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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     1 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    FB2DC-9020
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                               BORBET
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                               LK 112
                 Radausführungskennz.:                                        LK 112
                 Radgröße:                                                   9Jx20H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           20 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
§22 101205*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø66,6
                 geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2330 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5283        150 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5255        150 Nm
                                Schaftlänge 28,5 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5242        150 Nm
                                Schaftlänge 33 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5242        120 Nm
                                Schaftlänge 33 mm
                BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5242        130 Nm
                                Schaftlänge 33 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     2 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1ECLS                        e1*2007/46*1818*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                143 bis 270     Mercedes CLS           245/35R20 M+S                            A01) bis A10)
                                                       A94a)                                    A11) BF1) K01)

                                                        255/35R20 M+S

                                                        275/30R20

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                                    A11) BF1)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 101205*00




                212                           e1*2001/116*0501*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne              hinten
                110 bis 270     Mercedes E-Klasse      225/35R20          255/30R20             A01) bis A10)
                                (W213, Limousine)      K01) N235) T90)    K02) K126) K133)      A11) BF2) E111a) V00)
                                                                          N265) T92)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2EW                          e1*2018/858*00213*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 280     Mercedes E-Klasse      225/40R20                                A01) bis A10)
                                (W214, Limousine)      N235)                                    A11) BF1) E134) EF0) K01)
                                                                                                K04) T94)
                                                        225/40R20 M+S
                                                        W235)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2ES                          e1*2018/858*00214*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                145 bis 280     Mercedes E-Klasse      245/40R20                                A01) bis A10)
                                AllTerrain                                                      A11) BF1) EF0) K01)
                                (X214, Kombi)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     3 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                           e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 243     Mercedes GLC            235/45R20                           A01) bis A10)
                                (X253, ohne                                                 A11) BF3) E29a) K01) K04)
                                Verbreiterung)          245/45R20

                                                         255/45R20

                                                         265/40R20

                                                         275/40R20


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                            e1*2001/116*0480*..
§22 101205*00




                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 243     Mercedes GLC              235/45R20                         A01) bis A10)
                                (X253, mit Verbreiterung) N245)                             A11) BF3) E29) K01)

                                                         235/45R20 M+S

                                                         245/45R20
                                                         N255)

                                                         245/45R20 M+S

                                                         255/45R20

                                                         265/40R20

                                                         275/40R20
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     4 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                          e1*2001/116*0480*..
                204X AMG                      e1*2007/46*1884*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                350 bis 375     Mercedes GLC 63        235/45R20 M+S                             A02) bis A10)
                                AMG, GLC 63S AMG,      A94)                                      BF3) EB1)
                                GLC 63 AMG Coupe,
                                GLC 63S AMG Coupe
                                (X253, C253)           255/45R20
                                                       A94a) N265)

                                                         265/40R20
                                                         A94) N275)

                                                         265/45R20
                                                         N275)
§22 101205*00




                                                         275/40R20
                                                         A01) A94a) K01) N285)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         235/45R20            265/40R20          A02) bis A10)
                                                         N245)                A94) N275)         BF3) EB1) V00)
                                                         245/45R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                                         N255)                A94a) N285)        BF3) EB1) V00)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                          e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 330     Mercedes GLC             235/50R20                               A01) bis A10)
                                (X254, C254, ohne        M00) N245)                              A11e) BF1) K01) K02)
                                Verbreiterung, Mild-
                                Hybrid)
                                                         245/45R20
                                                         N255)

                                                         255/45R20

                                                         265/45R20

                                                         275/40R20

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         245/45R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                                         K01)                 K02)               A11e) BF1) V00)
                                                         245/45R20            HL 275/40R20       A01) bis A10)
                                                         K01)                 K02)               A11e) BF1) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     5 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                          e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 270     Mercedes GLC             235/50R20                               A01) bis A10)
                                (X254, C254, mit         M00)                                    A11e) BF1) K01)
                                Verbreiterung, Mild-
                                Hybrid)
                                                         245/45R20

                                                         255/45R20

                                                         265/45R20

                                                         275/40R20
                                                         K04)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 101205*00




                                                         vorne                hinten
                                                         245/45R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                                         K01)                 K04)               A11e) BF1) V00)
                                                         245/45R20            HL 275/40R20       A01) bis A10)
                                                         K01)                 K04)               A11e) BF1) V00)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                          e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne            hinten
                145 bis 185     Mercedes GLC             235/45R20        265/40R20              A01) bis A10)
                                (X254, C254, mit         K01)                                    A11f) BF1) ER1) V00)
                                Verbreiterung, Plug-in-  245/45R20        275/40R20              A01) bis A10)
                                Hybrid)                  K01)             K04)                   A11f) BF1) ER1) V00)
                                                         245/45R20        HL 275/40R20           A01) bis A10)
                                                         K01)             K04)                   A11f) BF1) ER1) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     6 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                        e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                310 bis 330     Mercedes AMG GLC 43 235/45R20 M+S                               A02) bis A10)
                                4MATIC, AMG GLC 53     A94)                                     A11a) BF1)
                                4MATIC+
                                (X254, C254)
                                                       235/50R20 M+S
                                                       A94a) M00)

                                                        245/45R20 M+S
                                                        A94)

                                                        255/45R20
                                                        A94)

                                                        265/40R20
§22 101205*00




                                                        A01) A94) K01)

                                                        265/45R20
                                                        A01) K01) K145)

                                                        275/40R20
                                                        A01) A94a) K01)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/50R20            255/45R20          A02) bis A10)
                                                        M00)                 A94)               A11a) BF1) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                221                           e1*2001/116*0335*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                150 bis 390     Mercedes S-Klasse      255/35R20                                A01) bis A10)
                                (W222, ab Modell 2014) N265)                                    A11) BF3) E98b) EB2) K01)
                                                                                                K04) T97)
                                                        255/35R20 M+S
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     7 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                221                           e1*2001/116*0335*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                270 bis 345     Mercedes S-Klasse      245/40R20                          A01) bis A10)
                                Coupe, Cabrio                                             BF3) K01) K125)
                                (C217, A217)           255/35R20
                                                        K04)

                                                        265/35R20
                                                        K02)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                230                            e1*98/14*0169*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                170 bis 380     Mercedes SL                                               A01) bis A10)
§22 101205*00




                                                        245/30R20 M+S
                                (Baureihe R230)                                           BF4) E114) EB3) EB4) EF0)
                                                                                          K01)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                230                            e1*98/14*0169*..
                231                            e1*2007/46*0803*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225 bis 335     Mercedes SL             255/30R20                         A01) bis A10)
                                (Baureihe R231)         N265)                             BF5) E114a) E115) K01) K04)

                                                        265/30R20
                                                        K21) K103) N275)


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     8 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                       Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 101205*00




                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11f) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Plug-in-Hybrid, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     9 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5283
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                       Zubehörkit: 5255
§22 101205*00




                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: 5242
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: 5242
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: 5242
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

                E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                E114) Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R230 (nur Varianten, die mit
                      "S" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     10 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                E114a)Bei Typ 230 nur zulässig an Fahrzeugausführungen der Baureihe R231 (nur Varianten, die mit
                      "N" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1).

                E115) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig auch mit der Rad-/
                      Reifenkombination 255/35R19 auf 9x19 ET27 (VA) und 285/30R20 auf 10x20 ET48 (HA)
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des
                      Fahrzeuges zugelassen sind.

                E134) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5°
                      Lenkwinkelanpassung (Code 201) ausgerüstet sind.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG Carbon Ceramic mit belüfteter und gelochter
                         Scheibe Ø402x39 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. AMG TRW 360x26 mit belüfteter und gelochter
§22 101205*00




                         Scheibe Ø360x26 mm

                EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo AMG 1K18 mit belüfteter Scheibe
                         Ø360x36 mm

                EB4)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Merzedes Benz 20.7046.0310 mit belüfteter Scheibe
                         Ø311x28 mm

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     11 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020



                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor
                      Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen.

                K125) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                         Befestigungsniet auszuschneiden,
§22 101205*00




                      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                         zu kürzen

                K126) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist bis zum
                         Befestigungsniet auszuschneiden
                      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Kunststoffverstärkung des Stoßfängers ist um 10 mm
                         zu kürzen
                      • die hinter der Ausbuchtung befindliche Blechkante ist um 10 mm zu kürzen

                K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
                         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
                      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

                K145) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte um ca. 10 mm zu kürzen. Der
                      Kunststoffinnenkotflügel ist entsprechend anzupassen.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     12 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 101205*00




                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                3b
                Seite :                     13 / 13
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020



                Die Anlage 3b mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ FB2DC-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 21.05.2026
§22 101205*00
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 101205*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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