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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                1
                Seite :                     1 / 11
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                      C38 959
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                  CMS
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                         C38 959 51 82SE
                 Radausführungskennz.:                                     CMS 1618/01
                 Radgröße:                                                   9½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            51 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 100901*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          850 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                 Z 100 OR 130 Nm
                                Schaftlänge 45 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      150 Nm
                                Schaftlänge 45 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                    150 Nm
                                Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                 Z 100 OR    180 Nm
                                Schaftlänge 45 mm
                BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                      150 Nm
                                Schaftlänge 44 mm
                BF6       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                 Z 100 OR    150 Nm
                                Schaftlänge 45 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                1
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                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225             Mercedes CLA 35 AMG 245/30R19                             A01) bis A10)
                                (Limousine, Kombi)      K03) M00)                         BF1)

                                                        245/35R19
                                                        K03) K14)

                                                        255/30R19
                                                        K01) K02)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2CLA                          e1*2007/46*1912*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100901*00




                285 bis 310     Mercedes CLA 45         245/35R19                         A02) bis A10)
                                AMG , CLA AMG 45 S      N255)                             BF1)
                                (Limousine, Kombi)
                                                        245/35R19 M+S


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      245/45R19                          A01) bis A10)
                                                                                          BF2) K01) K04) K61) M00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 165      Mercedes GLA           245/45R19                          A01) bis A10)
                                (H247)                                                    A11) BF1) K01) K04) K61)
                                                                                          M00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                1
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                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225 bis 310     Mercedes GLA 35        245/45R19                         A02) bis A10)
                                AMG, GLA 45 AMG,       M00)                              A11a) BF1)
                                GLA 45 S AMG
                                (H247)
                                                       255/45R19

                                                        265/40R19

                                                        265/45R19


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 100901*00




                85 bis 165      Mercedes GLB           245/45R19                         A01) bis A10)
                                (X247)                                                   A11) BF1) K01) K04) K61)
                                                                                         M00)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225             Mercedes GLB 35 AMG 245/45R19                            A02) bis A10)
                                (X247)                 M00)                              A11a) BF1)

                                                        255/45R19

                                                        265/40R19

                                                        265/45R19
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                1
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                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                180 bis 270     Mercedes GLE              255/50R19                               A01) bis A10)
                                (ohne                     K03) K04) M00)                          A11) A94) BF3) E124) ER3)
                                Radhausverbreiterungen,
                                nur
                                Fahrzeugausführungen 285/45R19
                                mit Serienreifen bis      K01) K02)
                                265/..)
                                                          295/45R19
                                                          K01) K02)

                                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                          vorne                hinten
                                                          255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                                          K03) M00)            A94) K02)          A11) BF3) E124) ER3) V00)
§22 100901*00




                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                H1GLE                            e1*2007/46*1885*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
                143 bis 380     Mercedes GLE, GLE           275/50R19                             A02) bis A10)
                                Coupe                       A01) ER2) G01)                        A11) A94) BF3) E124a) EB1)
                                (mit                                                              EF0)
                                Radhausverbreiterungen,
                                                            275/55R19
                                nur
                                Fahrzeugausführungen ER1)
                                mit Serienreifen ab 275/..)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                1
                Seite :                     5 / 11
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                197                           e1*2007/46*0233*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                340 bis 384     Mercedes AMG GT, GTS 255/35R19 M+S                              A01) bis A10)
                                                                                                BF4) E117) K01)
                                                        265/35R19 M+S

                                                        275/30R19 M+S

                                                        285/30R19 M+S

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        255/35R19 M+S        265/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                                    BF4) E117) V00)
                                                        255/35R19 M+S        275/35R19 M+S      A01) bis A10)
§22 100901*00




                                                        K01)                                    BF4) E117) V00)
                                                        255/35R19 M+S        285/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                                    BF4) E117) V00)
                                                        265/35R19 M+S        285/35R19 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                                    BF4) E117) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                166                           e1*2007/46*0598*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 335     Mercedes M-Klasse,     255/50R19                                A01) bis A10)
                                GLE-Klasse             A94) K04) M00)                           A11) BF5) E107) E108) EF0)
                                (W166)                                                          ER3) K01)
                                                        275/45R19
                                                        A94) K04)

                                                        285/45R19
                                                        A94) K04)

                                                        295/45R19
                                                        K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                1
                Seite :                     6 / 11
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                164                           e1*2001/116*0315*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     255/50R19                                A01) bis A10)
                                                       M00)                                     BF6) K01)

                                                        275/45R19

                                                        285/45R19
                                                        K04)

                                                        295/45R19
                                                        G5M) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
§22 100901*00




                                                        255/50R19            285/45R19          A01) bis A10)
                                                        K01) M00)            K04)               BF6)
                                                        285/45R19            255/50R19          A01) bis A10)
                                                        K01)                 M00)               BF6) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                251                           e1*2001/116*0341*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 285     Mercedes R-Klasse      255/50R19                                A01) bis A10)
                                                       A94) K04) M00)                           BF2) ER3) K01)

                                                        275/45R19
                                                        A94) K04)

                                                        285/45R19
                                                        A94) K02)

                                                        295/45R19
                                                        G4P) K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                197                           e1*2007/46*0233*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                420 bis 435     Mercedes SLS           255/35R19 M+S                            A02) bis A10)
                                                                                                BF4) EF0)
                                                        265/35R19 M+S
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                1
                Seite :                     7 / 11
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 100901*00




                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                1
                Seite :                     8 / 11
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                       Zubehörkit: Z 100 OR
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
§22 100901*00




                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M15x1,25, Schaftlänge 44
                       mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                       Zubehörkit: Z 100 OR
                       Anzugsmoment: 180 Nm

                BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 44 mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF6)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                       Zubehörkit: Z 100 OR
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                E107) Nicht zulässig an beschussgeschützten Fahrzeugausführungen.

                E108) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292)

                E117) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                1
                Seite :                     9 / 11
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                E124) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen bis zu einer Nennbreite
                      von 265/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen sind.

                E124a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen ab einer Nennbreite von
                      275/.. ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen sind.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG (silber) mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø400x38 mm

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
§22 100901*00




                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1640 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER2) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1690 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                ER3) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
                     265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
                     265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                1
                Seite :                     10 / 11
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
§22 100901*00




                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                       kürzen.

                K61)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Reifenschultern (bei
                       Lenkeinschlag) warm nach vorne innen um 5 mm einzuformen (Kontrollmöglichkeit
                       ausreichender Reifenfreigängigkeit durch Kreisfahrt).

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                1
                Seite :                     11 / 11
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 1 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ C38 959 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 20.03.2026
§22 100901*00
						
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