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							                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                           Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   G.M.P. GROUP SRL
                                               Via Luigi Galvani 8-12
                                               IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                         DOMINAR
                Typ                            DOMINAR 209
                Radgröße                       9Jx20H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 DOMI90204 DOMINAR 209 5X112 ET40 / ohne            5/112/66,6        40         870      2330
                 0159      Ring


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55804326, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 102139 , RADTYP DOMINAR 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
§22 102140*00




                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     102140
                Herstellerzeichen              G.M.P. GROUP
                Radtyp und Ausführung          DOMINAR 209...(s.o.)
                Radgröße                       9Jx20H2
                Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
                Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel       Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5                 Kegel 60°               150               28

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Mercedes-Benz

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                    G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                         Seite 2 von 7

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 C-Klasse                   120-190      255/30R20       K2c K4i K6d K6i K8h R03 T92   A01 A12 A14
                 R2CW                       120-195      265/30R20       K2c K4i K6d K6i K8h R03 T94   A18 A57 L05
                 e1*2018/858*00016*..                                                                  Lim NoE NoP
                                                                                                       V20 HA2 S01
                 C-Klasse T-Modell          120-195      265/30R20       K2c K4i K6d K6i K8h R03 T94   A01 A12 A14
                 R2CS                                                                                  A18 A57 Car
                 e1*2018/858*00017*..                                                                  KOV L05 NoE
                                                                                                       NoP V20 HA2
                                                                                                       S01
                 E-Klasse                   110-220      235/35R20       R03 R37 T92                   A12 A14 A18
                 212                        110-220      245/35R20       R03 T91 T95                   A58 Lim NoP
                 e1*2001/116*               110-220      265/30R20       A01 K2b R03 T94               V20 HA2 S01
                 0501*24-..                 110-220      265/30R20       K2h R03 T94
                 (Baumuster 213)            110-220      275/30R20       A01 K2b R03 T97
                                            110-220      275/30R20       K2h R03 T97
                 E-Klasse 4matic            120-145      235/35R20       R03 R37 T92                   A12 A14 A18
§22 102140*00




                 212                        120-145      265/30R20       A01 K2b R03 T94               A56 Lim NoP
                 e1*2001/116*               120-145      265/30R20       K2h R03 T94                   V20 HA2 S01
                 0501*24-..                 120-270      245/35R20       R03 T95
                 (Baumuster 213)            120-270      275/30R20       A01 K2b R03 T97
                                            120-270      275/30R20       K2h R03 T97
                 E-Klasse 4matic PHEV       143, 155     275/30R20       A01 K2b R03 T97               A12 A14 A18
                 212                        143, 155     275/30R20       K2h R03 T97                   A56 Lim V20
                 e1*2001/116*0501*..                                                                   HA2 S01
                 - Plug-in Hybrid
                 (Baumuster 213)
                 E-Klasse PHEV              143, 155     275/30R20       A01 K2b R03 T97               A12 A14 A18
                 212                        143, 155     275/30R20       K2h R03 T97                   A58 Lim V20
                 e1*2001/116*                                                                          HA2 S01
                 0501*28-..
                 - Plug-in Hybrid
                 (Baumuster 213)
                 E-Klasse T-Modell          110-210      245/35R20       R03 T95                       A12 A14 A18
                 R1ES                       110-210      275/30R20       A01 K2b R03 T97               A58 Car KOV
                 e1*2007/46*1560*..         110-210      275/30R20       K2h R03 T97                   NoP V20 X77
                                                                                                       HA2 S01
                 E-Klasse T-Modell 4matic   135-270      245/35R20       R03 T95                       A12 A14 A18
                 R1ES                       135-270      275/30R20       A01 K2b R03 T97               A56 Car KOV
                 e1*2007/46*1560*..         135-270      275/30R20       K2h R03 T97                   NoP V20 X77
                                                                                                       HA2 S01


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55804326, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 102139 , RADTYP DOMINAR 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                             Seite 3 von 7

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
§22 102140*00




                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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                GUTACHTEN zur TTG NR.102140 nach §22 StVZO

                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 4 von 7

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14      Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
§22 102140*00




                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55804326, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 102139 ,
                RADTYP DOMINAR 208) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
                Auflagen und Hinweise.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2h      Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
                Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps, ...).

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.




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                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                      G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 5 von 7

                K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).
§22 102140*00




                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T95     Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T97     Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                              Seite 6 von 7

                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      255/50R20, 285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   245/50R20      275/45R20
                Nr. 12   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 13   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 14   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 15   255/45R20      285/40R20
                Nr. 16   255/50R20      285/45R20
                Nr. 17   255/55R20      295/45R20, 305/45R20
§22 102140*00




                Nr. 18   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 19   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 20   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 21   265/45R20      295/40R20
                Nr. 22   265/50R20      295/45R20
                Nr. 23   275/35R20      305/30R20
                Nr. 24   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 25   275/45R20      305/40R20
                Nr. 26   285/35R20      335/30R20
                Nr. 27   285/40R20      325/35R20
                Nr. 28   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                X77      Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 4. August 2026 in Lambsheim statt.




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                Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55804426 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ DOMINAR 209
                Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                                               Seite 7 von 7

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2026.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 4. August 2026


                Pohl                                                                                   00473422.DOCX
§22 102140*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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