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							G-Zl.: 09-TAAP-2468/AB_1K                                                                                                   G-Zl.: 09-TAAP-2468/AB_1K
D-Nr.: 393281/0000


                                                                                                TÜV AUSTRIA                 I.    Übersicht
                                                                                                AUTOMOTIVE GMBH
                                   Teilegutachten                                               Geschäftsstelle:            Ausführung      Ausführungsbezeichnung                        Loch-         Mitten-     Ein-      zul.      zul.      gültig
                                                                                                Deutschstraße 10                                                                          zahl/         loch        press-    Rad-      Abroll-   ab
                                                                                                1230 Wien
                                     09-TAAP-2468/AB                                            Telefon:                                    Kennzeichnung            Kennzeichnung        -kreis                    tiefe     last      umfang    Fertig.
                                                                                                +43(0)1 610 91-0                            Rad                      Zentrierring         (mm)          (mm)        (mm)      (kg)      (mm)      Datum
                                                                                                Fax:       DW 6555
                                                                                                automotive@tuv.at           20C2A-11AÄ       C2A 9Jx20H2             Fixbohrung           6/130         84,1           55     900       2220      04/06
                                                                                                Ansprechpartner:            20C1 - 08AÄ       C1 9Jx20H2             Fixbohrung           6/130         84,1           46     900       2220      04/06
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder                 Dipl.-Ing. Christian ABEL
Anbau von Teilen gemäß Anlage XIX StVZO.                                                        DW 6470
                                                                                                ab@tuv.at
                                                                                                                            I.1   Radbeschreibung
Prüfgegenstand           : Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen                            TÜV ®
                           CC-Line 20”                                                                                      Hersteller                          :   s.o.
                           MERCEDES SPRINTER                                                                                Handelsmarke                        :   --
                                                                                                                            Art der Sonderräder                 :   LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit Kappe abgedeckt
des Herstellers          : Volker Schmidt GmbH                                                                              Korrosionsschutz                    :   Pulverbeschichtung ww. verchromt
                           Efeustraße 19                                                                                    Masse des Rades                     :   ca. 14 kg
                           D-23795 Bad Segeberg
                                                                                                                            I.2   Radanschluss
0.   Hinweise für den Fahrzeughalter
                                                                                                                            Siehe Anlage
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn                                         I.3   Verwendungsbereich
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme                                             Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach                                    Siehe dazu Anlage 1 zu G-Zl. 09-TAAP-2468/AB_1K
der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer                                         I.4   Kennzeichnung
einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen                  Prüfstelle,
                                                                                                                            An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
Änderungsabnahme vorzuführen.                                                                   Überwachungsstelle,         eingeschlagen, oder Aufkleber siehe Beispiel der Radausführung CC-Line 20C2A-11AÄ-9Jx20H2 ET55mm
                                                                                                Technischer Dienst (KBA)

Einhaltung von Auflagen und Hinweisen                                                           Geschäftsführung:                                           : Außenseite                     : Innenseite
                                                                                                Dipl.-Ing. Walter BUSSEK
Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.               Mag. Christoph              Herstellerzeichen               : --                             : Schmidt-Revolution
                                                                                                WENNINGER                   Radtyp                          : --                             : CC-Line
Mitführen von Dokumenten                                                                        Sitz:                       Radausführung                   : --                             : z.B.: C2A
                                                                                                Krugerstraße 16             Radgröße                        : --                             : zB.: 9J x 20H2
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die                   1015 Wien/Österreich
                                                                                                                            Einpresstiefe                   : --                             : z.B.: ET55
Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen                           weitere                     Herstellungsdatum               : --                             : Monat und Jahr (Datumsuhr)
Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der               Geschäftsstellen:
                                                                                                                            Herkunftsmerkmal                : --                             : Made in Germany
Fahrzeugpapiere.                                                                                Bludenz, Lauterach, Linz,
                                                                                                Marz und Filderstadt (D)    Japanisches Prüfwertzeichen     : --                             : --
                                                                                                                            Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere                                                                Firmenbuchgericht/
                                                                                                -nummer:
                                                                                                Wien / FN 288473 a
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein,                                                     II. Prüfgegenstand / Änderungsumfang
Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5 StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die                    Bankverbindungen:
                                                                                                BA CA 52949001084
zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der                      IBAN                        Die Dauerfestigkeit, der hier beschriebenen Sonderräder, wurde gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von
Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.                       AT121200052949001084        Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
                                                                                                BIC BKAUATWW
                                                                                                RZB 001-04.093.266
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu                       IBAN                        II.1 Felge
                                                                                                AT593100000104093266
entnehmen.                                                                                      BIC RZBAATWW                Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
                                                                                                UID ATU 63237036
                                                                                                DVR 3002479                 II.2 Werkstoff der Sonderräder
                                                                                                                            Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
                                                                                                                            Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.




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          Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der                                                     Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                   schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH                                                                                schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.: 09-TAAP-2468/AB_1K                                                                                       G-Zl.: 09-TAAP-2468/AB_1K



II.3 Festigkeitsprüfung                                                                                         VII. Schlussbescheinigung
Ein Festigkeitsnachweis 09-TAAP-1012-E2 / TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH liegt vor.                                Gegen die Abnahme des Anbaues des Sonderrades nach § 19 StVZO bei festgelegtem
                                                                                                                Verwendungsbereich bestehen keine technischen Bedenken.
III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
                                                                                                                Der Gutachteninhaber muss eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Hinsichtlich der Kombinierbarkeit mit anderen möglichen Umrüstmaßnahmen, wie Fahrwerkstieferlegung,
                                                                                                                Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag
Spoiler, Federn, Stoßdämpfer, Spur, Sturz, Motorleistung, Lenkrad ist eine neuerliche Begutachtung
                                                                                                                ergänzt werden, wenn
durchzuführen.
                                                                                                                       - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht
                                                                                                                          ergeben.
IV. Auflagen und Hinweise                                                                                              - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                                                                                                          bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
Auflagen und Hinweise für den Hersteller                                                                               - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
Dieses Teilegutachten ist mit den Teilen mitzuliefern. Um die Lesbarkeit zu gewährleisten, darf dabei das                 fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
Teilegutachten höchstens auf DIN A5-Format verkleinert werden.
                                                                                                                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und           gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Handelsware.                                                                                                    Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Hinweise und Auflagen für den Einbaubetrieb, Anbau, Änderungsabnahme und Fahrzeughalter                         Begutachtungspunkte beeinflussen.
Siehe Anlage 1 zu 09-TAAP-2468/AB_1K zu (Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise)                             Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor
Berichtigung der Fahrzeugpapiere                                                                                (TÜV PFALZ / Registrier-Nr. QA 05 113 06021).
                                                                                                            .
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen            Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur in
Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu             vollem Wortlaut vervielfältigt und wiedergegeben werden.
melden.

V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
                                                                                                                                                                 W i e n - 10.03.2010
V.1 Anbauuntersuchung am Fahrzeug
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen                                                  TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
Bedingungen gewährleistet.
                                                                                                                                                  Akkreditiert von der Akkreditierungsstelle
V.2. Fahrversuche                                                                                                                         des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen
teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz                                                            KBA-P 00055-00........
und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung,
und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-
Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den
durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine                             Der Sachverständige
Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch
mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.

Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.                                                              (Dipl.-Ing. ABEL)

VI. Anlagen

Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
Anlage 1     MERCEDES SPRINTER                    Volker Schmidt GmbH CC-Line
                                                  20“ Kombinationen


                                                     Seite 3 von 4                                                                                                   Seite 4 von 4
                    Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der                             Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                             schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH                                                        schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.:09-TAAP-2468/AB_1K                                                                                                    G-Zl.:09-TAAP-2468/AB_1K

Anlage 1      MERCEDES SPRINTER                   Volker Schmidt GmbH CC-Line                                               Anlage 1     MERCEDES SPRINTER                  Volker Schmidt GmbH CC-Line
                                                  20“ Kombinationen                                                                                                         20“ Kombinationen

                                                                                                                            11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise                                                                                        oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
                                                                                                                                 Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                                                                                                                 FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf
Raddaten CC-Line 20”                                                                                                             einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
Radgröße nach Norm           : siehe nachstehend               Einpresstiefe (mm)         : siehe nachstehend                    bescheinigen zu lassen.
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 130/5                           Zentrierart                : Zentrierring ww. Fixbohrung     12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                                                                                                                 Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                                                                                                                 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                                                                                              zul.    zul.      gültig
                                                                                                                                 aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                     Mitten Zentrierring- Σ-ET           Rad-    Abroll-   ab
               Kennzeichnung Kennzeichnung                loch   Werkstoff                    last    umfang    Fertig      51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
               Rad            Zentrierring                (mm)                 (mm)           (kg)    (mm)      datum            Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
20C2A-11AÄ     C2A 9Jx20H2 Fixbohrung                     84,1         --       55            900     2220      04/06            Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
20C1 - 08AÄ     C1 9Jx20H2 Fixbohrung                     84,1         --       46            900     2220      04/06            Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                                                                                                                            57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Vorderachse zulässig.
Hersteller              MERCEDES
                                                                                                                            57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
                                                                                                                            5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Prüfgegenstand 2          : VA: 10J x 20H2, ET64, Variante 20C2-15LV mit 25mm Adapterscheibe                                     Achslast von 1700kg.
                          : HA: 11J x 20H2, ET15, Variante 20C3-26LV ohne Adapterscheibe                                    71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                                                                                                                 Tiefbetts angebracht werden.
Handelsbezeichnung         kW-           Reifen                    Reifenbezogene                Auflagen und Hinweise
Fahrzeug-Typ               Bereich                                 Auflagen und                                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend
ABE/EWG-Nr.                                                        Hinweise                                                      den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-
SPRINTER                   80-190        275/40R20 102             5LA;                          Heckantrieb; Kombi;             Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
906 AC 30                                275/40R20 106                                           10B; 11G; 11H; 11K; 12A;        Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
e1*2001/116*0353*..                                                                              51A; 71K; 723; 73C; 74D;   73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                                                                                                 75I; S01;
                                                                                                                            744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Sonderräder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
                                                                                                                                 entnehmen, falls dort keine Angaben zu finden sind, gilt das Anzugsmoment, das im Gutachten
                                                                                                                                 aufgeführt ist.
Befestigungsmittel
                                                                                                                            74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden.
Nr.    Art der Befestigungsmittel             Bund              Anzugsmoment (Nm)              Schaftlänge (mm)
                                                                                                                            S01) Zur Befestigung der Sonderräder sind die Befestigungsmittel Nr. S01 zu verwenden.
S01    Muttern M14x1,5                        Kugel             180                            Serien-Radbolzen

Auflagen und Hinweise

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindices, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern
     müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen.
     Für die Sonder-Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten
     vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken
     bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
     so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten,
     dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.



                                               Anlage 1 - Seite 1 von 3                                                                                                  Anlage 1 - Seite 2 von 3
                     Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der                                       Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                              schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH                                                                  schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
G-Zl.:09-TAAP-2468/AB_1K

Anlage 1      MERCEDES SPRINTER                   Volker Schmidt GmbH CC-Line
                                                  20“ Kombinationen


Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241-248, 24C, 24D, 24J, 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte            Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245                  Zu Auflage 242 bzw. 246                        hinter der Radmitte
                                                                                        Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte         Bereich 50 Grad hinter der Radmitte            Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247                  Zu Auflage 244 bzw. 248                        hinter der Radmitte
                                                                                        Zu Auflage 243,244,247,248,24D,24M




                                               Anlage 1 - Seite 3 von 3
                     Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der
                              schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH