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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                DE1
                Seite :                     1/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                      C38 959
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                  CMS
                 Montageposition:                                         Hinterachse **)
                 Radausführung:                                         C38 959 51 82SE
                 Radausführungskennz.:                                     CMS 1618/01
                 Radgröße:                                                   9½Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            51 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 100901*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          850 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades C38 959, C38 959 51 82SE ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
                hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C38 859, C38 859 35 82SE
                (KBA-Nr. 100900*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
                dem separaten Gutachten für den Radtyp C38 859, C38 859 35 82SE (KBA-Nr. 100900*00) zu
                entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                 Z 100 OR 130 Nm
                                Schaftlänge 45 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                 Z 70 OR     150 Nm
                                Schaftlänge 43,5 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                DE1
                Seite :                     2/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                110 bis 245      Mercedes C-Klasse      245/35R19          245/35R19                        A01) bis A10)
                                 (Coupe C205, Cabrio                                                        A11) BF1) E110a)
                                 A205)                  255/30R19          255/30R19                        A01) bis A10)
                                                                                                            A11) BF1) E110a)
                                                             255/35R19               255/35R19              A01) bis A10)
                                                                                     K132)                  A11) BF1) E110a)
                                                             235/35R19               265/30R19              A01) bis A10)
                                                                                     K132)                  A11) BF1) E110a) V00)
                Die Verwendung des Rades C38 959, C38 959 51 82SE ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 859, C38 859 35 82SE (KBA-Nr. 100900*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100901*00




                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                85 bis 245       Mercedes C-Klasse      245/35R19          245/35R19                        A01) bis A10)
                                 (Limousine, W205)                         K04) T93)                        A11) BF1) E103)
                                                        255/30R19          255/30R19                        A01) bis A10)
                                                                           K04) T91)                        A11) BF1) E103)
                                                        255/35R19          255/35R19                        A01) bis A10)
                                                                           K04)                             A11) BF1) E103) GB9)
                                                        235/35R19          265/30R19                        A01) bis A10)
                                                                           K04) T93)                        A11) BF1) E103) V00)
                Die Verwendung des Rades C38 959, C38 959 51 82SE ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 859, C38 859 35 82SE (KBA-Nr. 100900*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                DE1
                Seite :                     3/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204K                           e1*2001/116*0457*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                85 bis 245       Mercedes C-Klasse      245/35R19          245/35R19                        A01) bis A10)
                                 (Kombi, S205)                             K04) T93)                        A11) BF1) E103) GCT)
                                                        255/30R19          255/30R19                        A01) bis A10)
                                                                           K04) T91)                        A11) BF1) E103)
                                                        255/35R19          255/35R19                        A01) bis A10)
                                                                           K04)                             A11) BF1) E103) GCV)
                                                        235/35R19          265/30R19                        A01) bis A10)
                                                                           K04) T93)                        A11) BF1) E103) V00)
                Die Verwendung des Rades C38 959, C38 959 51 82SE ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 859, C38 859 35 82SE (KBA-Nr. 100900*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100901*00




                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                204 AMG                        e1*2001/116*0464*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                350 bis 375      Mercedes C-Klasse      245/35R19 M+S      245/35R19 M+S                    A02) bis A10)
                                 C63 AMG, C63 S AMG                                                         BF1)
                                 (Limousine, W205)      255/30R19 M+S      255/30R19 M+S                    A02) bis A10)
                                                                           A94a)                            BF1)
                                                        255/35R19 M+S      255/35R19 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                                                             245/35R19               265/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                                                             245/35R19               285/30R19              A01) bis A10)
                                                                                     K02) K128)             BF1) V00)
                                                             255/30R19               275/30R19              A02) bis A10)
                                                                                                            BF1) V00)
                                                             255/35R19               275/35R19              A01) bis A10)
                                                                                     K28) K103) K128)       BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades C38 959, C38 959 51 82SE ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 859, C38 859 35 82SE (KBA-Nr. 100900*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                DE1
                Seite :                     4/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204K                           e1*2001/116*0457*..
                204K AMG                       e1*2001/116*0463*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                350 bis 375      Mercedes C-Klasse      245/35R19 M+S      245/35R19 M+S                    A02) bis A10)
                                 C63 AMG, C63 S AMG                                                         BF1)
                                 (Kombi, S205)          255/30R19 M+S      255/30R19 M+S                    A02) bis A10)
                                                                           A94a) T91)                       BF1)
                                                        255/35R19 M+S      255/35R19 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                                                             245/35R19               265/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                            BF1)
                                                             245/35R19               285/30R19              A01) bis A10)
                                                                                     K02) K128)             BF1) V00)
                                                             255/30R19               275/30R19              A02) bis A10)
§22 100901*00




                                                                                                            BF1) V00)
                                                             255/35R19               275/35R19              A01) bis A10)
                                                                                     K28) K103) K128)       BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades C38 959, C38 959 51 82SE ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 859, C38 859 35 82SE (KBA-Nr. 100900*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2EW                           e1*2018/858*00213*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                120 bis 280      Mercedes E-Klasse      245/45R19          275/40R19                        A02) bis A10)
                                 (W214, Limousine)                         A94)                             A11) BF2) E134) ECE) ER1)
                Die Verwendung des Rades C38 959, C38 959 51 82SE ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 859, C38 859 35 82SE (KBA-Nr. 100900*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2ES                            e1*2018/858*00214*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx19H2,         9½Jx19H2,
                                                         ET35,5            ET51
                120 bis 280      Mercedes E-Klasse       245/45R19         275/40R19                        A02) bis A10)
                                 (S214, Kombi, nicht                                                        A11) BF2) ECE) ER1)
                                 AllTerrain)
                Die Verwendung des Rades C38 959, C38 959 51 82SE ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 859, C38 859 35 82SE (KBA-Nr. 100900*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                DE1
                Seite :                     5/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2ES                           e1*2018/858*00214*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx19H2,          9½Jx19H2,
                                                        ET35,5             ET51
                145 bis 280      Mercedes E-Klasse      245/45R19          275/40R19                        A02) bis A10)
                                 AllTerrain                                N285)                            A11) BF2) ECE) ER1)
                                 (X214, Kombi)          245/45R19 M+S      275/40R19 M+S                    A02) bis A10)
                                                                                                            A11) BF2) ECE) ER1)
                                                             255/45R19               285/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                            A11) BF2) ER1)
                Die Verwendung des Rades C38 959, C38 959 51 82SE ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 859, C38 859 35 82SE (KBA-Nr. 100900*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100901*00




                E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                           8½Jx19H2,       9½Jx19H2,
                                                           ET35,5          ET51
                109 bis 135      Mercedes EQE              255/40R19       255/40R19                        A01) bis A10)
                                 (V295, ohne und mit                       T100)                            BF2) E130) ER1) G01)
                                 Hinterachslenkung bis 5°, 255/45R19       255/45R19                        A01) bis A10)
                                 SA Code 201, nicht für                                                     BF2) E130) ER1)
                                 AMG)                      265/45R19       265/45R19                        A01) bis A10)
                                                                                     K04)                   BF2) E130) ER1)
                                                             235/50R19               285/40R19              A01) bis A10)
                                                                                     K02)                   BF2) E130) ER1) V00)
                                                             235/50R19 M+S           285/40R19 M+S          A01) bis A10)
                                                                                     K02)                   BF2) E130) ER1) V00)
                Die Verwendung des Rades C38 959, C38 959 51 82SE ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 859, C38 859 35 82SE (KBA-Nr. 100900*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                DE1
                Seite :                     6/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 100901*00




                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                DE1
                Seite :                     7/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 45 mm
                       Zubehörkit: Z 100 OR
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
                       Zubehörkit: Z 70 OR
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

                E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
§22 100901*00




                      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

                E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

                E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
                      Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.

                ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                     Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                     (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                     zu einer Achslast von 1700 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GB9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer
                     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                DE1
                Seite :                     8/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                GCV) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                     225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 100901*00




                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
                      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

                K128) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                         oder nach hinten/oben zu biegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden
                      • der KS Flap ist entsprechend dem Verlauf Radhauskante zu kürzen.

                K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
                      um 5 mm zu kürzen.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100901 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000093-00-0-233
                Anlage-Nr. :                DE1
                Seite :                     9/9
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C38 959


                T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage DE1 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ C38 959 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
§22 100901*00




                Geschäftsstelle Essen, 20.03.2026
						
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