Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 1 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NEV2 2085
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: GMP GROUP
Montageposition: Hinterachse **)
Radausführung: NEV2852043152
Radausführungskennz.: PCD 5X112 ET43 CB66.5
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 43 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 101573*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 830 kg
Reifenabrollumfang: 2300 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp NEV2 208,
NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen
und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr.
101570*00) zu entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 130 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, 150 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 2 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
176 e1*2007/46*0928*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10)
(außer Sportpaket) K04) K28) M00) BF1) E93) E100)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
§22 101573*00
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/30R20 225/30R20 A02) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio A94) M00) N235) A11) BF1) E110a) T85)
A205) 225/30R20 M+S 225/30R20 M+S A02) bis A10)
A94) M00) A11) BF1) E110a) T85)
225/35R20 225/35R20 A02) bis A10)
N235) T90) A11) BF1) E110a) GCX)
225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A02) bis A10)
T90) A11) BF1) E110a) GCX)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K132) T90) A11) BF1) E110a)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K122) K132) A11) BF1) E110a) V00)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 3 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 225/35R20 A01) bis A10)
(Limousine, W205) N235) T90) A11) BF1) E103) GH1)
225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10)
T90) A11) BF1) E103) GH1)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K04) T90) A11) BF1) E103)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K04) K122) T92) A11) BF1) E103) GB6) V00)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 101573*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 225/35R20 A01) bis A10)
(Kombi, S205) N235) T90) A11) BF1) E103) GCX)
225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10)
T90) A11) BF1) E103) GCX)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K04) T90) A11) BF1) E103) GCT)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K04) K122) T92) A11) BF1) E103) GCU) V00)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/35R20 225/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur N235) T90) A11a) BF2) E131)
Fahrzeugausführungen 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
ohne Hinterachslenkung) K04) T92) A11a) BF2) E131) V00)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 4 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/35R20 225/35R20 A02) bis A10)
(Limousine, W206, nur N235) T90) A11a) BF2)
Fahrzeugausführungen
mit Hinterachslenkung)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
Vorderachse Hinterachse
§22 101573*00
(kW)
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
120 bis 195 Mercedes C-Klasse 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
(Kombi, S206, nur K04) T92) A11a) BF2) E131) V00)
Fahrzeugausführungen
ohne Hinterachslenkung)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2CS e1*2018/858*00017*..
R2CW e1*2018/858*00016*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
300 bis 310 Mercedes C43 AMG 245/35R20 245/35R20 A01) bis A10)
Limousine, Kombi A11) BF2)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 5 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2CLA e1*2007/46*1912*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
285 bis 310 Mercedes CLA 45 225/35R20 225/35R20 A02) bis A10)
AMG , CLA AMG 45 S BF1) EB1)
(Limousine, Kombi) 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K14) BF1) EB1)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 101573*00
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/35R20 225/35R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) A11) BF2) T90)
Ausführungen mit 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
kleinsten Serienreifen A94) T92) A11) BF2)
ab 225/..)
245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
A94) A11) BF2) T90)
245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
A94) A11) BF2)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A94) N255) A11) BF2) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
ab 245/..) A94) N255) A11) BF2)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 6 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, A11) BF1) E111) EB2) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
16Zoll)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
§22 101573*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
(W212, Limousine, BF1) E111) EB2) T90)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen in
17Zoll oder 18Zoll)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 235/35R20 A02) bis A10)
(W213, Limousine) A94a) T92) A11) BF2) E111a) N245)
245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
N255) T95) A11) BF2) E111a)
HL 245/35R20 HL 245/35R20 A02) bis A10)
N255) A11) BF2) E111a)
225/35R20 255/30R20 A02) bis A10)
A94) N265) T92) A11) BF2) E111a) V00)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 7 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
(S213, Kombi) N255) T95) A11) BF2) ER1)
HL 245/35R20 HL 245/35R20 A02) bis A10)
N255) T98) A11) BF2) ER1)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 101573*00
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 245/35R20 A02) bis A10)
Terrain A94) T95) BF2)
245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
BF2)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/45R20 245/45R20 A01) bis A10)
BF2) ER1) N255)
255/45R20 255/45R20 A01) bis A10)
BF2) ER1)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 8 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
(W222, ab Modell 2014) N255) T99) A11) BF2) E98b) EB3)
245/40R20 M+S 245/40R20 M+S A02) bis A10)
T99) A11) BF2) E98b) EB3)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
221 e1*2001/116*0335*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 101573*00
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
270 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
Coupe, Cabrio BF2)
(C217, A217)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R2S e1*2007/46*2115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/45R20 235/45R20 A02) bis A10)
(W223, mit T100) A11) BF2) E130) ER1) N245)
Hinterachslenkung bis 245/40R20 245/40R20 A02) bis A10)
4,5°, nicht für S63 AMG) A94) T99) A11) BF2) E130) ER1) N255)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 9 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
109 bis 135 Mercedes EQS 235/50R20 235/50R20 A02) bis A10)
(V297, A94a) BF2) E134a) ER1)
Hinterachslenkung 245/45R20 245/45R20 A02) bis A10)
4,5° SA Code 201) A94) BF2) E134a) ER1)
255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
A94) BF2) E134a) ER1)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 101573*00
E2EQSW e1*2018/858*00035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
109 bis 135 Mercedes EQS 255/45R20 255/45R20 A02) bis A10)
(V297, Hinterachslenkung A94) BF2) E130a) ER1)
10° SA Code 216)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
115 bis 180 Mercedes SLC 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10)
A94) M00) BF1) G01)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 10 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx20H2, 8½Jx20H2,
ET39 ET43
135 bis 225 Mercedes SLK 225/30R20 225/30R20 A01) bis A10)
A94) M00) BF1) G01)
Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
§22 101573*00
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 11 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 101573*00
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Anzugsmoment: 150 Nm
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
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Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
(Code 216) ausgerüstet sind.
E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
§22 101573*00
E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
(Code 201) ausgerüstet sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
Ø360x36 mm
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm
EB3) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm
ER1) Das Rad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 13 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
§22 101573*00
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
um 5 mm zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 14 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 101573*00
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000108-00-0-509
Anlage-Nr. : FG3b
Seite : 15 / 15
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 2085
Die Anlage FG3b mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ NEV2 2085 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.
Geschäftsstelle Essen, 27.05.2026
§22 101573*00