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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.50255 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55058315 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MZ 707
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                 Seite 1 von 4
               Auftraggeber                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                                Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                                D-67098 Bad Dürkheim
                                                QM-Nr.: 01 100 2301034

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                           Mizar
               Typ                              MZ 707
               Radgröße                         7Jx17H2
               Zentrierart                      Mittenzentrierung

                Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/ Lochkreis- Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                      (mm)/ Mittenloch-ø tiefe (mm) (kg)       (mm)
                                                                      (mm)
                M8            MZ 707 M8 / ohne Ring                   5/112/66,6           46,4      725       2100


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit
               den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55068315, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 50258 , RADTYP MZ 807) für die
               Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                       50255
§22 50255*09




               Herstellerzeichen                ATS Germany
               Radtyp und Ausführung            MZ 707 (s.o.)
               Radgröße                         7Jx17H2
               Einpresstiefe                    ET (s.o.)
               Herstelldatum                    Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.    Art der Befestigungsmittel     Bund               Anzugsmoment     Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                                         (Nm)             (mm)
                S01    Schraube M14x1,5               Kugel D=28 mm      150              27              Multipack: 54A

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                       Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung           kW-Bereich      Reifen         Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                                Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                CLA-Klasse                   135-200         205/55R17      A12 R02                           A14 A21 A57
                MMCLAE                       135-200         215/50R17      A12 R02                           Lim V17 Vn2
                e1*2018/858*00500*..         135-200         225/50R17      A12 R02                           VA1 S01
                - Elektro
                CLA-Klasse Shooting Brake    135-200         205/55R17      A12 R02                           A14 A21 A57
                MMCLAE                       135-200         215/50R17      A12 R02                           Car V17 Vn2
                e1*2018/858*00500*..         135-200         225/50R17      A12 R02                           VA1 S01
                - Elektro

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55058315 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MZ 707
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                  Seite 2 von 4

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in Verbindung mit
               den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55068315, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 50258 , RADTYP MZ 807) für die
               Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder
               funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die
               Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§22 50255*09




                                       V       W         Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%     100% 100%
               230 km/h                94%     100% 100%
               240 km/h                91%     100% 100%
               250 km/h                -       95%       100%
               260 km/h                -       90%       100%
               270 km/h                -       85%       100%
               280 km/h                -       -         95%
               290 km/h                -       -         90%
               300 km/h                -       -         85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
               Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu
               beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten
               Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu
               beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
               gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit
               Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu
               beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur zulässig,
               wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung
               (COC) oder Fahrzeugpapiere).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50255 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55058315 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MZ 707
               Hersteller                       Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                  Seite 3 von 4

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf
               einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind
               Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
               210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
               bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
               Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
               Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A57       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-
               Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine
               (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier, Variant, …).
§22 50255*09




               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               V17      Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17       215/35R17
               Nr. 2    195/45R17       215/40R17
               Nr. 3    205/40R17       225/35R17
               Nr. 4    205/45R17       235/40R17
               Nr. 5    205/50R17       225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17       225/50R17
               Nr. 7    215/40R17       245/35R17
               Nr. 8    215/45R17       235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17       235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17       235/50R17
               Nr. 11   225/45R17       245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17       245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17       245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17       255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17       255/45R17
               Nr. 16   235/55R17       255/50R17
               Nr. 17   235/60R17       255/55R17
               Nr. 18   245/45R17       265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17       285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr.55058315 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ MZ 707
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                                   Seite 4 von 4

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55068315, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 50258 , RADTYP
               MZ 807) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 28. April 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung
               der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen
               Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der
               StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2025.
§22 50255*09




               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen
               Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die
               angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 28. April 2026




               Blauth                                                                                    00467453.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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