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							                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.02.2026
                 ______________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                      : DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm           : 8 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 40
                Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
                 Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung      Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                  Kennzeichnung              Kennzeichnung        in mm                    last      umf.      Fertig
                                  Rad                        Zentrierring                                  in kg     in mm     datum
                WS2Y Achse 1      WS2Y                       ohne                       66,6                  1050      2500    02/26
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 101005*00




                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: KM9020 KBA: 101006 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder
                Radtyp: KM9520 KBA: 101004 Lochkreis: 5x112 ET: 57


                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KEPO, KEPP




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.02.2026
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: KM9020 KBA: 101006 Lochkreis: 5x112 ET: 50


                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KEPO
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
                R1ES         e1*2007/46*1560*..  143 - 270 245/40R20 99              12A; 57E; 6BN;      All Terrain; Kombi;
                                                                                     KEPO                Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 71A; 721; 73C;
                                                                                                         74D; 76A; 83A
                R1ES          e1*2007/46*1560*..       110 - 270 245/35R20 95Y       GAB; YAQ; 11A; 26P; Baureihe W213; nicht
                                                                                     5HR; 57E; KEPO      All Terrain; nicht
§22 101005*00




                                                                                                         E300de; nicht E300e;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76A; 83A


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: KM9020 KBA: 101006 Lochkreis: 5x112 ET: 50 oder
                Radtyp: KM9520 KBA: 101004 Lochkreis: 5x112 ET: 57


                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KEPO, KEPP
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 212 (Baureihe W212)
                Zubehör                                    : B450L45517R14B


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 212 (Baureihe W213)
                Zubehör                                    : B450L45517R14B


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 204 K AMG; R2CLECA; 204 K; R2CW; 204; R2CS; 204 AMG



                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.02.2026
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                Zubehör                                    : B450L45517R14B


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 204 X; R1EC
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   für Typ : 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG
                                                             130 Nm   ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                             150 Nm   für Typ : R1EC; R2CLECA; R2CS; R2CW
                                                             150 Nm   ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                             150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
                R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 235/35R20 92             11A; 26P; 57E; 67J; nicht All-Terrain;
                                                                                     KEPO; KEPP          nicht C 300 e; nicht
                                                                                                         C 300 de; nicht C 300
                                                                                                         de 4MATIC;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
§22 101005*00




                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76A
                R2CW           e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 235/35R20 92           11A; 26P; 57E; 67J; nicht C 300 e; nicht
                                                                                     KEPO; KEPP          C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                         C 400 e 4MATIC; nicht
                                                                                                         C 300 de; nicht C 300
                                                                                                         de 4MATIC; Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76A
                204            e1*2001/116*0431*.. 88 - 225      225/30R20 85        11A; 21L; 21P; 24C; Nur Baureihe 204;
                                                                                     5EG; 57E; 6AI; KEPO Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76A; 854;
                                                                                                         862
                204            e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/30R20 85            11A; 24J; 26P; 5EG; Nur Baureihe 204;
                                                                                     57E; 6AI; KEPO      Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76A; 854;
                                                                                                         862




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen  Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/35R20 90           GA5; 11A; 26N; 26P; Nur Baureihe 205;
                204 K        e1*2001/116*0457*..                                 5GA; 57E; KEPO      neue C-KLASSE;
                                                                                                     Kombilimousine;
                                                                                                     Limousine;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb; nicht
                                                                                                     Hybrid;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 76A; 854;
                                                                                                     862
                204 AMG       e1*2001/116*0464*.. 350 - 375 255/30R20 92         56G; 57E; 58K;      C63 AMG; ab
                204 K         e1*2001/116*0457*..                                KEPO                e1*2001/116*0457*25;
                204 K         e1*2001/116*0463*..                                                    AMG C 63;
                AMG                                                                                  Kombilimousine;
                                                                                                     Limousine;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 76A; 854;
                                                                                                     862; 864; 97H
§22 101005*00




                Verkaufsbezeichnung:     CLE-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW         Reifen              Auflagen zu Reifen  Auflagen
                R2CLECA      e1*2018/858*00311*.. 150        245/35R20 95        GAB; YAQ; 11A; 26P; CLE 300 e; Coupe;
                                                                                 57E; KEPO; KEPP     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 76A; 768
                R2CLECA       e1*2018/858*00311*.. 125 - 190 245/35R20 95        GAB; YAQ; 11A; 26P; nicht e-/de Modelle
                                                                                 57E; KEPO; KEPP     (PHEV); Cabrio; Coupe;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 76A; 768
                R2CLECA       e1*2018/858*00311*.. 280       245/35R20 95        GAB; YAQ; 11A; 26P; Cabrio; Coupe;
                                                                                 57E; KEPO; KEPP     Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 76A; 768;
                                                                                                     97G

                Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
                R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 245/35R20 95Y         GAB; YAQ; 11A; 26P; Coupé; Cabrio;
                                                                                 57E; KEPO           Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74D; 76A; 83A




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 18
                Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen  Auflagen
                212          e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/30R20 90Y         YDR; 57E; KEPO      Baureihe W212; nicht
                                                                                                     AMG-Paket;
                                                                                                     Stufenheck;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     729; 73C; 74A; 76A;
                                                                                                     83A
                212           e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 245/35R20 95Y        GAB; YAQ; 11A; 26P; Baureihe W213; nicht
                                                                                 5HR; 57E; KEPO      E300de; Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 76A; 83A

                Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 235/45R20 96  GDE; YDK; 57E;                  GLK-Klasse;
                                                                         KEPO; KEPP                      Allradantrieb;
                                                           245/40R20 95W CF5; 57E; KEPO                  Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
§22 101005*00




                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76A


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                       Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                       vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                       Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                       wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/ Reifen-Kombination
                     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
§22 101005*00




                     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                     genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
                     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
                     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
                     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                     Vorderachse:                         255/30R20
                                     Hinterachse:                         275/30R20
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1030kg.
                5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1200kg.
                5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1380kg.
                67J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          235/35R20
§22 101005*00




                                     Hinterachse:                          265/30R20
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AI)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        225/30R20
                                     Hinterachse:                        235/30R20
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          245/40R20
                                     Hinterachse:                          275/35R20
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                       Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                       Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlic h; es wird empfohlen den Nachweis der
                       Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 8 von 18
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gl iederungspunkt
§22 101005*00




                     "0. Hinweise" zu beachten.
                83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm
                     an der Vorderachse nicht zulässig.
                862) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                864) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
                     "Akebono" an der Vorderachse nicht zulässig.
                97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                     Hinterachse.
                97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                     Vorderachse.
                CF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/40R20
                                    Hinterachse:                        245/40R20
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 225/35R20
                     Hinterachse: 255/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 9 von 18
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                      sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 245/35R20
                     Hinterachse: 275/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R20
                                   Hinterachse:                          255/40R20
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                KEPO) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Hinterachse KM9020 KBA: 101006 Lochkreis 5x112 ET: 50
                KEPP) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
§22 101005*00




                      Hinterachse KM9520 KBA: 101004 Lochkreis 5x112 ET: 57
                YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          245/35R20
                                    Hinterachse:                          285/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YDK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        235/45R20
                                    Hinterachse:                        235/45R20.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YDR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/30R20
                                    Hinterachse:                        245/30R20.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 18


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     212
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0501*..
                       Handelsbez.:     E-Klasse

                       Variante(n):     Baureihe W213

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 300                  VA
                             26P                     x = 300              y = 250                  VA
                             27P                     x = 280              y = 400                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101005*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                             27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                             26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 18

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     R1EC
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1666*..
                       Handelsbez.:     E-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 300                  VA
                             26P                     x = 300              y = 250                  VA
                             27P                     x = 280              y = 400                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 101005*00




                             27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                             27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                             26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2026
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                                                                                                                   Seite: 12 von 18

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     204
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                       Handelsbez.:     C-Klasse

                       Variante(n):     ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 350                  VA
                             26P                     x = 240              y = 285                  VA
                             27B                     x = 300              y = 350                  HA
                             27I                     x = 250              y = 300                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101005*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                             27H                  x = 300        y = 350             8                HA
                             26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                             26N                  x = 300        y = 350             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2026
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     204 K
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0457*..
                       Handelsbez.:     C-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 350                  VA
                             26P                     x = 240              y = 285                  VA
                             27B                     x = 300              y = 350                  HA
                             27I                     x = 250              y = 300                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101005*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 300        y = 350            30                HA
                             27H                  x = 300        y = 350             8                HA
                             26J                  x = 300        y = 350            30                VA
                             26N                  x = 300        y = 350             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2026
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     204
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                       Handelsbez.:     C-Klasse

                       Variante(n):     Coupe, Heckantrieb

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 245              y = 350                  VA
                             26P                     x = 195              y = 300                  VA
                             27B                     x = 340              y = 260                  HA
                             27I                     x = 290              y = 210                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101005*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 340        y = 260             8                HA
                             27F                  x = 340        y = 260            28                HA
                             26N                  x = 245        y = 350             8                VA
                             26J                  x = 245        y = 350            17                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 15 von 18

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R2CW
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00016*..
                       Handelsbez.:     C-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 305              y = 255                  VA
                             26P                     x = 255              y = 205                  VA
                             27B                     x = 285              y = 360                  HA
                             27I                     x = 235              y = 310                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101005*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                             27H                  x = 285        y = 360             8                HA
                             26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                             26N                  x = 305        y = 255             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 16 von 18

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R2CS
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00017*..
                       Handelsbez.:     C-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 305              y = 255                  VA
                             26P                     x = 255              y = 205                  VA
                             27B                     x = 285              y = 360                  HA
                             27I                     x = 235              y = 310                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101005*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27F                  x = 285        y = 360            30                HA
                             27H                  x = 285        y = 360             8                HA
                             26J                  x = 305        y = 255            30                VA
                             26N                  x = 305        y = 255             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 17 von 18

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R1ES
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1560*..
                       Handelsbez.:     E-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 300                  VA
                             26P                     x = 300              y = 250                  VA
                             27P                     x = 280              y = 400                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 101005*00




                             27H                  x = 280        y = 400             8                HA
                             27F                  x = 280        y = 400            30                HA
                             26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 350        y = 300            30                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00050-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101005
                zu V.1. ANLAGE: 2                                                Radtyp: KM8020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.02.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 18 von 18

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R2CLECA
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00311*..
                       Handelsbez.:     CLE-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 290                  VA
                             26P                     x = 250              y = 240                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             27H                  x = 310        y = 320             8                HA
§22 101005*00




                             27F                  x = 310        y = 320            30                HA
                             26N                  x = 300        y = 290             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 290            30                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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