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							                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                     Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 22.04.2026
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                                Fahrzeughersteller              DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D),
                                                                MERCEDES-BENZ




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 18 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                    in kg      in mm     datum
                TKYF8BA50EO666          PCD112 ET50            ohne                        66,6                     780      2254    03/26
                TKYF8SA50EO666          PCD112 ET50            ohne                        66,6                     780      2254    03/26
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmitt el nach einer Wegstrecke
                von 50km hingewiesen werden.
§22 100832*00




                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : DAIMLER, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ
                Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJMM


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm für Typ : F2B; 117; 169; 176; 204; 204 K; 245G; 246
                                                             140 Nm für Typ : F2A
                                                             150 Nm für Typ : F2B
                 Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
                 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                 F2A          e1*2007/46*1829*..  70 - 165 205/45R18 90                                       Kombilimousine;
                                                           215/45R18 89                                       Allradantrieb;
                                                           225/40R18 91                                       Frontantrieb; inkl.
                                                           225/45R18                 51G                      Hybrid;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74A; 76O




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.04.2026
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                Verkaufsbezeichnung:     A-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                169          e1*2001/116*0288*.. 60 - 103 215/35R18      84                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/40R18     85                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 60 - 142 215/35R18      84W                             721; 725; 73C; 74A
                                                           215/40R18     85W
                                                           225/35R18     87      11A; 22I; 24J; 24M
                176          e1*2007/46*0928*..  66 - 135 215/40R18      89W                             A-Klasse;
                                                 66 - 280 225/40R18              51G                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 155 - 280 215/40R18     M+S     52J                     12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 77E; 855;
                                                                                                         4B8

                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                246          e1*2007/46*0751*..  66 - 155 215/40R18 89                                   B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                          225/40R18              51G                     nicht Natural Gas
                                                                                                         Drive; nicht Electric
                                                                                                         Drive; Kombi;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100832*00




                                                                                                         12A; 51A; 573; 7AC;
                                                                                                         7BU; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 77E;
                                                                                                         4B8

                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen             Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 66 - 135 215/40R18 89W                                  A-Klasse;
                                                 66 - 280 225/40R18       51G                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 155 - 280 215/40R18 M+S  52J                            12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 77E; 855;
                                                                                                         4B8
                245G          e1*2001/116*0470*.. 100 - 160 225/40R18 92         GA2; 11A; 26B; 26N      CLA; CLA Limousine;
                                                                                                         CLA Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 76O; 77E;
                                                                                                         4B8




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen          Auflagen zu Reifen             Auflagen
                245G         e1*2001/116*0470*.. 80 - 155 215/40R18 89W   11A; 26P; 570                  CLA; Sportfahrwerk;
                                                          225/40R18 92    GA2; 11A; 26B; 26N             CLA Limousine; CLA
                                                                                                         Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 76O; 77E;
                                                                                                         4B8
                245G          e1*2001/116*0470*.. 66 - 155   215/40R18 89                                B-Klasse ab Mj. 2011;
                                                             225/40R18           51G                     nicht Natural Gas
                                                                                                         Drive; nicht Electric
                                                                                                         Drive; Kombi;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 573; 7AC;
                                                                                                         7BU; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 77E;
                                                                                                         4B8
§22 100832*00




                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
                F2B          e1*2007/46*1909*..  70 - 165 225/45R18 95                                   B-Klasse;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         Verbundlenkerhinterach
                                                                                                         se;
                                                                                                         Mehrlenkerhinterachse;
                                                                                                         inkl. Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 76O
                F2B           e1*2007/46*1909*..   95 - 139 235/55R18 100                                EQB-Klasse; Elektro;
                                                            245/50R18 100        11A; 246                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 76O
                F2B           e1*2007/46*1909*..   80 - 139 235/55R18 100                                EQA-Klasse; Elektro;
                                                            245/50R18 100        11A; 246                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 76O




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Verkaufsbezeichnung:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
                F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 215/55R18 95   12R                             GLA-KLASSE;
                                                          215/60R18 98   12R                             Allradantrieb;
                                                          225/55R18 98   12R                             Frontantrieb; inkl.
                                                          225/60R18 100  12R                             Hybrid;
                                                          235/50R18 97   11A; 12A; 26P                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          235/55R18 100  11A; 12A; 26P                   51A; 7OK; 71C; 71K;
                                                          245/50R18 100  11A; 12A; 246; 248;             721; 725; 73C; 74A;
                                                                         26P                             76O
                                                          245/55R18 103  11A; 12A; 246; 248;
                                                                         26P
                F2B          e1*2007/46*1909*..  85 - 165 235/55R18 100                                  GLB-KLASSE;
                                                          245/55R18 103  11A; 26P                        Allradantrieb;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7OK; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 76O

                Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 135 - 190 225/45R18 95Y         YBG; 5HR                Nur Baureihe 205;
§22 100832*00




                204 K        e1*2001/116*0457*..                                                         Cabrio;
                                                                                                         Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; nur
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AC; 7FG;
                                                                                                         7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                         77E; 4B8
                204           e1*2001/116*0431*.. 115 - 225 225/40R18 92         GA2; 68B                bis
                                                                                                         e1*2001/116*0431*36;
                                                                                                         Coupe; Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                         7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 77E;
                                                                                                         4B8
                204           e1*2001/116*0431*.. 88 - 225   225/40R18 91Y       68B; 68T                Nur Baureihe 204;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                         7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 77E;
                                                                                                         4B8




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 5 von 14
                Verkaufsbezeichnung:     C-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                204          e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 225/45R18 95Y          67O                     Nur Baureihe 205;
                204 K        e1*2001/116*0457*..                                                         Cabrio;
                                                                                                         Kombilimousine; Coupe;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                                         Hybrid;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AC; 7FG;
                                                                                                         7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 76O;
                                                                                                         77E; 4B8
                204           e1*2001/116*0431*.. 120 - 225 225/40R18 92         GAX; GA2                Nur Baureihe 204; Nur
                                                                                                         4-MATIC; Limousine;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                         7PH; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 77E;
                                                                                                         4B8
                204 K         e1*2001/116*0457*.. 120 - 170 225/40R18 92W        12A                     Nur 4-MATIC; bis
                                                                                                         e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                         Kombi;
§22 100832*00




                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 7AC; 7PH; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 77E; 4B8
                204 K         e1*2001/116*0457*.. 88 - 225   225/40R18 91Y       12A                     bis
                                                                                                         e1*2001/116*0457*24;
                                                                                                         Kombi; Heckantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 7AC; 7PH; 71C;
                                                                                                         71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                         74A; 77E; 4B8

                Verkaufsbezeichnung:     CLA-Klasse
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
                117          e1*2007/46*1007*.. 80 - 155 215/40R18 89W           11A; 26P; 570           CLA; Sportfahrwerk;
                                                         225/40R18 92            GA2; 11A; 26B; 26N      CLA Limousine; CLA
                                                                                                         Shooting brake;
                                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         12A; 51A; 7AC; 7BU;
                                                                                                         71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74A; 76O; 77E;
                                                                                                         4B8


                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2026
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                       Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                       und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                       das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                       angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                       Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                       zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unt er Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
§22 100832*00




                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                       Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                       des Reifens) herzustellen.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2026
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                       Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                       kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                       Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                       (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                       abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§22 100832*00




                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                   Vorderachse:                           215/40R18
                                   Hinterachse:                           245/35R18



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2026
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                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1380kg.
                67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R18
                                    Hinterachse:                          245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100832*00




                68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          255/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein.
                68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/40R18
                                    Hinterachse:                          245/35R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
                     werden.


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2026
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                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                     beachten.
                76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                7AC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: A 000 905 0030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsys tem verwendet
                     werden.
§22 100832*00




                7BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: A 000 905 1804 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7FG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: A 000 905 1804 ( nur e1*2001/116*0431*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das
                     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
                     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7OK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: A 000 905 4104 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7PH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: A 000 905 3907 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                855) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350mm an der
                     Vorderachse nicht zulässig.
                GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 225/40R18
                     Hinterachse: 245/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                  Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 22.04.2026
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                GAX) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
                     Reifengröße:
                     Vorderachse: 225/40R18
                     Hinterachse: 255/35R18
                     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
                     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                YBG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                          Reifengröße:
                                    Vorderachse:                          225/45R18
                                    Hinterachse:                          245/40R18
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100832*00




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.04.2026
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     245G
                       Genehm.Nr.:      e1*2001/116*0470*..
                       Handelsbez.:     B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA

                       Variante(n):     Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 280              y = 330                  VA
                             26P                     x = 230              y = 280                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100832*00




                             26J                  x = 280        y = 330             8                VA
                             26N                  x = 280        y = 330            30                VA
                             27F                  x = 300        y = 320            18                HA
                             27H                  x = 300        y = 320             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 12 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DAIMLER
                       Fahrzeugtyp:     117
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1007*..
                       Handelsbez.:     CLA-Klasse

                       Variante(n):     Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 280              y = 330                  VA
                             26P                     x = 230              y = 280                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 280        y = 330             8                VA
§22 100832*00




                             26N                  x = 280        y = 330            30                VA
                             27F                  x = 300        y = 320            18                HA
                             27H                  x = 300        y = 320             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.04.2026
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 13 von 14

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DB
                       Fahrzeugtyp:     F2B
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                       Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 300                  VA
                             26P                     x = 250              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 300            20                VA
§22 100832*00




                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0243-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100832
                ANLAGE: 83 DAIMLER, DB, MERCEDES                                 Radtyp: TKYF
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 22.04.2026
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      DB
                       Fahrzeugtyp:     F2B
                       Genehm.Nr.:      e1*2007/46*1909*..
                       Handelsbez.:     B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB;

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 250              y = 400                  VA
                             26B                     x = 300              y = 450                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 300        y = 450            20                VA
§22 100832*00




                             26N                  x = 300        y = 450             8                VA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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