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							                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.03.2026
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                Fahrzeughersteller                      : DAIMLER (D), DB, MERCEDES-BENZ
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm           : 9 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 50
                Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 112/5                      Zentrierart            : Mittenzentrierung
                 Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung      Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                  och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                  Kennzeichnung              Kennzeichnung        in mm                    last      umf.      Fertig
                                  Rad                        Zentrierring                                  in kg     in mm     datum
                WS4Y Achse 2      WS4Y                       ohne                       66,6                  1050      2500    02/26
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 101006*00




                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: KM8020 KBA: 101005 Lochkreis: 5x112 ET: 40

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KEPS




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                    Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.03.2026
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                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DB


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: KM8020 KBA: 101005 Lochkreis: 5x112 ET: 40

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KEPS
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 150 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen  Auflagen
                R1ES         e1*2007/46*1560*..  143 - 270 275/35R20 102             57F; 6BN; KEPS      All Terrain; Kombi;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76B
                R1ES          e1*2007/46*1560*..       110 - 270 275/30R20 97Y       GAB; YAT; 5IM; 57F; Baureihe W213; nicht
                                                                                     KEPS                All Terrain; nicht
                                                                                                         E300de; nicht E300e;
§22 101006*00




                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76B


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ


                Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren.
                In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
                Radtyp: KM8020 KBA: 101005 Lochkreis: 5x112 ET: 40

                Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KEPS
                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 212 (Baureihe W212)
                Zubehör                                    : B450L45517R14B


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 212 (Baureihe W213)
                Zubehör                                    : B450L45517R14B


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : R2CW; 204 K AMG; R2CLECA; 204 K; 204 AMG; 204; R2CS
                Zubehör                                    : B450L45517R14B




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                    Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 20.03.2026
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                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : R1EC; 204 X
                Zubehör                                    : Serie, s. Auflage 74D


                Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 45 mm, Durchm. 28 mm,
                                                             für Typ : 204
                Zubehör                                    : B450L45517R14B


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm   für Typ : 204; 204 AMG; 204 K; 204 K AMG
                                                             130 Nm   ( Baureihe W212 ) für Typ : 212
                                                             150 Nm   für Typ : R1EC; R2CLECA; R2CS; R2CW
                                                             150 Nm   ( GLK ) für Typ : 204 X
                                                             150 Nm   ( Baureihe W213 ) für Typ : 212
                Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen  Auflagen
                R2CS         e1*2018/858*00017*.. 120 - 195 265/30R20 94             11A; 248; 5HI; 57F; nicht All-Terrain;
                                                                                     67J; KEPS           nicht C 300 e; nicht
                                                                                                         C 300 de; nicht C 300
                                                                                                         de 4MATIC;
                                                                                                         Kombilimousine;
§22 101006*00




                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76B
                R2CW           e1*2018/858*00016*.. 120 - 195 265/30R20 94           11A; 248; 5HI; 57F; nicht C 300 e; nicht
                                                                                     67J; KEPS           C 300 e 4MATIC; nicht
                                                                                                         C 400 e 4MATIC; nicht
                                                                                                         C 300 de; nicht C 300
                                                                                                         de 4MATIC; Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76B
                204            e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 235/30R20 88            5FE; 56G; 57F; 6AI; Nur Baureihe 204;
                                                                                     KEPS                Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76B
                204            e1*2001/116*0431*.. 88 - 225      235/30R20 88        11A; 22B; 22F; 22L; Nur Baureihe 204;
                                                                                     5FE; 56G; 6AI; KEPS Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 15
                Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 255/30R20 92           GA5; 5GM; KEPS          Nur Baureihe 205;
                204 K        e1*2001/116*0457*..                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 576; 71A;
                                                                                                         721; 73C; 74A; 76B
                204 AMG       e1*2001/116*0464*.. 350 - 375 275/30R20 97         YB1; 11A; 27H; 27I;     C63 AMG; ab
                204 K         e1*2001/116*0457*..                                57F; 58K; KEPS          e1*2001/116*0457*25;
                204 K         e1*2001/116*0463*..                                                        AMG C 63;
                AMG                                                                                      Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76B; 864;
                                                                                                         97H

                Verkaufsbezeichnung:     CLE-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen  Auflagen
§22 101006*00




                R2CLECA      e1*2018/858*00311*.. 125 - 190 275/30R20 97         GAB; 11A; 248; 27H; nicht e-/de Modelle
                                                                                 57F; KEPS           (PHEV); Cabrio; Coupe;
                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                     Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 76B; 768
                R2CLECA       e1*2018/858*00311*.. 150       275/30R20 97        GAB; 11A; 248; 27H; CLE 300 e; Coupe;
                                                                                 5IM; 57F; KEPS      Heckantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 76B; 768
                R2CLECA       e1*2018/858*00311*.. 280       275/30R20 97        GAB; 11A; 248; 27H; Cabrio; Coupe;
                                                                                 57F; KEPS           Allradantrieb;
                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                     73C; 74A; 76B; 768;
                                                                                                     97H

                Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                R1EC         e1*2007/46*1666*..  120 - 270 275/30R20 93W         GAB; YAT; 57F;          Coupé; Cabrio;
                                                                                 KEPS                    Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74D; 76B




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     E-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                212          e1*2001/116*0501*.. 110 - 270 275/30R20 97          GAB; YAT; 57F;          Baureihe W213; nicht
                                                                                 KEPS                    E300de; Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         73C; 74A; 76B
                212           e1*2001/116*0501*.. 100 - 245 245/30R20 95Y        YDR; 57F; KEPS          Baureihe W212; nicht
                                                                                                         AMG-Paket;
                                                                                                         Stufenheck;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                                         729; 73C; 74A; 76B

                Verkaufsbezeichnung:     GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
                204 X        e1*2001/116*0480*.. 100 - 225 245/40R20 99  CF5; 57F; KEPS                  GLK-Klasse;
                                                           255/40R20 101 GDE; 57F; KEPS                  Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
§22 101006*00




                                                                                                         73C; 74D; 76B; 76T;
                                                                                                         977


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.03.2026
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                       Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                       vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                       Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                       wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunsts toffinnenkotflügel über
                     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                     herzustellen.
                22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
§22 101006*00




                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
                     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                576) Es sind Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine
                     Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.03.2026
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                       den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                     Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
                     erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
                     montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                     Vorderachse:                         255/30R20
                                     Hinterachse:                         275/30R20
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                       Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                       tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                       Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1120kg.
                5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
§22 101006*00




                     Achslast von 1260kg.
                5HI)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                       Achslast von 1340kg.
                5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1460kg.
                67J)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                           Reifengröße:
                                     Vorderachse:                          235/35R20
                                     Hinterachse:                          265/30R20
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6AI)   Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                     Vorderachse:                        225/30R20
                                     Hinterachse:                        235/30R20
                       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                   Vorderachse:                           245/40R20
                                   Hinterachse:                           275/35R20


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beac hten.
                      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im
                      Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des
                      Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der
                      Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
                     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontr ollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 101006*00




                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
                768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
                     "0. Hinweise" zu beachten.
                76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                864) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers
                     "Akebono" an der Vorderachse nicht zulässig.
                977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
                     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
                     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
                     sein.
                     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
                     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreit en-Differenz zwischen der
                     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
                     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
                97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
                     Vorderachse.
                CF5) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                 Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 20.03.2026
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                                    Vorderachse:                        245/40R20
                                    Hinterachse:                        245/40R20
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 225/35R20
                     Hinterachse: 255/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, s o ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beacht en.
                GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 245/35R20
                     Hinterachse: 275/30R20
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                GDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                   Vorderachse:                          235/45R20
§22 101006*00




                                   Hinterachse:                          255/40R20
                      Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung
                      der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
                      tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                KEPS) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
                      Vorderachse KM8020 KBA: 101005 Lochkreis 5x112 ET: 40
                YAT) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          265/30R20
                                    Hinterachse:                          275/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wi rd
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YB1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                         Reifengröße:
                                    Vorderachse:                         245/30R20
                                    Hinterachse:                         275/30R20
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
                      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
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                      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
                      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                YDR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        245/30R20
                                    Hinterachse:                        245/30R20.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 101006*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 11 von 15


                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     204
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0431*..
                       Handelsbez.:     C-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 300                  VA
                             26P                     x = 300              y = 250                  VA
                             27B                     x = 270              y = 370                  HA
                             27I                     x = 220              y = 320                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 101006*00




                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 350        y = 300            15                VA
                             26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 370            20                HA
                             27H                  x = 270        y = 370             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 15

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     204 AMG
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0464*..
                       Handelsbez.:     C-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 300                  VA
                             26P                     x = 300              y = 250                  VA
                             27B                     x = 270              y = 370                  HA
                             27I                     x = 220              y = 320                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101006*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 350        y = 300            15                VA
                             26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 370            20                HA
                             27H                  x = 270        y = 370             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 15

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     204 K AMG
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0463*..
                       Handelsbez.:     C-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 300                  VA
                             26P                     x = 300              y = 250                  VA
                             27B                     x = 270              y = 370                  HA
                             27I                     x = 220              y = 320                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101006*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 350        y = 300            15                VA
                             26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 370            20                HA
                             27H                  x = 270        y = 370             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     204 K
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0457*..
                       Handelsbez.:     C-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 350              y = 300                  VA
                             26P                     x = 300              y = 250                  VA
                             27B                     x = 270              y = 370                  HA
                             27I                     x = 220              y = 320                  HA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 101006*00




                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 350        y = 300            15                VA
                             26N                  x = 350        y = 300             8                VA
                             27F                  x = 270        y = 370            20                HA
                             27H                  x = 270        y = 370             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 26-00052-CX-GBM-00
                zur Erteilung der TTG 101006
                zu V.1. ANLAGE: 6                                                Radtyp: KM9020
                Antragsteller: MAK S.p.A.                                        Stand: 20.03.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      MERCEDES
                       Fahrzeugtyp:     R2CLECA
                       Genehm.Nr.:      e1*2018/858*00311*..
                       Handelsbez.:     CLE-Klasse

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 290                  VA
                             26P                     x = 250              y = 240                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26N                  x = 300        y = 290             8                VA
§22 101006*00




                             26J                  x = 300        y = 290            30                VA
                             27H                  x = 310        y = 320             8                HA
                             27F                  x = 310        y = 320            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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