*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 430 Mercedes CLS 63 AMG 255/30R20 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A94) BF3) T92)
§22 55663*01
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; T92) A11) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 225/..) 245/30R20
M00) T90)
245/35R20
255/30R20
A01) K03) T92)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K02) K133) A11) BF2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 4 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; M00) N255) T90) A11) BF2)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
ab 245/..) 245/35R20
N255)
255/30R20
A01) K03) N265) T92)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K02) K133) A11) BF2)
§22 55663*01
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A01) bis A10)
(W213, Limousine) N245) T92) A11) BF2) E111a) K01)
245/35R20
K04) N255) T95)
255/30R20
K04) N265) T92)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 265/30R20 A01) bis A10)
K01) N245) K02) K133) N275) A11) BF2) E111a) V00)
T94)
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K02) K133) T97) A11) BF2) E111a)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) K02) K126) K133) A11) BF2) E111a) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 5 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 A01) bis A10)
(S213, Kombi) A11) BF2) K01) K04) N255)
T95)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/35R20 275/30R20 A01) bis A10)
K01) K02) K133) T97) A11) BF2)
245/35R20 285/30R20 A01) bis A10)
K01) K02) K126) K133) A11) BF2) ER1) V00)
T99)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
§22 55663*01
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 A01) bis A10)
Terrain BF2) K134) T95)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 6 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES e1*2018/858*00214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 280 Mercedes E-Klasse 235/45R20 A02) bis A10)
AllTerrain GNH) M00) N245) T100) A11) BF4) ER2)
(X214, Kombi)
235/45R20 M+S
GNH) M00) T100) W245)
245/40R20
N255) T99)
245/40R20 M+S
T99) W255)
255/40R20
§22 55663*01
N265) T101)
255/40R20 M+S
T101) W265)
HL 255/40R20
N265)
HL 255/40R20 M+S
W265)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
N255) N285) A11) BF4) ER2) V00)
245/40R20 M+S 275/35R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF4) ER2) V00)
245/40R20 HL 275/35R20 A02) bis A10)
N255) N285) A11) BF4) ER2) V00)
245/40R20 M+S HL 275/35R20 M+S A02) bis A10)
A11) BF4) ER2) V00)
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
A11) BF4) ER1)
HL 255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
A11) BF4) ER1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 7 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 235/40R20 A01) bis A10)
T96) BF2) K01) K02)
245/40R20
K120)
255/40R20
K120)
265/35R20
K120)
275/35R20
K120)
§22 55663*01
285/35R20
K61) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQE 235/45R20 A01) bis A10)
(V295, ohne und mit K04) M00) N245) T100) BF4) E130)
Hinterachslenkung bis 5°,
SA Code 201, nicht für
235/45R20 M+S
AMG)
K04) M00) T100) W245)
255/40R20
K01) K02)
265/40R20
K01) K02)
275/35R20
K01) K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 8 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQE 235/45R20 A01) bis A10)
(V295, Hinterachslenkung K04) M00) N245) T100) BF4) E130a)
10°, SA Code 216, nicht
für AMG)
255/40R20
K01) K02)
265/40R20
K01) K02)
275/35R20
K01) K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55663*01
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A01) bis A10)
GLS N275) BF2) EF0) ER2) K01) K02)
(Ausführungen ohne
serienmäßige
275/45R20
Radhausverbreiterung)
275/50R20
K112) K113)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A02) bis A10)
GLS A01) K01) K04) N275) BF2) EF0) ER2)
(Ausführungen mit
serienmäßiger
275/45R20
Radhausverbreiterung
und Serienreifen
295/40R21) 275/50R20
A01) K01) K04) K112) K113)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 Mercedes GL 63 AMG, 275/45R20 M+S A02) bis A10)
GLS 63 AMG BF2) EF0) ER2)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 9 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 A01) bis A10)
BF3) K01) K118) K119) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 245/40R20 A01) bis A10)
(H247) A11) BF3) K01) K02) K120)
255/40R20
275/35R20
285/35R20
§22 55663*01
K61)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 310 Mercedes GLA 35 235/40R20 A01) bis A10)
AMG, GLA 45 AMG, K04) A11a) BF3) K01)
GLA 45 S AMG
(H247)
235/45R20
K04) M00)
245/40R20
255/40R20
K02)
265/35R20
K02)
265/40R20
K02) K120)
275/35R20
K02)
285/35R20
K02) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 10 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 245/40R20 A01) bis A10)
(X247) A11) BF3) K01) K02) K120)
255/40R20
275/35R20
285/35R20
K61)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55663*01
225 Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20 A01) bis A10)
(X247) K04) A11a) BF3) K01)
235/45R20
K04) M00)
245/40R20
255/40R20
K02)
265/35R20
K02)
265/40R20
K02) K120)
275/35R20
K02)
285/35R20
K02) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, ohne M00) A11) BF2) E29a)
Verbreiterung)
255/45R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 11 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10)
(X253, mit Verbreiterung) M00) N245) A11) BF2) E29)
235/45R20 M+S
M00)
255/45R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes GLC 43 A02) bis A10)
§22 55663*01
235/45R20 M+S
AMG, GLC 43 AMG M00) BF2)
Coupe
(X253, C253)
255/40R20
255/45R20
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
M00) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, ohne M00) A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
255/45R20
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
M00) A11) BF2) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 12 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10)
(C253, mit M00) N245) A11) BF2)
Radhausverbreiterungen
an Achse 2)
235/45R20 M+S
M00)
255/45R20
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R20 265/40R20 A02) bis A10)
M00) A11) BF2) V00)
§22 55663*01
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 Mercedes EQC 235/45R20 A02) bis A10)
BF2) M00) N245)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
K01) BF2) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
410 bis 430 Mercedes GLE AMG 255/45R20 M+S A02) bis A10)
63, AMG 63S BF2) E108)
265/40R20
265/45R20
275/40R20
285/40R20
ER1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 13 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 360 Mercedes GLS 275/50R20 A01) bis A10)
(ohne A11) BF5) E125a) ER2) K01)
Serienverbreiterung, K02) N285)
Serie bis 21Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
H1GLE e1*2007/46*1885*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 360 Mercedes GLS 275/50R20 A01) bis A10)
(mit Verbreiterung, A11) BF5) E125a) ER2) K01)
Serie bis 21Zoll ) N285)
§22 55663*01
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 255/45R20 A01) bis A10)
K04) BF4) K01)
265/45R20
K04)
275/40R20
K02)
285/40R20
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
166 AMG e1*2007/46*0826*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
386 bis 410 Mercedes ML63 AMG 255/45R20 M+S A01) bis A10)
BF2) K02)
265/45R20
275/40R20
K01)
285/40R20
ER1) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 14 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 380 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A01) bis A10)
Heckantrieb N255) T95) A11) BF4) E97a) K01)
(W221)
255/35R20
N265)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/35R20 255/35R20 A02) bis A10)
N245) T92) N265) A11) BF4) E97a) V00)
245/35R20 265/35R20 A01) bis A10)
K01) N255) T95) K83) N275) A11) BF4) E97a) V00)
255/35R20 275/35R20 A01) bis A10)
K01) K04) K83) A11) BF4) E97a) V00)
§22 55663*01
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 320 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 A01) bis A10)
MATIC N255) T95) BF4) E97a) K01)
(W221)
255/35R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
386 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/35R20 275/35R20 A01) bis A10)
S65 AMG K01) K04) K83) BF2) E97a) V00)
(W221)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 15 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 390 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) T99) A11) BF2) E98b)
245/40R20 M+S
T99)
255/35R20
N265) T97)
255/35R20 M+S
T97)
255/40R20
§22 55663*01
GAP) N265)
255/40R20 M+S
GAP)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E98b) V00)
245/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E98b) V00)
255/40R20 285/35R20 A01) bis A10)
K04) A11) BF2) E98b) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
221 AMG e1*2001/116*0396*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
430 bis 463 Mercedes S63 AMG, 255/40R20 M+S A02) bis A10)
S65 AMG BF2) E98b)
(Limousine, W222) Auflagen und Hinweise
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
vorne hinten
255/40R20 285/35R20 A02) bis A10)
BF2) E98b) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 16 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio A94a) BF2)
(C217, A217)
255/35R20
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/40R20 275/35R20 A02) bis A10)
BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55663*01
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10)
(W223, mit M00) N245) T100) A11) BF2) E130)
Hinterachslenkung bis
4,5°, nicht für S63 AMG)
245/40R20
A94a) N255) T99)
255/40R20
T101)
265/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10)
(W223, mit M00) N245) T100) A11) BF2) E130a)
Hinterachslenkung bis
10°, nicht für S63 AMG)
245/40R20
A94a) N255) T99)
255/40R20
T101)
265/35R20
T99)
265/40R20
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 17 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
450 Mercedes S63 AMG E 255/45R20 A02) bis A10)
Performance BF2)
255/45R20 M+S
265/40R20
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 A02) bis A10)
(V297, A94) ER2) BF4) E134a)
Hinterachslenkung
§22 55663*01
4,5° SA Code 201)
265/45R20
A94a) ER2)
275/40R20
A01) ER2) K04)
285/40R20
A01) ER1) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
K04) BF4) E134a) ER1) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 18 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 A02) bis A10)
(V297, Hinterachslenkung A94) ER2) BF4) E130a)
10° SA Code 216)
265/45R20
A94a) ER2)
275/40R20
A01) ER2) K04)
285/40R20
A01) ER1) K01) K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 55663*01
vorne hinten
255/45R20 285/40R20 A01) bis A10)
K04) BF4) E130a) ER1) V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 19 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 55663*01
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
Zubehörkit: Z 85 OR
Anzugsmoment: 130 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 20 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 42 mm
Zubehörkit: Z 85 OR
Anzugsmoment: 150 Nm
BF5) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E29) Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen.
§22 55663*01
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E125a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit maximal 21Zoll Rädern
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz 344 mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø344x32 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 21 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
ER2) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GAP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 275/45R18 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
§22 55663*01
GNH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R18,
255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 22 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
K61) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).
K83) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im gesamten Bereich zum hinteren Stoßfänger
komplett um- und eng anzulegen,
• die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
komplett bis zur Schraube zu kürzen.
K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus
befindliche Blechsteg umzulegen,
• das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
• die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
Schweller zu versetzen.
§22 55663*01
K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
Befestigungsniet auszuschneiden
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
zu kürzen
• die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen
K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
• die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 23 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
• die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 55663*01
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T94) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001432-B0-233
Anlage-Nr. : 2a
Seite : 24 / 24
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C38 9520
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
§22 55663*01
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 2a mit den Seiten 1-24 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ C38 9520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
Geschäftsstelle Essen, 30.04.2026