GUTACHTEN zur TTG NR.101370 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell MSW54
Typ 19490
Radgröße 9.0Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
503 19490 503 / Ø73,1-Ø66,45 5/112/66,45 35 890 2410
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55801226, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101371 ,
RADTYP 19491) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.
§22 101370*00
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 101370
Herstellerzeichen MSW
Radtyp und Ausführung 19490 503
Radgröße 9.0Jx20H2
Einpresstiefe ET 35
Herstelldatum Tag und Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 130 27 81720114
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 27 81720114
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 150 30 81720117
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG 270, 287 235/45R20 R02 A12 A15 A21
204X 270, 287 245/45R20 R02 A56 V20 VA1
e1*2001/116* 270, 287 255/40R20 R02 S02
0480*18-.. 270, 287 255/45R20 R02
(FIN: W..253...) 270, 287 265/40R20 R02
270, 287 265/45R20 R02
GLC 43 AMG Coupé 270, 287 235/45R20 R02 A12 A15 A21
204X 270, 287 245/45R20 R02 A56 Flh V20
e1*2001/116* 270, 287 255/40R20 R02 VA1 S02
0480*18-.. 270, 287 255/45R20 R02
(FIN: W..253...) 270, 287 265/40R20 R02
270, 287 265/45R20 A01 K3u R02
GLC-Coupé 100-243 235/45R20 R02 A12 A15 A21
204X 100-243 245/45R20 R02 A57 Flh KMV
e1*2001/116* 100-243 255/40R20 R02 MpH V20 VA1
0480*18-.. 100-243 255/45R20 R02 S02
(FIN: W..253...) 100-243 265/40R20 R02
§22 101370*00
100-243 265/45R20 A01 K3u R02
GLC-Klasse 120-243 235/45R20 R02 A12 A15 A21
204X 120-243 245/45R20 R02 A57 Cb1 MpH
e1*2001/116* 120-243 255/40R20 R02 V20 VA1 S02
0480*16-.. 120-243 255/45R20 R02
- mit AMG-Line 120-243 265/40R20 R02
Verbreiterungen 120-243 265/45R20 R02
GLE 450 / 43 -AMG Coupé 270, 287 275/50R20 K1c M+S R02 A01 A12 A15
166 270, 287 285/45R20 K1c M+S R02 A21 A56 VA1
e1*2007/46* S03
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE 500 Coupé 335 265/50R20 K1c M+S R02 A01 A12 A15
166 335 275/50R20 K1c R02 A21 A56 V20
e1*2007/46* 335 285/45R20 K1c R02 VA1 S03
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE 63/63s AMG Coupé 410, 430 275/50R20 K1c M+S R02 A01 A12 A15
166, 166AMG 410, 430 285/45R20 K1c M+S R02 A21 A56 V10
e1*2007/46* VA1 S03
0598*16-...;
e1*2007/46*
0826*07-..
(FIN: WDC292...)
GLE-Coupé 190-245 265/50R20 K1c M+S R02 A01 A12 A15
166 190-245 275/50R20 K1c R02 A21 A56 V20
e1*2007/46* 190-245 285/45R20 K1c R02 VA1 S03
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
SL 225-335 255/30R20 R02 A01 A12 A15
230, 231 A21 V20 X36
e1*2007/46*0803*..; VA1 S01
e1*98/14*0169*19-23
Baureihe 231
(FIN: W..231...)
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55801226, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101371 ,
RADTYP 19491) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
§22 101370*00
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
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Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
§22 101370*00
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A15 Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden.
Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der
Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
Cb1 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
(Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern: VA: 8,0x19, ET38 mit
235/55R19 und HA: 9,0x19, ET20 mit 255/50R19 ww. VA: 8,5x20, ET40 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20,
ET22 mit 285/40R20 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
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Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung
im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw.
auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§22 101370*00
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
V10 Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.
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V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6 235/55R20 285/45R20
Nr. 7 245/30R20 255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 8 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 10 245/45R20 275/40R20, 285/40R20
Nr. 11 245/50R20 275/45R20
Nr. 12 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 13 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 14 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 15 255/45R20 285/40R20
Nr. 16 255/50R20 285/45R20
Nr. 17 255/55R20 295/45R20
§22 101370*00
Nr. 18 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 19 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
Nr. 20 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 21 265/45R20 295/40R20
Nr. 22 265/50R20 295/45R20
Nr. 23 275/35R20 305/30R20
Nr. 24 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 25 275/45R20 305/40R20
Nr. 26 285/35R20 335/30R20
Nr. 27 285/40R20 325/35R20
Nr. 28 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 18, Gutachten Nummer 55801226, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101371 ,
RADTYP 19491) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.
X36 Räder nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 19. März 2026 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.101370 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
Hersteller O.Z. Spa
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2025.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 19. März 2026
Pohl 00465031.DOCX
§22 101370*00
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim