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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     1 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                    NEV2 2085
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                         Hinterachse **)
                 Radausführung:                                          NEV2852043152
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET43 CB66.5
                 Radgröße:                                                   8½Jx20H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            43 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 101573*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          830 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2300 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse zulässig.
                Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp NEV2 208,
                NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen
                und Auflagen sind dem separaten Gutachten für den Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr.
                101570*00) zu entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   MERCEDES

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             130 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                             150 Nm
                                Schaftlänge 28 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     2 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                176                             e1*2007/46*0928*..
                245G                            e1*2001/116*0470*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx20H2,          8½Jx20H2,
                                                         ET39              ET43
                66 bis 155       Mercedes A-Klasse       225/30R20         225/30R20                     A01) bis A10)
                                 (außer Sportpaket)                        K04) K28) M00)                BF1) E93) E100)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
§22 101573*00




                                                        8Jx20H2,           8½Jx20H2,
                                                        ET39               ET43
                110 bis 245      Mercedes C-Klasse      225/30R20          225/30R20                     A02) bis A10)
                                 (Coupe C205, Cabrio                       A94) M00) N235)               A11) BF1) E110a) T85)
                                 A205)                  225/30R20 M+S      225/30R20 M+S                 A02) bis A10)
                                                                           A94) M00)                     A11) BF1) E110a) T85)
                                                        225/35R20          225/35R20                     A02) bis A10)
                                                                           N235) T90)                    A11) BF1) E110a) GCX)
                                                        225/35R20 M+S      225/35R20 M+S                 A02) bis A10)
                                                                           T90)                          A11) BF1) E110a) GCX)
                                                        245/30R20          245/30R20                     A01) bis A10)
                                                                           K132) T90)                    A11) BF1) E110a)
                                                        225/35R20          255/30R20                     A01) bis A10)
                                                                           K122) K132)                   A11) BF1) E110a) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     3 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204                            e1*2001/116*0431*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx20H2,           8½Jx20H2,
                                                        ET39               ET43
                85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R20          225/35R20                     A01) bis A10)
                                 (Limousine, W205)                         N235) T90)                    A11) BF1) E103) GH1)
                                                        225/35R20 M+S      225/35R20 M+S                 A01) bis A10)
                                                                           T90)                          A11) BF1) E103) GH1)
                                                        245/30R20          245/30R20                     A01) bis A10)
                                                                           K04) T90)                     A11) BF1) E103)
                                                        225/35R20          255/30R20                     A01) bis A10)
                                                                           K04) K122) T92)               A11) BF1) E103) GB6) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 101573*00




                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                204K                           e1*2001/116*0457*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx20H2,           8½Jx20H2,
                                                        ET39               ET43
                85 bis 245       Mercedes C-Klasse      225/35R20          225/35R20                     A01) bis A10)
                                 (Kombi, S205)                             N235) T90)                    A11) BF1) E103) GCX)
                                                        225/35R20 M+S      225/35R20 M+S                 A01) bis A10)
                                                                           T90)                          A11) BF1) E103) GCX)
                                                        245/30R20          245/30R20                     A01) bis A10)
                                                                           K04) T90)                     A11) BF1) E103) GCT)
                                                        225/35R20          255/30R20                     A01) bis A10)
                                                                           K04) K122) T92)               A11) BF1) E103) GCU) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CW                            e1*2018/858*00016*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx20H2,          8½Jx20H2,
                                                         ET39              ET43
                120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/35R20         225/35R20                     A02) bis A10)
                                 (Limousine, W206, nur                     N235) T90)                    A11a) BF2) E131)
                                 Fahrzeugausführungen 225/35R20            255/30R20                     A01) bis A10)
                                 ohne Hinterachslenkung)                   K04) T92)                     A11a) BF2) E131) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     4 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CW                             e1*2018/858*00016*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx20H2,         8½Jx20H2,
                                                          ET39             ET43
                120 bis 195      Mercedes C-Klasse        225/35R20        225/35R20                     A02) bis A10)
                                 (Limousine, W206, nur                     N235) T90)                    A11a) BF2)
                                 Fahrzeugausführungen
                                 mit Hinterachslenkung)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CS                            e1*2018/858*00017*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                                                         Vorderachse       Hinterachse
§22 101573*00




                (kW)
                                                         8Jx20H2,          8½Jx20H2,
                                                         ET39              ET43
                120 bis 195      Mercedes C-Klasse       225/35R20         255/30R20                     A01) bis A10)
                                 (Kombi, S206, nur                         K04) T92)                     A11a) BF2) E131) V00)
                                 Fahrzeugausführungen
                                 ohne Hinterachslenkung)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2CS                           e1*2018/858*00017*..
                R2CW                           e1*2018/858*00016*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx20H2,           8½Jx20H2,
                                                        ET39               ET43
                300 bis 310      Mercedes C43 AMG       245/35R20          245/35R20                     A01) bis A10)
                                 Limousine, Kombi                                                        A11) BF2)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     5 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                F2CLA                           e1*2007/46*1912*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx20H2,          8½Jx20H2,
                                                         ET39              ET43
                285 bis 310      Mercedes CLA 45         225/35R20         225/35R20                     A02) bis A10)
                                 AMG , CLA AMG 45 S                                                      BF1) EB1)
                                 (Limousine, Kombi)      245/30R20         245/30R20                     A01) bis A10)
                                                                           K14)                          BF1) EB1)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1EC                             e1*2007/46*1666*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
§22 101573*00




                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx20H2,         8½Jx20H2,
                                                          ET39             ET43
                120 bis 220      Mercedes E-Klasse        225/35R20        225/35R20                     A02) bis A10)
                                 (Coupe, Cabrio;                           A94)                          A11) BF2) T90)
                                 Ausführungen mit         235/35R20        235/35R20                     A02) bis A10)
                                 kleinsten Serienreifen                    A94) T92)                     A11) BF2)
                                 ab 225/..)
                                                          245/30R20        245/30R20                     A02) bis A10)
                                                                           A94)                          A11) BF2) T90)
                                                          245/35R20        245/35R20                     A02) bis A10)
                                                                           A94)                          A11) BF2)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1EC                             e1*2007/46*1666*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx20H2,         8½Jx20H2,
                                                          ET39             ET43
                120 bis 270      Mercedes E-Klasse        245/30R20        245/30R20                     A02) bis A10)
                                 (Coupe, Cabrio;                           A94) N255)                    A11) BF2) T90)
                                 Ausführungen mit
                                 kleinsten Serienreifen   245/35R20        245/35R20                     A02) bis A10)
                                 ab 245/..)                                A94) N255)                    A11) BF2)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     6 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                              e1*2001/116*0501*..
                212G                             e1*2007/46*0484*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                           8Jx20H2,        8½Jx20H2,
                                                           ET39            ET43
                100 bis 225      Mercedes E-Klasse         245/30R20       245/30R20                     A01) bis A10)
                                 (W212, Limousine,                                                       A11) BF1) E111) EB2) T90)
                                 Ausführungen mit
                                 kleinsten Serienreifen in
                                 16Zoll)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                              e1*2001/116*0501*..
§22 101573*00




                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                           8Jx20H2,        8½Jx20H2,
                                                           ET39            ET43
                125 bis 285      Mercedes E-Klasse         245/30R20       245/30R20                     A01) bis A10)
                                 (W212, Limousine,                                                       BF1) E111) EB2) T90)
                                 Ausführungen mit
                                 kleinsten Serienreifen in
                                 17Zoll oder 18Zoll)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                212                            e1*2001/116*0501*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx20H2,           8½Jx20H2,
                                                        ET39               ET43
                110 bis 270      Mercedes E-Klasse      235/35R20          235/35R20                     A02) bis A10)
                                 (W213, Limousine)                         A94a) T92)                    A11) BF2) E111a) N245)
                                                        245/35R20          245/35R20                     A02) bis A10)
                                                                           N255) T95)                    A11) BF2) E111a)
                                                        HL 245/35R20       HL 245/35R20                  A02) bis A10)
                                                                           N255)                         A11) BF2) E111a)
                                                        225/35R20          255/30R20                     A02) bis A10)
                                                                           A94) N265) T92)               A11) BF2) E111a) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     7 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1ES                           e1*2007/46*1560*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx20H2,           8½Jx20H2,
                                                        ET39               ET43
                110 bis 270      Mercedes E-Klasse      245/35R20          245/35R20                     A02) bis A10)
                                 (S213, Kombi)                             N255) T95)                    A11) BF2) ER1)
                                                        HL 245/35R20       HL 245/35R20                  A02) bis A10)
                                                                           N255) T98)                    A11) BF2) ER1)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                R1ES                           e1*2007/46*1560*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
§22 101573*00




                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx20H2,           8½Jx20H2,
                                                        ET39               ET43
                143 bis 250      Mercedes E-Klasse All- 245/35R20          245/35R20                     A02) bis A10)
                                 Terrain                                   A94) T95)                     BF2)
                                                        245/40R20          245/40R20                     A02) bis A10)
                                                                                                         BF2)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                164                            e1*2001/116*0315*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx20H2,           8½Jx20H2,
                                                        ET39               ET43
                140 bis 285      Mercedes ML-Klasse     245/45R20          245/45R20                     A01) bis A10)
                                                                                                         BF2) ER1) N255)
                                                            255/45R20             255/45R20              A01) bis A10)
                                                                                                         BF2) ER1)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     8 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                221                            e1*2001/116*0335*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx20H2,           8½Jx20H2,
                                                        ET39               ET43
                150 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20                     A02) bis A10)
                                 (W222, ab Modell 2014)                    N255) T99)                    A11) BF2) E98b) EB3)
                                                        245/40R20 M+S      245/40R20 M+S                 A02) bis A10)
                                                                           T99)                          A11) BF2) E98b) EB3)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                221                            e1*2001/116*0335*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
§22 101573*00




                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx20H2,           8½Jx20H2,
                                                        ET39               ET43
                270 bis 345      Mercedes S-Klasse      245/40R20          245/40R20                     A02) bis A10)
                                 Coupe, Cabrio                                                           BF2)
                                 (C217, A217)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                R2S                               e1*2007/46*2115*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                           8Jx20H2,         8½Jx20H2,
                                                           ET39             ET43
                210 bis 370      Mercedes S-Klasse         235/45R20        235/45R20                    A02) bis A10)
                                 (W223, mit                                 T100)                        A11) BF2) E130) ER1) N245)
                                 Hinterachslenkung bis     245/40R20        245/40R20                    A02) bis A10)
                                 4,5°, nicht für S63 AMG)                   A94) T99)                    A11) BF2) E130) ER1) N255)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     9 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2EQSW                          e1*2018/858*00035*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx20H2,          8½Jx20H2,
                                                         ET39              ET43
                109 bis 135      Mercedes EQS            235/50R20         235/50R20                     A02) bis A10)
                                 (V297,                                    A94a)                         BF2) E134a) ER1)
                                 Hinterachslenkung       245/45R20         245/45R20                     A02) bis A10)
                                 4,5° SA Code 201)                         A94)                          BF2) E134a) ER1)
                                                         255/45R20         255/45R20                     A02) bis A10)
                                                                           A94)                          BF2) E134a) ER1)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 101573*00




                E2EQSW                           e1*2018/858*00035*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx20H2,         8½Jx20H2,
                                                          ET39             ET43
                109 bis 135      Mercedes EQS             255/45R20        255/45R20                     A02) bis A10)
                                 (V297, Hinterachslenkung                  A94)                          BF2) E130a) ER1)
                                 10° SA Code 216)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                172                            e1*2007/46*0548*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx20H2,           8½Jx20H2,
                                                        ET39               ET43
                115 bis 180      Mercedes SLC           225/30R20          225/30R20                     A01) bis A10)
                                                                           A94) M00)                     BF1) G01)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     10 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                172                            e1*2007/46*0548*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx20H2,           8½Jx20H2,
                                                        ET39               ET43
                135 bis 225      Mercedes SLK           225/30R20          225/30R20                     A01) bis A10)
                                                                           A94) M00)                     BF1) G01)
                Die Verwendung des Rades NEV2 2085, NEV2852043152 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 208, NEV2802039152 (KBA-Nr. 101570*00) an der
                Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
§22 101573*00




                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                        nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                        genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                        Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                        weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                        Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                        Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                        Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                        Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                        über die Radkontur hinausragen.

                A06)    Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                        Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     11 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.
§22 101573*00




                A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                      Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 130 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
                       Anzugsmoment: 150 Nm

                E93)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
                       serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.

                E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der
                      Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen.

                E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                      e1*2001/116*0470*04.

                E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
                      nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
                      • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
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                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
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                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085



                E110a)Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
                      Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
                      • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37

                E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten,
                      die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                E111a)Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten,
                      die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).

                E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

                E130a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 216) ausgerüstet sind.

                E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind.
§22 101573*00




                E134a)Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 4,5° Lenkwinkelanpassung
                      (Code 201) ausgerüstet sind.

                EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. AMG mit belüfteter und gelochter Scheibe
                         Ø360x36 mm

                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø344x32 mm

                EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø322x32 mm

                ER1) Das Rad (gepr. Radlast) an Achse 2 ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
                     zu einer Achslast von 1660 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
                     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                     225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
                     225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
                     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
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                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
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                GCU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                     225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18,
                     255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
                     225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.
§22 101573*00




                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                       kürzen.

                K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

                K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
                         oder nach hinten/oben zu biegen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
                         anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.

                K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
                      Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen
                      um 5 mm zu kürzen.

                M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     14 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
§22 101573*00




                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 101573 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000108-00-0-509
                Anlage-Nr. :                FG3b
                Seite :                     15 / 15
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 2085


                Die Anlage FG3b mit den Seiten 1-15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ NEV2 2085 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 27.05.2026
§22 101573*00
						
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