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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55614 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001437-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB4
               Seite :                     1/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  75R9805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                         75R9805
               Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                RONAL                                    RONAL
               Montageposition:                          Vorderachse                            Hinterachse
               Radausführung:                            75R9805.073                           75R9805.473
               Radausführungskennz:                      75R9805.073                           75R9805.473
               Radgröße:                                    8Jx19H2                                  8Jx19H2
               Rad-Einpresstiefe:                           25,1 mm                                  45,1 mm
               Lochkreisdurchmesser:                        112 mm                                   112 mm
§22 55614*00




               Lochzahl:                                       5                                        5
               Mittenlochdurchmesser:                      66,50 mm                              66,50 mm
               Zentrierart                             Mittenzentrierung                      Mittenzentrierung
               Zentrierring:                               ohne Ring                             ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                          810 kg                                  815 kg
                Reifenabrollumfang:                      2193 mm                         2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:      MERCEDES

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                        moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                         ZPS5X3307 150 Nm
                               Schaftlänge 28 mm

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2EW                          e1*2018/858*00213*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8Jx19H2,           8Jx19H2,
                                                      ET25,1             ET45,1
               120 bis 280     Mercedes E-Klasse      245/45R19          245/45R19           A02) bis A10)
                               (W214, Limousine)                         A94)                A11) BF1) E134) EF0)
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55614 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001437-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB4
               Seite :                     2/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  75R9805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                           e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse       Hinterachse
                                                       8Jx19H2,          8Jx19H2,
                                                       ET25,1            ET45,1
               120 bis 280     Mercedes E-Klasse       245/45R19         245/45R19          A02) bis A10)
                               (S214, Kombi, nicht                       A94)               A11) BF1) EF0)
                               AllTerrain)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               R2ES                          e1*2018/858*00214*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   Vorderachse        Hinterachse
                                                      8Jx19H2,           8Jx19H2,
                                                      ET25,1             ET45,1
               145 bis 280     Mercedes E-Klasse      255/45R19          255/45R19          A02) bis A10)
                               AllTerrain                                A94a)              A11) BF1) EF0)
§22 55614*00




                               (X214, Kombi)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55614 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001437-A0-104
               Anlage-Nr. :                BB4
               Seite :                     3/3
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  75R9805


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 55614*00




                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                      Zubehörkit: ZPS5X3307
                      Anzugsmoment: 150 Nm

               E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
                     Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.

               EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                      Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                      Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                      Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               Die Anlage BB4 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ 75R9805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 17.02.2026
						
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