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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     1 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                      75R8805
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                 RONAL
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                             75R8805.573
                 Radausführungskennz.:                                      75R8805.573
                 Radgröße:                                                    8Jx18H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           52,1 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 100087*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          775 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2220 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                 ZPS5X3307 130 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                 ZPS5X3307 150 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                 ZPS5X3307 175 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     2 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                169                           e1*2001/116*0288*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                60 bis 142      Mercedes A-Klasse      205/40R18                                A01) bis A10)
                                                                                                BF1) K15) K23)
                                                        215/35R18


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                176                            e1*2007/46*0928*..
                245G                           e1*2001/116*0470*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 155      Mercedes A-Klasse       205/45R18                               A02) bis A10)
                                (außer Sportpaket)      M00) N215) T86)                         BF1) E93) E100)
§22 100087*00




                                                        215/40R18
                                                        N225)

                                                        225/40R18

                                                        235/40R18
                                                        A01) G01) K13) K25)

                                                        245/35R18
                                                        A01) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        205/45R18            225/40R18          A02) bis A10)
                                                        M00) N215) T86)                         BF1) E93) E100) V00)
                                                        205/45R18            235/40R18          A02) bis A10)
                                                        M00) N215) T86)                         BF1) E93) E100) V00)
                                                        215/40R18            245/35R18          A01) bis A10)
                                                        N225)                K04)               BF1) E93) E100) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     3 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                176                              e1*2007/46*0928*..
                245G                             e1*2001/116*0470*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 160     Mercedes A-Klasse         205/40R18 M+S                          A02) bis A10)
                                (Frontantrieb und         T86)                                   BF1) E95) E100)
                                Allrad, mit Sportpaket)
                                                         205/45R18 M+S
                                                         M00) T86)

                                                         215/40R18 M+S

                                                         225/40R18
                                                         N235)

                                                         225/40R18 M+S
§22 100087*00




                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                245G                           e1*2001/116*0470*..
                246                            e1*2007/46*0751*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 155      Mercedes B- Klasse      205/40R18                                A02) bis A10)
                                                        N215) T86)                               BF1) E100)

                                                         205/45R18
                                                         M00) N215)

                                                         215/40R18
                                                         N225)

                                                         225/40R18

                                                         235/35R18

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         205/40R18            235/35R18          A02) bis A10)
                                                         N215) T86)                              BF1) E100) V00)
                                                         205/45R18            225/40R18          A02) bis A10)
                                                         M00) N215)                              BF1) E100) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     4 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                           e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                115 bis 225     Mercedes C-Klasse      215/40R18                                A02) bis A10)
                                (Coupe, C204)          A94) N225)                               BF1) E110)

                                                        225/40R18
                                                        A94a) N235)

                                                        235/35R18
                                                        A94a) N245)

                                                        245/35R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
§22 100087*00




                                                        225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                                BF1) E110)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                           e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                88 bis 225      Mercedes C-Klasse      215/40R18                                A02) bis A10)
                                (Limousine, W204)      N225) T89)                               BF1) E104) EF0)

                                                        225/40R18
                                                        N235)

                                                        235/40R18
                                                        G2G) N245)

                                                        245/35R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                                BF1) E104) EF0)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     5 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204K                          e1*2001/116*0457*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                88 bis 200      Mercedes C-Klasse      215/40R18                                A02) bis A10)
                                (Kombi, S204)          N225) T89)                               BF1) E104)

                                                        225/40R18
                                                        N235)

                                                        235/40R18
                                                        A01) G01) N245)

                                                        245/35R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
§22 100087*00




                                                        225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                                BF1) E104)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                117                            e1*2007/46*1007*..
                245G                           e1*2001/116*0470*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 155      Mercedes CLA-Klasse     205/45R18                               A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      M00) N215)                              BF1) E93a) E100)

                                                        215/40R18
                                                        N225)

                                                        225/40R18

                                                        235/40R18
                                                        A01) G01) K13) K25)

                                                        245/35R18

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/40R18            245/35R18          A02) bis A10)
                                                                                                BF1) E93a) E100)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     6 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                245G                           e1*2001/116*0470*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                155 bis 160     Mercedes CLA-Klasse     205/45R18 M+S                     A02) bis A10)
                                (Limousine, Kombi;      M00)                              BF1) E95a)
                                Serie auch 235/40R18 )
                                                        215/40R18 M+S

                                                        225/40R18 M+S


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      225/55R18                          A02) bis A10)
                                                                                          BF2)
§22 100087*00




                                                       N235)

                                                        225/55R18 M+S

                                                        235/55R18

                                                        245/50R18
                                                        A01) K01) K04) K61)

                                                        245/55R18
                                                        A01) K01) K04) K61) K120)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 165      Mercedes GLA           225/55R18                          A02) bis A10)
                                (H247)                 N235)                              A11) BF1)

                                                        225/60R18
                                                        N235)

                                                        235/55R18

                                                        245/50R18
                                                        A01) K01) K04) K61)

                                                        245/55R18
                                                        A01) K01) K04) K61) K120)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     7 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 165      Mercedes GLB           225/55R18                           A02) bis A10)
                                (X247)                 N235)                               A11) BF1)

                                                         225/60R18
                                                         N235)

                                                         235/55R18

                                                         245/50R18
                                                         A01) K01) K04) K61)

                                                         245/55R18
                                                         A01) K01) K04) K61) K120)
§22 100087*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                251                           e1*2001/116*0341*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 225     Mercedes R-Klasse      235/55R18                           A02) bis A10)
                                                       N245)                               A94) BF2) ER1)

                                                         235/55R18 M+S


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                639                             e9*2001/116*0048*..
                639/2                           e1*2007/46*0457*..
                639/4                           e1*2007/46*0458*..
                639/4                           L275
                639/5                           e1*2007/46*0459*..
                639/5                           L720
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                65 bis 190      Mercedes Vito, Viano     225/50R18                         A02) bis A10)
                                (2. Generation W/V       A01) K04) N235) T99)              BF2) E106) ER3)
                                639, Ausführungen mit
                                kleinster
                                                         235/45R18
                                Serienbereifung in
                                16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) N245) T98)

                                                         245/45R18
                                                         A01) K04) T100)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     8 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                639/2                           e1*2007/46*0457*..
                639/4                           e1*2007/46*0458*..
                639/5                           e1*2007/46*0459*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                65 bis 176      Mercedes V-Klasse,       215/55R18                             A02) bis A10)
                                Vito, Marco Polo         A01) ER3) G0H) K13) M00) N225) T99)   BF3) E105)
                                (W 447, Ausführungen
                                mit Serienbereifung bis
                                                         225/50R18
                                18Zoll; 2WD und 4WD)
                                                         ER3) GHX) T99)

                                                         225/55R18
                                                         A01) ER2) G01) K13) K25) T102)

                                                         235/45R18
                                                         ER3) T98)
§22 100087*00




                                                         245/45R18
                                                         ER3) GLF) T100)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                639/2                           e1*2007/46*0457*..
                639/4                           e1*2007/46*0458*..
                639/5                           e1*2007/46*0459*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                75 bis 176      Mercedes V-Klasse,       225/50R18                             A02) bis A10)
                                Vito, Marco Polo         ER3) T99)                             BF3) E105)
                                (W 447, Ausführungen
                                mit kleinster
                                                         225/55R18
                                Serienbereifung
                                in19Zoll; 2WD und 4WD) A01) ER2) K13) K25)

                                                         235/45R18
                                                         A01) ER3) G01) T98)

                                                         245/45R18
                                                         ER3) T100)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                639/2                          e1*2007/46*0457*..
                639/4                          e1*2007/46*0458*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70              Mercedes e-Vito, e-Vito 235/45R18                              A02) bis A10)
                                Tourer                  T98)                                   BF3) ER3)
                                (Serie 225/55R17C)
                                                         245/45R18
                                                         T100)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     9 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805



                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
§22 100087*00




                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     10 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805



                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: ZPS5X3307
                       Anzugsmoment: 130 Nm
§22 100087*00




                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: ZPS5X3307
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Zubehörkit: ZPS5X3307
                       Anzugsmoment: 175 Nm

                E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

                E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

                E95)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen
                       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

                E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)
                      Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

                E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0470*04.

                E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204:
                      nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
                      • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     11 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
                      Mercedes Vito (W 447) :
                      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
                      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
                      Mercedes V-Klasse (W 447) :
                      • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                      • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
                      • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06

                E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
                      • Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
                      • Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
                      • Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
                      • Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
                      • Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
                      • Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
§22 100087*00




                E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
                      Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1570 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1590 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER3) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1600 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     12 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder
                     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                     und G01) zu beachten.

                GHX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                     235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GLF) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                     225/55R17C, 225/60R16C, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
§22 100087*00




                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                       kürzen.

                K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
                       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

                K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                       klemmen bzw. auszuschneiden.

                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                       mm aufzuweiten.

                K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
                       Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
                       ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

                K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     13 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 100087*00




                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                32a
                Seite :                     14 / 14
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 32a mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ 75R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.04.2026
§22 100087*00
						
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