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Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                                      Stand:             25.01.2015
                                                                                                          Seite: 1 von 2

                               ALCAR-Fahrzeugzuordnung
gemäß:
        Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Anlage XXIX (zu § 20 Absatz 3a Satz 4)
         EG-Fahrzeugklassen
        Economic and Social Council
         Consolidated Resolution on the Construction of Vehicles (R.E.3);
         ECE/TRANS/WP.29/78/Rev.3

für die folgenden Fahrzeugklassen:

Klasse M2
Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
und einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 5 Tonnen.

Klasse: N2
Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5
Tonnen bis zu 12 Tonnen.

Bemerkung:

        ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-
         Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung vom 28.09.1988 (BGBl I S.1793) ist nicht erforderlich.

        ECE-REGELUNG Nr. 124 für Einheitliche Bedingungen zur Genehmigung von Rädern für
         Personenkraftwagen und ihre Anhänger ist nicht erforderlich.

Raddaten:
Radgröße nach Norm      : 6 J X 15 H2                        ET / HM (mm)           : 83 / --
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 130/5                              Zentrierart            : Mittenzentrierung




Technische Daten
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenloch      zul.          zul.    Max. Last
               Kennzeichnung       Kennzeichnung                     (mm)         Radlast     Abrollumf. Achse 2
               Rad                 Zentrierring                                    (kg)         (mm)       (kg)
01-8445        8445                ohne                                84          1120         2126       2240

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruck-
kontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

Verwendung nur Gültig für Fahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht von mehr als 3,5t
jedoch bis max. 3,55t.
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Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH                                               Stand:           25.01.2015
                                                                                                 Seite: 2 von 2
Verwendungsbereich: MERCEDES


Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES SPRINTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW   Reifen                   Radgröße            Radaus- Hinweise
                                                                                führung
903.6 KA       K624               60 - 115 225/70R15        6 J X 15            8445    1); 2); 33); S1J)

Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES 314
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW    Reifen                  Radgröße            Radaus- Hinweise
                                                                                führung
314 KA         H080               105       225/70R15       6 J X 15            8445    1); 2); 33); S1J)

Verkaufsbezeichnung:    MERCEDES-BENZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW   Reifen                   Radgröße            Radaus- Hinweise
                                                                                führung
308D           H072               58 - 60   225/70R15       6 J X 15            8445    1); 2); 33); S1J)
312D           H074               90        225/70R15



*) Die unter "Auflagen" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter
Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder
Handelsbezeichnung auch unter "Auflagen" angeführt sind.
Auflagen

1)     Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
       - Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
       - Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
         Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
       - Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
         und Betriebsanleitung.
2)     Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33)    Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
       entsprechende Serienrad zu verwenden.

S1J) Die zulässige Hinter-Achslast ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, darf jedoch die
     Max. Last Achse 2 nicht überschreiten (siehe Techn. Daten)
						
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