Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RB111022
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH RH
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 112G 112G
Radgröße: 10Jx22H2 10Jx22H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm 50 mm
Effektive Einpresstiefe: 50 mm 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø66.6 ohne Ring
Adapterscheibe: RH 64888
geprüfte Radlast: 950 kg 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes-Benz
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
164, 164G, 166 Achse 1: 4724 150 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
Achse 2: 4916
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M14x1,5, Schaftlänge 45 mm, siehe
auch Auflage D14)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164G e1*2001/116*0340*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10.0x22,ET50 10.0x22,ET35
155 bis 285 Mercedes GL- Klasse 265/40R22 265/40R22 A01) bis A10)ER2)
D14)K04) N275)
265/40R22 M+S 265/40R22 M+S A01) bis A10)ER2)
D14)K04)
275/40R22 275/40R22 A01) bis A10)ER2)
K03) D14)K04)
285/40R22 285/40R22 A01) bis A10)ER2)
K01) D14)K02)
305/35R22 305/35R22 A01) bis A10)ER2)
K01) D14)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10.0x22,ET50 10.0x22,ET35
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 265/40R22 265/40R22 A01) bis A10)ER2)
(Ausführungen ohne D14)K02) N275)
serienmäßige
Radhausverbreiterung) 275/40R22 275/40R22 A01) bis A10)ER2)
K01)K112) D14)K02)K113) N285)
285/35R22 285/35R22 A01) bis A10)ER2)
K01) D14)K02) N295)
295/35R22 295/35R22 A01) bis A10)ER2)
K01) D14)K02)
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Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 10
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Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10.0x22,ET50 10.0x22,ET35
190 bis 335 Mercedes GL- Klasse, GLS 265/40R22 265/40R22 A02) bis A10)ER2)
(Ausführungen mit D14) N275)
serienmäßiger
Radhausverbreiterung) 275/40R22 275/40R22 A01) bis A10)ER2)
K112) D14)K113) N285)
285/35R22 285/35R22 A01) bis A10)ER2)
D14)K04) N295)
295/35R22 295/35R22 A01) bis A10)ER2)
D14)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
166 e1*2007/46*0598*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10.0x22,ET50 10.0x22,ET35
190 bis 335 Mercedes GLE Coupe 265/40R22 M+S 265/40R22 M+S A02) bis A10)
D14) E109)W275)
275/40R22 275/40R22 A02) bis A10)
D14)N285) E109)
275/40R22 M+S 275/40R22 M+S A02) bis A10)
D14) E109)
285/35R22 285/35R22 A02) bis A10)
D14)N295) E109)
285/40R22 285/40R22 A02) bis A10)
D14)N295) E109)
295/35R22 295/35R22 A01) bis A10)
K03) D14)N305) E109)
295/40R22 295/40R22 A01) bis A10)
K03) D14)N305) E109)
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Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
10.0x22,ET50 10.0x22,ET35
140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 265/35R22 265/35R22 A01) bis A10)
K01) D14)K02)
275/35R22 275/35R22 A01) bis A10)
K01) D14)K02) G7W)
285/30R22 285/30R22 A01) bis A10)
K01) D14)K02)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
D14) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit folgenden
Distanzscheiben(Durchstecksystem):
Distanzscheibe Erforderliche
Achse Kennzeichnung Dicke Radschrauben
in mm
2 RH 64888 15 M14x1,5x45
Zusatzhinweise: mit doppelter Mittenzentrierung 72,5/66,6
E109) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen GLE Coupe (C292).
ER2) Aufgrund der geprüften Radlast, in Abhängigkeit vom Abrollumfang des Reifens, ist die
Verwendung der Reifengrößen eingeschränkt und aus der nachfolgend aufgeführten
Tabelle zu entnehmen.
Reifengröße Reifenabrollumfang in mm max. zulässige Achslast in kg
265/40R22 2352 1885
275/40R22 2376 1868
285/35R22 2315 1900
285/40R22 2400 1852
295/35R22 2333 1898
305/35R22 2358 1880
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
RZ-065270-B0-306-10~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS
Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen,
- das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen,
- die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den
Schweller zu versetzen.
K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei
Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RZ-065270-B0-306-10~DB-5-112-66_5-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065270-B0-306
Anlage-Nr. : 10
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB111022
N295) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 295/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N305) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 305/ .. oder größer ausgerüstet sind und
auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
W275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB111022 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 30.05.2017
RZ-065270-B0-306-10~DB-5-112-66_5-ET50.docx