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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49137
Nr. :                      RA-000710-B0-015
Anlage-Nr. :               54
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CW3-9021


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CW3-9021
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            130 G
Radgröße:                                                9Jx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                        55 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    130 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  84,10 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2406 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mercedes

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
463                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              -      160 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




RA-000710-B0-015-54~DB-5-130-84-ET55.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49137
Nr. :                      RA-000710-B0-015
Anlage-Nr. :               54
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CW3-9021


Typ:                            463
ABE / EG-Genehmigung:           e1*96/79*0064*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 130 bis 218     G-Modell                 265/40R21                         A02)bis A10)
                 Serienreifen:                                              E71)ER1)F35)
                 225/75R16 ww.            275/40R21
                 255/65R16 ww.            A01)G01)K03)
                 235/70R16ww.
                 255/55R18
115 bis 218; 285 G-Modell                 265/40R21                         A02)bis A10)
                 Serienreifen:                                              E71) ER1)F35)
                 265/70R16 ww.            275/40R21
                 265/60R18 oder           A01)K03)
                 235/85R16
260; 350; 368;     G 55 AMG               265/40R21 M+S                     A02)bis A10)
373                G 55 Kompressor                                          E71)F35)
                   Serienreifen:          275/40R21 M+S
                   285/55R18 ww.          A01)K03)
                   265/60R18 M+S
e1*96/79*0064*30   min 1320/1650(1750)                                      5/130/84
                   max.1670/1900(-)0




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


RA-000710-B0-015-54~DB-5-130-84-ET55.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49137
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Anlage-Nr. :               54
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CW3-9021


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

F35) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Breitspurfahrwerk und Kotflügelverbreiterungen. Alle
     Ausführungen, die serienmäßig mit Kotflügelverbreiterungen ausgerüstet werden haben
     das Breitspurfahrwerk.

E71) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen beschussgeschützt (zulässige Achslast hinten
     über 1900 kg .

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 2000 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000710-B0-015-54~DB-5-130-84-ET55.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 49137
Nr. :                      RA-000710-B0-015
Anlage-Nr. :               54
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CW3-9021


Die Anlage Nr. 54 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-9021 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 07.04.2016




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