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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100369 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55006526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ TN30-8019
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                             Seite 1 von 9
                Auftraggeber                   Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                               An der Roßweid 23-25
                                               76229 Karlsruhe
                                               49 02 0212209

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         TN30
                Typ                            TN30-8019
                Radgröße                       8JX19 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                      Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)
                 MB            TN30-8019 MB / ohne Ring               5/112/66,6        52         920      2365

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100369
                Herstellerzeichen              PLATIN
                Radtyp und Ausführung          TN30-8019 (s.o.)
                Radgröße                       8JX19 H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Monat und Jahr
§22 100369*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                    Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5                   Kegel 60°               150                  28,3
                 S02   Schraube M14x1,5                   Kegel 60°               150                  33
                 S03   Schraube M14x1,5                   Kegel 60°               130                  28,3
                 S04   Schraube M14x1,5                   Kegel 60°               180                  30

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Mercedes-Benz
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                              Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 A-Klasse                   66, 80         215/35R19       T85 Y18                        A12 A14 A16
                 176, 245G                  66-160         225/35R19       T88                            A19 A57 Flh
                 e1*2007/46*0928*..;        75,90,115      215/35R19       NoD T85                        S03
                 e1*2001/116*
                 0470*04-..




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100369 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55006526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ TN30-8019
                Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                          Seite 2 von 9
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 C-Klasse                  115-225       225/35R19        Cpe T88                       A12 A14 A16
                 204                       88-215        225/35R19        Lim T88                       A19 S03
                 e1*2001/116*0431*..       88-225        235/35R19        A01 Cpe G01 Lim T87 T91
                 - Limousine/Coupe
                 - incl. Facelift 2011
                 (FIN: WDD204...)
                 C-Klasse T-Modell         88-225        235/35R19        G01 T91                       A01 A12 A14
                 204K                                                                                   A16 A19 Car
                 e1*2001/116*0457*..                                                                    S03
                 - incl. Facelift 2011
                 (FIN: WDD204...)
                 EQA-Klasse                80-139        225/50R19        M+S                           A12 A14 A16
                 F2B                       80-139        235/50R19                                      A19 A57 S01
                 e1*2007/46*1909*09-..     80-139        245/45R19
                 - Elektro                 80-139        255/45R19
                                           95            225/50R19
                 EQB-Klasse                95-139        225/50R19        M+S T00                       A12 A14 A16
§22 100369*00




                 F2B                       95-139        235/50R19                                      A19 A57 S01
                 e1*2007/46*1909*12-..     95-139        245/45R19        T02 T98
                 - Elektro                 95-139        255/45R19
                 eVito/ eVito Tourer       70 (85)       245/40R19 HL     T01                           A12 A14 A16
                 639/2, 639/4              70 (85)       245/45R19        A01 G01 T02                   A19 A58 AFa
                 e1*2007/46*0457*20-..                                                                  Rm1 S04
                 e1*2007/46*0458*15-..
                 - 225er-Serienbereif.
                 - Elektro
                 GLA-Klasse                85-165        225/50R19        R37                           A12 A14 A16
                 F2B                       85-165        225/50R19        M+S                           A19 A57 NoE
                 e1*2007/46*1909*..        85-165        235/50R19                                      NoP S03
                                           85-165        245/45R19
                                           85-165        255/45R19
                 GLB-Klasse                85-165        225/50R19        R37                           A12 A14 A16
                 F2B                       85-165        225/50R19        M+S                           A19 A57 NoE
                 e1*2007/46*1909*..        85-165        235/50R19                                      NoP S03
                                           85-165        245/45R19
                                           85-165        255/45R19
                 GLE-Klasse                150-190       235/55R19        A10 R37 T01 T05               A14 A16 A19
                 166                       150-190       245/50R19        A10 R37 T01 T05               A56 B03 MHy
                 e1*2007/46*               150-335       255/50R19        A10                           NBF S02
                 0598*16-...               150-335       265/50R19        A31
                 (FIN: WDC1660...)
                 GL-Klasse                 155,165       265/55R19        A10 M+S 184                   A14 A16 A19
                 164 G                     155,165       275/50R19        A12 R37 184                   B03 X77 S02
                 e1*2001/116*0340*..       155,165       275/55R19        A12 182




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                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55006526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ TN30-8019
                Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                          Seite 3 von 9
                 Handelsbezeichnung             kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 M-Klasse                       140-285      255/50R19    A10                           A14 A16 A19
                 164                                                                                    F38 S02
                 e1*2001/116*0315*..
                 - mit Luftfederung
                 M-Klasse                       140-285      255/50R19    A10                           A14 A16 A19
                 164                                                                                    F39 S02
                 e1*2001/116*0315*..
                 - ohne Luftfederung
                 M-Klasse                       150-190      235/55R19    A10 A84 R37 T01 T05           A14 A16 A19
                 166                            150-190      245/50R19    A10 A84 R37 T01 T05           A56 B03 NBF
                 e1*2007/46*                    150-320      255/50R19    A32 A84                       S02
                 0598*00-15                     150-320      265/50R19    A12
                 R-Klasse                       140-225      255/45R19    A10 R37 T00 T04               A14 A16 A19
                 251                            140-285      255/50R19    A01 A12 K1c K2b               S02
                 e1*2001/116*0341*..
                 Vito/Viano (II)                65-190       245/40R19    T98                           A12 A14 A16
                 639, -/2, -/4, -/5             65-190       245/45R19    A01 G03 T02                   A19 A57 S04
§22 100369*00




                 e9*2001/116*0048*..,           65-190       245/45R19    R09 T02 T98
                 e1*2007/46*
                 0457*00-08,
                 0458*00-07,
                 0459*00-05,
                 L275, L720
                 - incl. MJ 2011
                 V-Klasse/Vito (III)            100-176      235/45R19    A01 G90 G94 T99               A12 A14 A16
                 639/2, 639/4                   100-176      235/45R19    R91 T99 X72                   A19 A58 AHa
                 e1*2007/46*0457*09-..          100-176      245/40R19    T98                           NoE S04
                 e1*2007/46*0458*08-..          100-176      245/45R19    A01 G90 T02 T98
                 (Baureihe 447)                 100-176      245/45R19    R09 T02 T98
                 - nur Heckantrieb
                 - incl. Marco Polo, Mixto,..
                 V-Klasse/Vito (III)            65-100       235/45R19    A01 G90 T99                   A12 A14 A16
                 639/2, 639/4                   65-100       235/45R19    R91 T99                       A19 A58 AFa
                 e1*2007/46*0457*09-..          65-100       245/40R19    T98                           NoE S04
                 e1*2007/46*0458*08-..          65-100       245/45R19    A01 G90 T02 T98
                 (Baureihe 447)                 65-100       245/45R19    R09 T02 T98
                 - nur Frontantrieb
                 V-Klasse/Vito 4matic (III)     100-176      235/45R19    A01 G90 G94 T99               A12 A14 A16
                 639/2, 639/5                   100-176      235/45R19    R91 T99 X72                   A19 A56 NoE
                 e1*2007/46*0457*09-..          100-176      245/40R19    T98                           S04
                 e1*2007/46*0459*06-..          100-176      245/45R19    A01 G90 T02 T98
                 (Baureihe 447)                 100-176      245/45R19    R09 T02 T98
                 - nur Allradantrieb
                 - incl. Marco Polo, Mixto,..




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                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55006526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ TN30-8019
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                             Seite 4 von 9

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
§22 100369*00




                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55006526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ TN30-8019
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                                 Seite 5 von 9

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                182       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1820 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                184       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an der Hinterachse verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§22 100369*00




                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
                oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A31      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von Winterreifen
                (M+S-Profil, Kennzeichnung mit Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und
                Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

                AFa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100369 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55006526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ TN30-8019
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                               Seite 6 von 9

                AHa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

                B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                F38      Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                F39      Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
§22 100369*00




                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G03       Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab,
                ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
                in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                G90      Ist 19 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57
                StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G94      Ist die Reifengröße 235/55R17 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass
                die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
                ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.



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                GUTACHTEN zur TTG NR.100369 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55006526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ TN30-8019
                Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                              Seite 7 von 9

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

                NoD      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R91     Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 245/45R19 (u. a.
§22 100369*00




                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Rm1       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Serienbereifung 225/55R17
                (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T00      Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100369 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55006526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ TN30-8019
                Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                               Seite 8 von 9

                T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 100369*00




                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                X72     Diese Reifengröße ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 235/55R17,
                235/50R18 oder 235/45R19 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

                Y18      Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit manuellem Schaltgetriebe.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 27. April 2026 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100369 nach §22 StVZO

                Anlage 16 zum Prüfbericht Nr.55006526 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX19 H2 Typ TN30-8019
                Hersteller                    Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                             Seite 9 von 9

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 27. April 2026




                Tufan                                                                                00467264.DOCX
§22 100369*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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