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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     1 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    FB2DC-9020
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                               BORBET
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                               LK 112
                 Radausführungskennz.:                                        LK 112
                 Radgröße:                                                   9Jx20H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                       5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,50 mm
§22 101205*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                            BOØ72,5/Ø66,6
                 geprüfte Radlast: *)                                          860 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2330 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5255        130 Nm
                                Schaftlänge 28,5 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5283        150 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5255        150 Nm
                                Schaftlänge 28,5 mm
                BF4       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5283        130 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF5       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    5242        150 Nm
                                Schaftlänge 33 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     2 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                           e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 245     Mercedes C-Klasse      225/35R20                         A01) bis A10)
                                (Coupe C205, Cabrio    GCX) N235) T90)                   A11) BF1) E110a) EB1) K01)
                                A205)                                                    K122) K132)
                                                        225/35R20 M+S
                                                        GCX) T90)

                                                        235/30R20
                                                        M00) N245) T88)

                                                        235/30R20 M+S
                                                        M00) T88)
§22 101205*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                           e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                         A01) bis A10)
                                (Limousine, W205)      GH1) N235) T90)                   A11) BF1) E103) EB1) K01)
                                                                                         K04) K122)
                                                        225/35R20 M+S
                                                        GH1) T90)

                                                        235/30R20
                                                        M00) N245) T88)

                                                        235/30R20 M+S
                                                        M00) T88)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204K                          e1*2001/116*0457*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/35R20                         A01) bis A10)
                                (Kombi, S205)          N235)                             A11) BF1) E103) EB1) GCX)
                                                                                         K01) K04) K122) T90)
                                                        225/35R20 M+S
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     3 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1EC                            e1*2007/46*1666*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 220     Mercedes E-Klasse        225/35R20                               A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;          T90)                                    A11) BF2)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen
                                ab 225/..)               235/35R20
                                                         T92)

                                                         245/30R20
                                                         T90)

                                                         245/35R20

                                                         255/30R20
                                                         A01) K03) T92)
§22 101205*00




                                                         255/35R20
                                                         A01) K03)

                                                         265/30R20
                                                         A01) K01) K04)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                              K04) K133)         A11) BF2)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     4 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1EC                            e1*2007/46*1666*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 270     Mercedes E-Klasse        245/30R20                               A02) bis A10)
                                (Coupe, Cabrio;          N255) T90)                              A11) BF2)
                                Ausführungen mit
                                kleinsten Serienreifen
                                ab 245/..)               245/35R20
                                                         N255)

                                                         255/30R20
                                                         A01) K03) N265) T92)

                                                         255/35R20
                                                         A01) K03) N265)

                                                         265/30R20
§22 101205*00




                                                         A01) K01) K04) N275)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                                              K04) K133)         A11) BF2)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                             e1*2001/116*0501*..
                212G                            e1*2007/46*0484*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 225     Mercedes E-Klasse         235/30R20                              A01) bis A10)
                                (W212, Limousine,         M00) T88)                              A11) BF1) E111) EB2) K01)
                                Ausführungen mit                                                 K04)
                                kleinsten Serienreifen in
                                                          245/30R20
                                16Zoll)
                                                          K27) K97) T90)


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                             e1*2001/116*0501*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                125 bis 300     Mercedes E-Klasse         245/30R20                              A01) bis A10)
                                (W212, Limousine,                                                BF1) E111) EB2) EB3) K01)
                                Ausführungen mit                                                 K04) K27) K97) T90)
                                kleinsten Serienreifen in
                                17Zoll oder 18Zoll)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     5 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                           e1*2001/116*0501*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 270     Mercedes E-Klasse      235/35R20                                A01) bis A10)
                                (W213, Limousine)      N245) T92)                               A11) BF2) E111a) K01)

                                                        245/35R20
                                                        N255) T95)

                                                        255/30R20
                                                        K04) N265) T92)

                                                        255/35R20
                                                        GEE) K04) K133) N265) T97)

                                                        265/30R20
§22 101205*00




                                                        K02) N275) T94)

                                                        HL 245/35R20
                                                        N255)

                                                        HL 255/35R20
                                                        GEE) K04) K133) N265)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R20            255/30R20          A01) bis A10)
                                                        K03) N235) T90)      K04) N265) T92)    A11) BF2) E111a) V00)
                                                        235/35R20            265/30R20          A01) bis A10)
                                                        K01) N245)           K02) N275) T94)    A11) BF2) E111a) V00)
                                                        245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02) K133) T97)    A11) BF2) E111a)
                                                        HL 245/35R20         275/30R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02) K133) T97)    A11) BF2) E111a) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     6 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1ES                          e1*2007/46*1560*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 270     Mercedes E-Klasse      245/35R20                                A01) bis A10)
                                (S213, Kombi)          N255) T95)                               A11) BF2) K01)

                                                        255/35R20
                                                        GEE) K04) K133) N265) T97)

                                                        265/30R20
                                                        K02) N275) T94)

                                                        HL 245/35R20
                                                        N255) T98)

                                                        HL 255/35R20
§22 101205*00




                                                        GEE) K04) K133) N265)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/35R20            275/30R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02) K133) T97)    A11) BF2)
                                                        HL 245/35R20         275/30R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02) K133) T97)    A11) BF2) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1ES                          e1*2007/46*1560*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                143 bis 250     Mercedes E-Klasse All- 245/35R20                                A01) bis A10)
                                Terrain                T95)                                     BF2) K134)

                                                        245/40R20

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                        K134)                K02) K133)         BF2) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     7 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 139      Mercedes EQA, EQB      235/40R20                            A01) bis A10)
                                                       T96)                                 BF3) K01) K02)

                                                         235/45R20
                                                         K120)

                                                         245/40R20
                                                         K120)

                                                         255/40R20
                                                         K120)

                                                         265/35R20
§22 101205*00




                                                         K120)

                                                         275/35R20
                                                         K120)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQEW                         e1*2018/858*00036*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135     Mercedes EQE              235/45R20                         A01) bis A10)
                                (V295, ohne und mit       A94a) K04) N245) T100)            BF2) E130) ER1)
                                Hinterachslenkung bis 5°,
                                SA Code 201, nicht für
                                                          235/45R20 M+S
                                AMG)
                                                          A94a) K04) T100) W245)

                                                         255/40R20
                                                         K01) K02)

                                                         265/40R20
                                                         K01) K02)

                                                         275/35R20
                                                         K01) K02)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     8 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQEW                          e1*2018/858*00036*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135     Mercedes EQE             235/45R20                         A01) bis A10)
                                (V295, Hinterachslenkung A94a) K04) N245) T100)            BF2) E130a) ER1)
                                10°, SA Code 216, nicht
                                für AMG)
                                                         255/40R20
                                                         K01) K02)

                                                         265/40R20
                                                         K01) K02)

                                                         275/35R20
                                                         K01) K02)
§22 101205*00




                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                245G                          e1*2001/116*0470*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                80 bis 155      Mercedes GLA           235/35R20                           A01) bis A10)
                                                                                           BF1) K01) K118) K120)
                                                         245/35R20
                                                         K119) K121)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 165      Mercedes GLA           235/45R20                           A01) bis A10)
                                (H247)                                                     A11) BF1) K01) K02) K120)
                                                         245/40R20

                                                         255/40R20

                                                         275/35R20
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     9 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225 bis 310     Mercedes GLA 35        235/40R20                         A01) bis A10)
                                AMG, GLA 45 AMG,       K04)                              A11a) BF4) K01)
                                GLA 45 S AMG
                                (H247)
                                                       235/45R20
                                                       K04)

                                                        245/40R20
                                                        K04)

                                                        255/40R20
                                                        K02)

                                                        265/35R20
§22 101205*00




                                                        K02)

                                                        265/40R20
                                                        K02) K120)

                                                        275/35R20
                                                        K02)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                85 bis 165      Mercedes GLB           235/45R20                         A01) bis A10)
                                (X247)                                                   A11) BF1) K01) K02) K120)
                                                        245/40R20

                                                        255/40R20

                                                        275/35R20
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     10 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2B                           e1*2007/46*1909*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                225             Mercedes GLB 35 AMG 235/40R20                             A01) bis A10)
                                (X247)                 K04)                               A11a) BF1) K01)

                                                        235/45R20
                                                        K04)

                                                        245/40R20
                                                        K04)

                                                        255/40R20
                                                        K02)

                                                        265/35R20
§22 101205*00




                                                        K02)

                                                        265/40R20
                                                        K02) K120)

                                                        275/35R20
                                                        K02)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                           e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 243     Mercedes GLC            235/45R20                         A02) bis A10)
                                (X253, ohne             A94)                              A11) BF5) E29a)
                                Verbreiterung)
                                                        245/45R20
                                                        A94a)

                                                        255/45R20

                                                        265/40R20
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     11 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                            e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 243     Mercedes GLC              235/45R20                              A02) bis A10)
                                (X253, mit Verbreiterung) A94) N245)                             A11) BF5) E29)

                                                         235/45R20 M+S
                                                         A94)

                                                         245/45R20
                                                         A94a) N255)

                                                         245/45R20 M+S
                                                         A94a)

                                                         255/45R20
§22 101205*00




                                                         265/40R20


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                          e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                270 bis 287     Mercedes GLC 43        235/45R20 M+S                             A02) bis A10)
                                AMG, GLC 43 AMG                                                  BF5)
                                Coupe
                                                       245/45R20 M+S
                                (X253, C253)

                                                         255/40R20

                                                         255/45R20

                                                         265/40R20

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         235/45R20            265/40R20          A02) bis A10)
                                                                                                 BF5) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     12 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                           e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/45R20                               A02) bis A10)
                                (C253, ohne                                                     A11) BF5)
                                Radhausverbreiterungen
                                                        245/45R20
                                an Achse 2)

                                                        255/45R20

                                                        265/40R20

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/45R20            265/40R20          A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF5) V00)
§22 101205*00




                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                           e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 243     Mercedes GLC Coupe      235/45R20                               A02) bis A10)
                                (C253, mit              N245)                                   A11) BF5)
                                Radhausverbreiterungen
                                an Achse 2)
                                                        235/45R20 M+S

                                                        245/45R20
                                                        N255)

                                                        245/45R20 M+S

                                                        255/45R20

                                                        265/40R20

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/45R20            265/40R20          A02) bis A10)
                                                                                                A11) BF5) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     13 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                          e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 330     Mercedes GLC             245/45R20                               A02) bis A10)
                                (X254, C254, ohne                                                A11e) A94) BF2) EB6) N255)
                                Verbreiterung, Mild-                                             Auflagen und Hinweise
                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
                                Hybrid)
                                                         vorne                hinten
                                                         245/45R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                                                              A94) K04)          A11e) BF2) EB6) V00)
                                                         245/45R20            HL 275/40R20       A01) bis A10)
                                                                              A94) K04)          A11e) BF2) EB6) V00)

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CGLC                          e1*2018/858*00186*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 101205*00




                120 bis 270     Mercedes GLC             245/45R20                               A02) bis A10)
                                (X254, C254, mit                                                 A11e) A94) BF2) EB6)
                                Verbreiterung, Mild-                                             Auflagen und Hinweise
                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen
                                Hybrid)
                                                         vorne                hinten
                                                         245/45R20            275/40R20          A02) bis A10)
                                                                              A94)               A11e) BF2) EB6) V00)
                                                         245/45R20            HL 275/40R20       A02) bis A10)
                                                                              A94)               A11e) BF2) EB6) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     14 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                204X                          e1*2001/116*0480*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                100 bis 225     Mercedes GLK           235/40R20                                A01) bis A10)
                                                                                                BF1) K01) K02)
                                                        235/45R20

                                                        245/40R20

                                                        255/40R20

                                                        265/35R20

                                                        265/40R20
                                                        K95)
§22 101205*00




                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        235/40R20            265/35R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) V00)
                                                        235/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) V00)
                                                        235/45R20            255/40R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) V00)
                                                        235/45R20            265/40R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) V00)
                                                        245/40R20            275/35R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF1) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     15 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                164                           e1*2001/116*0315*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140 bis 285     Mercedes ML-Klasse     245/45R20                                A01) bis A10)
                                                       K04) N255)                               BF5) K01)

                                                        255/45R20
                                                        K04)

                                                        265/45R20
                                                        K04)

                                                        275/40R20
                                                        K02)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 101205*00




                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                                        K01) N255)           K02)               BF5) V00)
                                                        245/45R20 M+S        275/40R20 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K02)               BF5) V00)
                                                        275/40R20            245/45R20          A01) bis A10)
                                                        K01)                 K04) N255)         BF5) V00)
                                                        275/40R20 M+S        245/45R20 M+S      A01) bis A10)
                                                        K01)                 K04)               BF5) V00)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQSW                         e1*2018/858*00035*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135     Mercedes EQS            235/50R20                               A02) bis A10)
                                (V297,                  A94) M00)                               BF2) E134a) ER1)
                                Hinterachslenkung
                                4,5° SA Code 201)
                                                        245/45R20
                                                        A94)

                                                        255/45R20
                                                        A94)

                                                        265/45R20
                                                        A94a)

                                                        275/40R20
                                                        A01) A94a) K04)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        245/45R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                                                             A94a) K04)         BF2) E134a) ER1) V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     16 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                109 bis 135     Mercedes EQS             235/50R20                               A02) bis A10)
                                (V297, Hinterachslenkung A94) M00)                               BF2) E130a) ER1)
                                10° SA Code 216)
                                                         245/45R20
                                                         A94)

                                                         255/45R20
                                                         A94)

                                                         265/45R20
                                                         A94a)

                                                         275/40R20
§22 101205*00




                                                         A01) A94a) K04)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         245/45R20            275/40R20          A01) bis A10)
                                                                              A94a) K04)         BF2) E130a) ER1) V00)

                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     17 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                       Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
§22 101205*00




                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A11e) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                       Zubehörkit: 5255
                       Anzugsmoment: 130 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     18 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5283
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
                       Zubehörkit: 5255
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: 5283
                       Anzugsmoment: 130 Nm
§22 101205*00




                BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
                       Zubehörkit: 5242
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25

                E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

                E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

                E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

                E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 201) ausgerüstet sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     19 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter Scheibe Ø318x30 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

                EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes Benz mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø344x32 mm

                EB6)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Faustsattel Kennz. MN4.46 370x36 mit belüfteter und gelochter
                         Scheibe Ø370x36 mm

                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                     Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
§22 101205*00




                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GEE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                     245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                     225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
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                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
§22 101205*00




                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K95)   An Achse 1 sind die Radhauskanten im Bereich von ca. 100 mm vor bis 100 mm hinter der
                       Radmittenebene komplett umzulegen. Das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich
                       entsprechend anzupassen.

                K97)   An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten
                       umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

                K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

                K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                         aufzuweiten,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
                         das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.

                K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

                K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
                         aufzuweiten,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
                         das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     21 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                         oder nach hinten/oben zu biegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

                K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
                      um 5 mm zu kürzen.

                K133) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100mm über dem Schweller bis zur
                         Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu verkleben,
                      • die Radhauskante ist im Bereich 45° vor Radmitte bis zur Stoßfängerkante umzulegen.

                K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
§22 101205*00




                      erforderlich:
                      • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen,
                      • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten
                         Radhauskante zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das
                         Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     22 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020


                N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
§22 101205*00




                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                W245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Reifen der Größen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101205 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000121-00-0-021
                Anlage-Nr. :                7b
                Seite :                     23 / 23
                Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
                Teiletyp :                  FB2DC-9020



                Die Anlage 7b mit den Seiten 1-23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ FB2DC-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 21.05.2026
§22 101205*00
                Anlage 0
                Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
                Seite 9 von 9

                Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
                   Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
                   abdeckungsauflagen beschrieben sind.
                   Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
                   Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
                   Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
                   Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
                   Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.

                   Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
                   Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.

                   Vorderachse:
                   Bereich 30-Grad vor der Radmitte           Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 101205*00




                   Hinterachse:
                   Bereich 50-Grad hinter der Radmitte        Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte




                V:23.10.2024
						
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