Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 22 MERCEDES                                                  Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 28.04.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                          Seite: 1 von 6

                               Fahrzeughersteller              MERCEDES-BENZ




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 9 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 60,2
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
               TKG9M8BA602ED6          PCD112 ET60.2          ohne                        66,6                     925      2327    03/26
               66
               TKG9M8BP602ED6          PCD112 ET60.2          ohne                        66,6                    925      2327     03/26
               66
               TKG9M8SA602ED6          PCD112 ET60.2          ohne                        66,6                    925      2327     03/26
               66
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
§22 55163*05




               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Hinweis zum Verwendungsbereich:
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
               (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ

               Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse         zu montieren.
               In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
               Radtyp: TKG9J KBA: 55166 Lochkreis: 5x112 ET:                    48,4 oder
               Radtyp: TKG9J KBA: 55166 Lochkreis: 5x112 ET:                    53,3 oder
               Radtyp: TKG9K KBA: 55168 Lochkreis: 5x112 ET:                    34 oder
               Radtyp: TKG9K KBA: 55168 Lochkreis: 5x112 ET:                    32,7 oder
               Radtyp: TKG9K KBA: 55168 Lochkreis: 5x112 ET:                    32,5 oder
               Radtyp: TKG9K KBA: 55168 Lochkreis: 5x112 ET:                    36 oder
               Radtyp: TKG9K KBA: 55168 Lochkreis: 5x112 ET:                    45,1 oder
               Radtyp: TKG9K KBA: 55168 Lochkreis: 5x112 ET:                    41 oder
               Radtyp: TKG9K KBA: 55168 Lochkreis: 5x112 ET:                    45 oder
               Radtyp: TKG9L KBA: 55167 Lochkreis: 5x112 ET:                    35,5 oder
               Radtyp: TKG9L KBA: 55167 Lochkreis: 5x112 ET:                    47,5

               Zu beachten sind im Besondere n bei den Reifen die Kombinationsauflagen KD99, KDCH, KDCJ, KDCK,
               KDCL, KDCO, KDCV, KDCW, KDE2, KEAG, KFAJ, KFAK
               Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 22 MERCEDES                                              Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.04.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 2 von 6
               Zubehör                                 : OE-Schraube


               Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 150 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MMCLAE       e1*2018/858*00500*.. 135 - 200 HL 255/35R19         GA4; 12N; 57F; 953;     CLA 250+; CLA 350
                                                                                KEAG; KFAJ              4MATIC; CLA 250; CLA
                                                                                                        200; CLA 200+;
                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7OK; 7UT; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 765; 97H

               Verkaufsbezeichnung:     CLE-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               R2CLECA      e1*2018/858*00311*.. 150        275/35R19 100       GAA; 12T; 57F;          CLE 300 e; Coupe;
                                                                                KDCH; KDCJ;             Heckantrieb;
                                                                                KDCK; KDCL;             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                KDCO; KDCV;             51A; 7PI; 7UE; 71C;
                                                                                KDCW; KD99; KFAJ        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74D; 76B; 765; FKA
§22 55163*05




               Verkaufsbezeichnung:     GLB-KLASSE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MMGLBE       e1*2018/858*00554*.. 145 - 200 255/45R19            GDD; 12T; 57F; 953;     GLB 200+; GLB 250+;
                                                                                KDCH; KDCJ;             GLB 350 4MATIC;
                                                                                KDCK; KDCL;             Allradantrieb;
                                                                                KDCO; KDE2; KD99;       Heckantrieb; Elektro;
                                                                                KEAG; KFAJ; KFAK        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7UT; 71C; 71K;
                                                            275/40R19 105       12A; 57F; 6BL;          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                KDCH; KDCJ;             76B; 765; 97K
                                                                                KDCK; KDCL;
                                                                                KDCO; KDE2; KD99;
                                                                                KEAG; KFAJ; KFAK

               Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MBEAMGLC e1*2018/858*00555*.. 265            255/50R19 107       YCU; 12T; 57F;          GLC 400 4MATIC;
                                                                                KDCJ; KFAJ              Allradantrieb;
                                                            285/45R19 107       YBM; YC0; 12A; 57F;     Elektro;
                                                                                KDCJ; KFAJ              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7UU; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                        76B; 765; 97H


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 22 MERCEDES                                              Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 28.04.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 6
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                    nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                    Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                    Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                    vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                    Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                    wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§22 55163*05




                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                    Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                    Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                    Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                    erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                    montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               6BL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                       Reifengröße:
                                   Vorderachse:                        245/45R19
                                   Hinterachse:                        275/40R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.


                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 22 MERCEDES                                               Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.04.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 6
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wid empfohlen eine
                      Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren
                      mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                    werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metalls chraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
               765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
§22 55163*05




               76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                    "0. Hinweise" zu beachten.
               7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst kontrollsystem verwendet
                    werden.
               7PI)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                      Nr.: A 000 905 8413 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                      werden.
               7UE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 4713 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 8821 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7UU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: A 000 905 3818 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               953) Der mindestens erforderliche Geschwindigkeits-Kennbuchstabe sowie die Tragfähigkeits-Kennzahl der
                    vorgesehenen Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 22 MERCEDES                                                Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                      Stand: 28.04.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 5 von 6
               97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
                    Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                    Vorderachse.
               FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
                    sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
                    Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
               GA4) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 225/40R19
                    Hinterachse: 255/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GAA) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                    Reifengröße:
                    Vorderachse: 245/40R19
                    Hinterachse: 275/35R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
§22 55163*05




                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                    sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               GDD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          235/50R19
                                    Hinterachse:                          255/45R19
                       Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                       der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               KD99)    Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                        Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 45
               KDCH) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 34
               KDCJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 32,5
               KDCK) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 36
               KDCL) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 45
               KDCO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9L KBA: 55167 Lochkreis 5x112 ET: 35,5
               KDCV) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 41




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0223-23-WIRD/N5
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 55163
               ANLAGE: 22 MERCEDES                                               Radtyp: TKG9M
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 28.04.2026
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 6
               KDCW) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 45,1
               KDE2) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9L KBA: 55167 Lochkreis 5x112 ET: 47,5
               KEAG) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9J KBA: 55166 Lochkreis 5x112 ET: 48,4
               KFAJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9K KBA: 55168 Lochkreis 5x112 ET: 32,7
               KFAK) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                     Vorderachse TKG9J KBA: 55166 Lochkreis 5x112 ET: 53,3
               YBM) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          255/50R19
                                   Hinterachse:                          285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tats ächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YC0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
§22 55163*05




                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/55R19
                                   Hinterachse:                          285/45R19
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               YCU) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig:
                                                                      Reifengröße:
                                  Vorderachse:                        235/55R19
                                  Hinterachse:                        255/50R19
                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                    Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen