Seite 1
Seite 2
Seite 3
							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55614 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001437-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB12
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  75R9805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    75R9805
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                           RONAL                                    RONAL
               Montageposition:                     Vorderachse                            Hinterachse
               Radausführung:                       75R9805.373                           75R9805.673
               Radausführungskennz:                 75R9805.373                           75R9805.673
               Radgröße:                               8Jx19H2                                  8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                      40,1 mm                                  52,1 mm
               Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                                   112 mm
§22 55614*00




               Lochzahl:                                  5                                        5
               Mittenlochdurchmesser:                 66,50 mm                              66,50 mm
               Zentrierart                         Mittenzentrierung                     Mittenzentrierung
               Zentrierring:                          ohne Ring                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                     815 kg                                  775 kg
                Reifenabrollumfang:                      2260 mm                         2193 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                    ZPS5X3307 150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55614 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001437-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB12
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  75R9805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2CS                          e1*2018/858*00017*..
               R2CW                          e1*2018/858*00016*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8Jx19H2,           8Jx19H2,
                                                      ET40,1             ET52,1
               300 bis 310     Mercedes C43 AMG       235/40R19 M+S      235/40R19 M+S      A02) bis A10)
                               Limousine, Kombi                                             A11) BF1)
                                                      245/35R19          245/35R19          A01) bis A10)
                                                      K03) K143)         A94)               A11) BF1)
                                                      245/40R19          245/40R19          A01) bis A10)
                                                      K03) K143)                            A11) BF1)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
§22 55614*00




                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55614 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001437-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB12
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  75R9805


               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 55614*00




               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K143) An Achse 1 ist am Stoßfänger, die Kunststoffradhauskante im Bereich von oberhalb
                     (Übergang Kotflügel) bis 150mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 2 mm zu kürzen.

               Die Anlage BB12 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 75R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.02.2026
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen