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							                GUTACHTEN zur TTG NR.101370 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                Modell                         MSW54
                Typ                            19490
                Radgröße                       9.0Jx20H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                 503           19490 503 / Ø73,1-Ø66,45           5/112/66,45       35         890      2410


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55801226, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101371 ,
                RADTYP 19491) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                Hinweise.
§22 101370*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     101370
                Herstellerzeichen              MSW
                Radtyp und Ausführung          19490 503
                Radgröße                       9.0Jx20H2
                Einpresstiefe                  ET 35
                Herstelldatum                  Tag und Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)             (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        130              27             81720114
                 S02   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        150              27             81720114
                 S03   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        150              30             81720117

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101370 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                          Seite 2 von 7
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 GLC 43 AMG                270, 287      235/45R20        R02                           A12 A15 A21
                 204X                      270, 287      245/45R20        R02                           A56 V20 VA1
                 e1*2001/116*              270, 287      255/40R20        R02                           S02
                 0480*18-..                270, 287      255/45R20        R02
                 (FIN: W..253...)          270, 287      265/40R20        R02
                                           270, 287      265/45R20        R02
                 GLC 43 AMG Coupé          270, 287      235/45R20        R02                           A12 A15 A21
                 204X                      270, 287      245/45R20        R02                           A56 Flh V20
                 e1*2001/116*              270, 287      255/40R20        R02                           VA1 S02
                 0480*18-..                270, 287      255/45R20        R02
                 (FIN: W..253...)          270, 287      265/40R20        R02
                                           270, 287      265/45R20        A01 K3u R02
                 GLC-Coupé                 100-243       235/45R20        R02                           A12 A15 A21
                 204X                      100-243       245/45R20        R02                           A57 Flh KMV
                 e1*2001/116*              100-243       255/40R20        R02                           MpH V20 VA1
                 0480*18-..                100-243       255/45R20        R02                           S02
                 (FIN: W..253...)          100-243       265/40R20        R02
§22 101370*00




                                           100-243       265/45R20        A01 K3u R02
                 GLC-Klasse                120-243       235/45R20        R02                           A12 A15 A21
                 204X                      120-243       245/45R20        R02                           A57 Cb1 MpH
                 e1*2001/116*              120-243       255/40R20        R02                           V20 VA1 S02
                 0480*16-..                120-243       255/45R20        R02
                 - mit AMG-Line            120-243       265/40R20        R02
                 Verbreiterungen           120-243       265/45R20        R02

                 GLE 450 / 43 -AMG Coupé   270, 287      275/50R20        K1c M+S R02                   A01 A12 A15
                 166                       270, 287      285/45R20        K1c M+S R02                   A21 A56 VA1
                 e1*2007/46*                                                                            S03
                 0598*16-...
                 (FIN: WDC292...)
                 GLE 500 Coupé             335           265/50R20        K1c M+S R02                   A01 A12 A15
                 166                       335           275/50R20        K1c R02                       A21 A56 V20
                 e1*2007/46*               335           285/45R20        K1c R02                       VA1 S03
                 0598*16-...
                 (FIN: WDC292...)
                 GLE 63/63s AMG Coupé      410, 430      275/50R20        K1c M+S R02                   A01 A12 A15
                 166, 166AMG               410, 430      285/45R20        K1c M+S R02                   A21 A56 V10
                 e1*2007/46*                                                                            VA1 S03
                 0598*16-...;
                 e1*2007/46*
                 0826*07-..
                 (FIN: WDC292...)
                 GLE-Coupé                 190-245       265/50R20        K1c M+S R02                   A01 A12 A15
                 166                       190-245       275/50R20        K1c R02                       A21 A56 V20
                 e1*2007/46*               190-245       285/45R20        K1c R02                       VA1 S03
                 0598*16-...
                 (FIN: WDC292...)


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101370 nach §22 StVZO

                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 3 von 7
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 SL                         225-335       255/30R20       R02                             A01 A12 A15
                 230, 231                                                                                 A21 V20 X36
                 e1*2007/46*0803*..;                                                                      VA1 S01
                 e1*98/14*0169*19-23
                 Baureihe 231
                 (FIN: W..231...)


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55801226, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101371 ,
                RADTYP 19491) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                Hinweise.


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.
§22 101370*00




                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.




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                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 4 von 7

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
§22 101370*00




                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A15     Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden.
                Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der
                Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                Cb1       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
                (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19, ET38 mit
                235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20,
                ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).




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                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 7

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3u      An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung
                im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw.
                auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§22 101370*00




                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                V10      Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.




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                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 6 von 7

                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   245/50R20      275/45R20
                Nr. 12   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 13   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 14   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 15   255/45R20      285/40R20
                Nr. 16   255/50R20      285/45R20
                Nr. 17   255/55R20      295/45R20
§22 101370*00




                Nr. 18   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 19   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 20   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 21   265/45R20      295/40R20
                Nr. 22   265/50R20      295/45R20
                Nr. 23   275/35R20      305/30R20
                Nr. 24   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 25   275/45R20      305/40R20
                Nr. 26   285/35R20      335/30R20
                Nr. 27   285/40R20      325/35R20
                Nr. 28   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55801226, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101371 ,
                RADTYP 19491) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                Hinweise.

                X36      Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 19. März 2026 in Lambsheim statt.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 19. März 2026


                Pohl                                                                                 00465031.DOCX
§22 101370*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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