Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000089-00-0-233
Anlage-Nr. : AB2b
Seite : 1/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C36 8521
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C36 8521
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CMS
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: C36 8521 30 50
Radausführungskennz.: CMS 1598/01
Radgröße: 8½Jx21H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
§22 100243*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: Z12D Ø72,6-Ø66,6
geprüfte Radlast: *) 950 kg
Reifenabrollumfang: 2500 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 30 50 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50
(KBA-Nr. 100244*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
dem separaten Gutachten für den Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Z 49 150 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Z 49 130 Nm
Schaftlänge 30 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000089-00-0-233
Anlage-Nr. : AB2b
Seite : 2/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C36 8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2EW e1*2018/858*00213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET42
120 bis 280 Mercedes E-Klasse 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
(W214, Limousine) A11) BF1) E134)
245/35R21 M+S 245/35R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF1) E134)
245/35R21 275/30R21 A02) bis A10)
A11) BF1) E134)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
A11) BF1) E134) V00)
245/35R21 HL 285/30R21 A01) bis A10)
A11) BF1) E134) V00)
Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 30 50 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) an
§22 100243*00
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000089-00-0-233
Anlage-Nr. : AB2b
Seite : 3/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C36 8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2ES e1*2018/858*00214*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET42
145 bis 280 Mercedes E-Klasse 245/35R21 245/35R21 A02) bis A10)
AllTerrain A11) BF1) N255)
(X214, Kombi) 245/35R21 M+S 245/35R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF1)
255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
A11) BF1)
255/35R21 M+S 255/35R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF1)
HL 255/35R21 HL 255/35R21 A02) bis A10)
A11) BF1)
HL 255/35R21 M+S HL 255/35R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF1)
§22 100243*00
245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
N255) A11) BF1) V00)
245/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
N255) A11) BF1) V00)
245/35R21 M+S 285/30R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF1) V00)
245/35R21 M+S HL 285/30R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF1) V00)
HL 245/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
N255) A11) BF1) V00)
HL 245/35R21 HL 285/30R21 A02) bis A10)
N255) A11) BF1) V00)
HL 245/35R21 M+S 285/30R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF1) V00)
HL 245/35R21 M+S HL 285/30R21 M+S A02) bis A10)
A11) BF1) V00)
Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 30 50 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQEW e1*2018/858*00036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET42
109 bis 135 Mercedes EQE 255/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
(V295, ohne und mit K01) BF1) E130)
Hinterachslenkung bis 5°,
SA Code 201, nicht für
AMG)
Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 30 50 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000089-00-0-233
Anlage-Nr. : AB2b
Seite : 4/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C36 8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET42
100 bis 225 Mercedes GLK 245/35R21 245/35R21 A01) bis A10)
K01) BF2)
255/35R21 255/35R21 A01) bis A10)
K01) K95) BF2)
245/35R21 275/30R21 A01) bis A10)
K01) BF2) V00)
245/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K01) BF2) V00)
255/35R21 285/30R21 A01) bis A10)
K01) K95) BF2) V00)
Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 30 50 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) an
§22 100243*00
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET42
210 bis 450 Mercedes S-Klasse 255/35R21 255/35R21 A02) bis A10)
(W223, mit A11) BF1) E130)
Hinterachslenkung bis 255/35R21 285/30R21 A02) bis A10)
4,5°, nicht für S63 AMG) A11) BF1) E130)
Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 30 50 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET42
109 bis 135 Mercedes EQS 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10)
(V297, BF1) E134a)
Hinterachslenkung 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10)
4,5° SA Code 201) BF1) E134a) V00)
255/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
BF1) E134a) V00)
Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 30 50 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000089-00-0-233
Anlage-Nr. : AB2b
Seite : 5/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C36 8521
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8½Jx21H2, 9½Jx21H2,
ET30 ET42
109 bis 135 Mercedes EQS 255/40R21 255/40R21 A02) bis A10)
(V297, Hinterachslenkung BF1) E130a)
10° SA Code 216) 245/40R21 275/35R21 A02) bis A10)
BF1) E130a) V00)
255/40R21 285/35R21 A02) bis A10)
BF1) E130a) V00)
Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 30 50 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
§22 100243*00
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000089-00-0-233
Anlage-Nr. : AB2b
Seite : 6/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C36 8521
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 100243*00
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: Z 49
Anzugsmoment: 150 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: Z 49
Anzugsmoment: 130 Nm
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.
E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000089-00-0-233
Anlage-Nr. : AB2b
Seite : 7/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C36 8521
K95) An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der
Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich
entsprechend anzupassen.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage AB2b mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ C36 8521 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
§22 100243*00
Geschäftsstelle Essen, 06.03.2026