PSA-Gutachten Nr.: 2021-ABE-PSA-0559-A1
zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Stand: 08.03.2022 Seite 1 von 7
Verwendungsbereich: Anlage A1 MERCEDES-BENZ
Raddaten
Achse 1:
Art: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Lochkreis: 6/130
Radtyp: 18201 Zentrierung: Mittenzentriert
Ausführung Typ Mittenloch Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll- gültig ab
Durchmesser tiefe umfang Fertigung
[mm] [mm] [kg] [mm] [Datum]
PCD:130 ET:50 18201 84,1 50 1250 2380 01.10.2021
Achse 2:
Art: PKW-Leichtmetall-Sonderrad, einteilig Lochkreis: 6/130
Radtyp: 18201 Zentrierung: Mittenzentriert
Ausführung Typ Mittenloch Einpress- Zul. Radlast Zul. Abroll- gültig ab
Durchmesser tiefe umfang Fertigung
[mm] [mm] [kg] [mm] [Datum]
PCD:130 ET:50 18201 84,1 50 1250 2380 01.10.2021
§22 54358*00
Zentrierringe
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne
Distanzscheiben
Achse 1: ohne
Achse 2: ohne
RDKS-Hersteller
Achse 1: nicht geprüft / nicht gefordert
Achse 2: nicht geprüft / nicht gefordert
Befestigungsmittel
Fahrzeug Typ(en)
906 AC 30, 906 AC 35, 906 KA 30, 906 KA 35, 906BB30, 906BB35, 906BB50
Artikelnummer: Bef.-Art Bund/Bez. Dimension Schaftlänge [mm]
-- Bolzen Kegel 60° 14x1,5 siehe allg. Auflagen
Anzugsmoment [Nm] 180
Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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Fahrzeug Typ(en)
906 AC 35/4X4, 906BB35/4X4, 906BB50/4X4
Artikelnummer: Bef.-Art Bund/Bez. Dimension Schaftlänge [mm]
-- Bolzen Kegel 60° 14x1,5 siehe allg. Auflagen
Anzugsmoment [Nm] 200
§22 54358*00
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Fahrzeugdaten
Hersteller: MERCEDES-BENZ
Modell: Sprinter
Typen: 906 AC 30, 906 AC 35, 906 KA 30, 906 KA 35, 906BB30, 906BB35
Achse 1: Radgröße/Ausführung: 8J×18H2 PCD:130 ET:50
Befestigungsmittel VA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.: Dimension: Schaftlänge [mm]:
-- Bolzen Kegel 60° 14x1,5 siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm] 180
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
906 AC 30, 906 AC 35, 906 65 - 140 235/55R18 KA101,R104 A01, A02, A03,
KA 30, 906 KA 35,
e1*2001/116*0353*.. 225/60R18 KA101,R104 A04, A05, A06,
906BB30, 906BB35
e1*2001/116*0354*.. 255/55R18 KA101,R109 A07, A08, A09,
e1*2007/46*0279*.. 245/55R18 KA101,R103 A10, A11, A12,
e1*2007/46*0301*.. A13, M01,
L765 R016, RB
L766
§22 54358*00
Achse 2: Radgröße/Ausführung: 8J×18H2 PCD:130 ET:50
Befestigungsmittel HA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.:
Bund/Bez. Dimension: Schaftlänge [mm]:
-- Bolzen Kegel 60° 14x1,5 siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm] 180
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
906 AC 30, 906 AC 35, 906 65 - 140 235/55R18 R104 A01, A02, A03,
KA 30, 906 KA 35,
e1*2001/116*0353*.. 225/60R18 R104 A04, A05, A06,
906BB30, 906BB35
e1*2001/116*0354*.. 255/55R18 KA201,R109 A07, A08, A09,
e1*2007/46*0279*.. 245/55R18 KA201,R103 A10, A11, A12,
e1*2007/46*0301*.. A13, M01,
L765 R016, RB
L766
Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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Fahrzeugdaten
Hersteller: MERCEDES-BENZ
Modell: Sprinter 4x4
Typen: 906 AC 35/4X4, 906BB35/4X4
Achse 1: Radgröße/Ausführung: 8J×18H2 PCD:130 ET:50
Befestigungsmittel VA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.: Dimension: Schaftlänge [mm]:
-- Bolzen Kegel 60° 14x1,5 siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm] 200
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
906 AC 35/4X4, 80 - 140 255/55R18C KA101 A01, A02, A03,
906BB35/4X4
e1*2001/116*0424*.. A04, A05, A06,
e1*2007/46*0305*.. A07, A08, A09,
- Allrad A10, A11, A12,
A13, M01, RB
§22 54358*00
Achse 2: Radgröße/Ausführung: 8J×18H2 PCD:130 ET:50
Befestigungsmittel HA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.:
Bund/Bez. Dimension: Schaftlänge [mm]:
-- Bolzen Kegel 60° 14x1,5 siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm] 200
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
906 AC 35/4X4, 80 - 140 255/55R18C KA201 A01, A02, A03,
906BB35/4X4
e1*2001/116*0424*.. A04, A05, A06,
e1*2007/46*0305*.. A07, A08, A09,
- Allrad A10, A11, A12,
A13, M01, RB
Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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Fahrzeugdaten
Hersteller: MERCEDES-BENZ
Modell: Sprinter
Typen: 906 AC 35, 906BB35, 906BB50
Achse 1: Radgröße/Ausführung: 8J×18H2 PCD:130 ET:50
Befestigungsmittel VA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.: Dimension: Schaftlänge [mm]:
-- Bolzen Kegel 60° 14x1,5 siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm] 180
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
906 AC 35, 906BB35, 84 - 140 235/60R18 R107 A01, A02, A03,
906BB50
e1*2001/116*0354*.. 235/55R18 R104 A04, A05, A06,
e1*2007/46*0296*.. 225/60R18 R104 A07, A08, A09,
e1*2007/46*0301*.. A10, A11, A12,
- Heckantrieb, ab Modelljahr A13, M01,
2018 R016, RB
§22 54358*00
Achse 2: Radgröße/Ausführung: 8J×18H2 PCD:130 ET:50
Befestigungsmittel HA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.:
Bund/Bez. Dimension: Schaftlänge [mm]:
-- Bolzen Kegel 60° 14x1,5 siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm] 180
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
906 AC 35, 906BB35, 84 - 140 235/60R18 R107 A01, A02, A03,
906BB50
e1*2001/116*0354*.. 235/55R18 R104 A04, A05, A06,
e1*2007/46*0296*.. 225/60R18 R104 A07, A08, A09,
e1*2007/46*0301*.. A10, A11, A12,
- Heckantrieb, ab Modelljahr A13, M01,
2018 R016, RB
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Fahrzeugdaten
Hersteller: MERCEDES-BENZ
Modell: Sprinter 4x4
Typen: 906 AC 35/4X4, 906BB35/4X4, 906BB50/4X4
Achse 1: Radgröße/Ausführung: 8J×18H2 PCD:130 ET:50
Befestigungsmittel VA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.: Dimension: Schaftlänge [mm]:
-- Bolzen Kegel 60° 14x1,5 siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm] 200
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
906 AC 35/4X4, 105 - 140 265/60R18 KA101,R114,V02 A01, A02, A03,
906BB35/4X4,
e1*2001/116*0424*.. 255/55R18C KA101 A04, A05, A06,
906BB50/4X4
e1*2007/46*0304*.. A07, A08, A09,
e1*2007/46*0305*.. A10, A11, A12,
- Allrad, ab Modelljahr 2018 A13, M01,
R016, RB
§22 54358*00
Achse 2: Radgröße/Ausführung: 8J×18H2 PCD:130 ET:50
Befestigungsmittel HA
Artikelnummer: Bef.Art: Bund/Bez.:
Bund/Bez. Dimension: Schaftlänge [mm]:
-- Bolzen Kegel 60° 14x1,5 siehe allg. Auflage
Anzugsmoment [Nm] 200
Handelsbezeichnung kW Bereich Reifen/ Reifenbezogene Auflagen Allgemeine
Fahrzeug-Typ Zusatz und Hinweise Auflagen und
ABE/EWG-Nr. Hinweise
906 AC 35/4X4, 105 - 140 265/60R18 R114,V02 A01, A02, A03,
906BB35/4X4,
e1*2001/116*0424*.. 255/55R18C A04, A05, A06,
906BB50/4X4
e1*2007/46*0304*.. A07, A08, A09,
e1*2007/46*0305*.. A10, A11, A12,
- Allrad, ab Modelljahr 2018 A13, M01,
R016, RB
Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
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Eine auszugweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der Prüflabor Süd GmbH
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PSA-Gutachten Nr.: 2021-ABE-PSA-0559-A1
zur Allgemeinen Betriebserlaubnis
Stand: 08.03.2022 Seite 7 von 7
Auflagenhinweise
A01 Das Festsitzen der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie folgende Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Befestigungsteile gleichmäßig mit der Hand an.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/-muttern über Kreuz an.
3.Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem
vorgeschriebenen Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu
überprüfen.
A02 Eine Einschraubtiefe von 0,8 x Schraubendurchmesser oder wahlweise mindestens die Einschraubtiefe der
serienmäßigen Schraube, falls diese bei gleichem Radwerkstoff geringer gewählt wurde, gilt als ausreichend. Bei
einer Einschraubtiefe kleiner als 0,8 x Schraubendurchmesser ist mindestens die Festigkeit der Serienschraube
einzuhalten.
A03 Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern
diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-
Fahrwerksfedern muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die
Verwendung der Rad-/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau
der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A04 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
A05 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, sind
unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Gibt es die
Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. Es sind nur Reifen einer Bauart
und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und
Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und Reifenherstellers zu beachten.
§22 54358*00
A06 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass bei einer Rad-/Reifenkombination eine Freigabe des
Reifenherstellers erteilt sein muss.
A07 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich
gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, dass nur Reifen mit
gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
A09 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer
für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten
nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp und
Fahrzeugidentifikationsnummer auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. Siehe Anlage: Anbauabnahme.
A10 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht geprüft
wurde. Es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten
aufgeführt ist.
A11 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder
des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A12 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter
angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum
Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.
A13 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, sind
Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von
210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder
bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig.
Werden Ventile mit RDKS/TPMS verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein.
Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
KA101 Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Prüflabor Süd GmbH • Groß Floyen 12 • D-24616 Brokstedt • HRB 10912 KI • Registergericht Amtsgericht Kiel
Geschäftsführer Matthias Kleingarn • Peter Kleingarn
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Stand: 08.03.2022 Seite 1
KA201 Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor der Radmitte bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
Reifens (1,04-faches der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M01 Aufgrund der geprüften Radfestigkeit darf die max. zulässige Achslast des Fahrzeuges nicht mehr als dem
Zweifachen der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast entsprechen. Dies gilt auch bei erhöhter Achslast
im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22).
R016 Es sind an allen Achsen die gleichen Reifendimensionen zu verwenden.
R103 Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 Kg bei LI 103. Die Tragfähigkeit des
Reifens muss dann min. 875 Kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A05 ist jedoch generell zu
beachten.
R104 Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 Kg bei LI 104. Die Tragfähigkeit des
Reifens muss dann min. 900 Kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A05 ist jedoch generell zu
beachten.
R107 Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1950 kg bei LI 107. Die Tragfähigkeit des
Reifens muss dann min. 975 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A05 ist jedoch generell zu
beachten.
R109 Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2060 kg bei LI 109. Die Tragfähigkeit des
Reifens muss dann min. 1030 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A05 ist jedoch generell zu
beachten.
R114 Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 2360 kg bei LI 114. Die Tragfähigkeit des
Reifens muss dann min. 1180 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A05 ist jedoch generell zu
beachten.
RB Für die Montage der Räder sind nur die vom Radhersteller vorgesehenen Radbefestigungsteile zulässig.
V02 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers
innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden
muss, kann diese Rad-/Reifenkombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
§22 54358*00
werden.
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