Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. :              10
Seite :                   1/7                                                                Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    RB111022
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                 RH                                   RH
Montageposition:                      Vorderachse                          Hinterachse
Radausführung:                            112G                                    112G
Radgröße:                               10Jx22H2                             10Jx22H2
Rad-Einpresstiefe:                        50 mm                               50 mm
Effektive Einpresstiefe:                  50 mm                               35 mm
Lochkreisdurchmesser:                    112 mm                               112 mm
Lochzahl:                                     5                                     5
Mittenlochdurchmesser:                  72,60 mm                             72,60 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                          Ø72.5/Ø66.6                           ohne Ring
Adapterscheibe:                                                              RH 64888
geprüfte Radlast:                         950 kg                                  950 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2330 mm                              2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :        Mercedes-Benz




RZ-065270-B0-306-10~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. :              10
Seite :                   2/7                                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile          Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment
164, 164G, 166                       Achse 1:                                       4724     150 Nm
                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 29 mm

                                     Achse 2:                                       4916
                                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                     M14x1,5, Schaftlänge 45 mm, siehe
                                     auch Auflage D14)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
164G                            e1*2001/116*0340*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         10.0x22,ET50         10.0x22,ET35
155 bis 285     Mercedes GL- Klasse      265/40R22            265/40R22          A01) bis A10)ER2)
                                                              D14)K04)           N275)

                                          265/40R22 M+S        265/40R22 M+S     A01) bis A10)ER2)
                                                               D14)K04)

                                          275/40R22            275/40R22         A01) bis A10)ER2)
                                          K03)                 D14)K04)

                                          285/40R22            285/40R22         A01) bis A10)ER2)
                                          K01)                 D14)K02)

                                          305/35R22            305/35R22         A01) bis A10)ER2)
                                          K01)                 D14)K02)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         10.0x22,ET50         10.0x22,ET35
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse, GLS 265/40R22            265/40R22          A01) bis A10)ER2)
                (Ausführungen ohne                            D14)K02)           N275)
                serienmäßige
                Radhausverbreiterung)    275/40R22            275/40R22          A01) bis A10)ER2)
                                         K01)K112)            D14)K02)K113)      N285)

                                          285/35R22            285/35R22         A01) bis A10)ER2)
                                          K01)                 D14)K02)          N295)

                                          295/35R22            295/35R22         A01) bis A10)ER2)
                                          K01)                 D14)K02)




RZ-065270-B0-306-10~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. :              10
Seite :                   3/7                                                                    Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
166                             e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         10.0x22,ET50         10.0x22,ET35
190 bis 335     Mercedes GL- Klasse, GLS 265/40R22            265/40R22          A02) bis A10)ER2)
                (Ausführungen mit                             D14)               N275)
                serienmäßiger
                Radhausverbreiterung)    275/40R22            275/40R22          A01) bis A10)ER2)
                                         K112)                D14)K113)          N285)

                                          285/35R22            285/35R22         A01) bis A10)ER2)
                                                               D14)K04)          N295)

                                          295/35R22            295/35R22         A01) bis A10)ER2)
                                                               D14)K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
166                            e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        10.0x22,ET50         10.0x22,ET35
190 bis 335     Mercedes GLE Coupe      265/40R22 M+S        265/40R22 M+S       A02) bis A10)
                                                             D14)                E109)W275)

                                          275/40R22            275/40R22         A02) bis A10)
                                                               D14)N285)         E109)

                                          275/40R22 M+S        275/40R22 M+S     A02) bis A10)
                                                               D14)              E109)

                                          285/35R22            285/35R22         A02) bis A10)
                                                               D14)N295)         E109)

                                          285/40R22            285/40R22         A02) bis A10)
                                                               D14)N295)         E109)

                                          295/35R22            295/35R22         A01) bis A10)
                                          K03)                 D14)N305)         E109)

                                          295/40R22            295/40R22         A01) bis A10)
                                          K03)                 D14)N305)         E109)




RZ-065270-B0-306-10~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. :              10
Seite :                   4/7                                                                   Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
164                            e1*2001/116*0315*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        10.0x22,ET50         10.0x22,ET35
140 bis 285     Mercedes ML-Klasse      265/35R22            265/35R22          A01) bis A10)
                                        K01)                 D14)K02)

                                          275/35R22           275/35R22         A01) bis A10)
                                          K01)                D14)K02)          G7W)

                                          285/30R22           285/30R22         A01) bis A10)
                                          K01)                D14)K02)



Auflagen und Hinweise
A01)    Entfällt für dieses Gutachten.

A02)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
        ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
        dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
        Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
        angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



RZ-065270-B0-306-10~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. :              10
Seite :                   5/7                                                            Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

D14)    Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit folgenden
        Distanzscheiben(Durchstecksystem):
                  Distanzscheibe         Erforderliche
       Achse Kennzeichnung Dicke Radschrauben
                               in mm
         2    RH 64888         15        M14x1,5x45
        Zusatzhinweise: mit doppelter Mittenzentrierung 72,5/66,6

E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).

ER2)    Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
        Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
        Tabelle zu entnehmen.
            Reifengröße     Reifenabrollumfang in mm   max. zulässige Achslast in kg
            265/40R22                    2352                        1885
            275/40R22                    2376                        1868
            285/35R22                    2315                        1900
            285/40R22                    2400                        1852
            295/35R22                    2333                        1898
            305/35R22                    2358                        1880
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
     265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
     bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.



RZ-065270-B0-306-10~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. :              10
Seite :                   6/7                                                          Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
      Maßnahmen erforderlich:
     - im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS
       Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen,
     - das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
     - die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
       Schweller zu versetzen.

K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
      Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


RZ-065270-B0-306-10~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. :              10
Seite :                   7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Hersteller :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                RB111022


N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
      nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
      COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB111022 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 30.05.2017




RZ-065270-B0-306-10~DB-5-112-66_5-ET50.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen