TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage MB 01 zu Teilegutachten Nr. 22-00009-CP-BWG-** (Stand 01/22) Hersteller: Hansen Styling Parts D – 24247 Mielkendorf Typ: W-TEC Extreme 18X8.0J Seite 1 von 4 1. Verwendungsbereich: Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.: Daimler AG (D) 906 AC 30 Sprinter e1*2001/116*0353*-- 906 AC 35 e1*2001/116*0354*-- 906 AC 35 / 4x4 e1*2001/116*0424*-- 906 JC 35 e1*2001/116*0425*-- 906 OK 30 L 763 906 OK 35 L 764 906 KA 30 L 765 906 KA 35 L 766 906 OK 35 / 4x4 L 969 906 KA 35 / 4x4 L 970 906 PD 35 N 507 906 AC 35 G e1*2007/46*0569*-- 906 BB 30 e1*2007/46*0279*-- 906 BA 30 e1*2007/46*0280*-- 906 CA 35 U e1*2007/46*0891*-- 906 BA 35 e1*2007/46*0297*-- 906 BA 35 e1*2007/46*0300*-- 906 BA 35 e1*2007/46*1018*-- 906 BB 35 e1*2007/46*0301*-- 906 BB 35 e1*2007/46*0298*-- 906 BB 35/4x4 e1*2007/46*0305*-- 906 BB 35/4x4 e1*2007/46*0310*-- 906 BA 35/4x4 e1*2007/46*0309*-- 906 BA 35/4x4 e1*2007/46*0312*-- 906 BB 35 G e1*2007/46*0556*-- 906 BA 35 G e1*2007/46*0557*-- 906 FUT 35 e1*2007/46*1076*-- 906 FUT 35 e1*2007/46*1075*-- 906 BA 50 e1*2007/46*0299*-- 906 BA 50 e1*2007/46*0294*-- 906 BB 50 e1*2007/46*0296*-- 906 BB 50 e1*2007/46*0295*-- 906 BB 50/4x4 e1*2007/46*0304*-- 906 BB 50/4x4 e1*2007/46*0307*-- 906 BA 50/4x4 e1*2007/46*0311*-- 906 BA 50/4x4 e1*2007/46*0308*-- Daimler AG (D) KL3A4 Sprinter e1*2007/46*1760*-- FL3A4 e1*2007/46*1761*-- KL3A5 e1*2007/46*1762*-- FL3A5 e1*2007/46*1763*-- Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage MB 01 zu Teilegutachten Nr. 22-00009-CP-BWG-** (Stand 01/22) Hersteller: Hansen Styling Parts D – 24247 Mielkendorf Typ: W-TEC Extreme 18X8.0J Seite 2 von 4 Fortsetzung zu 1. Verwendungsbereich: Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich. Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren. Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer amtlichen Prüfstelle erforderlich. 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt 3) 235/55 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 9), 10) 245/50 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 9), 10) 255/55 R 18 – 105 *) 1), 2), 3), 4), 5b), 8), 9), 10) 255/55 R 18 – 109 *) 1), 2), 3), 4), 5c), 8), 9), 10) 255/55 R 18C – 116/114 *) 1), 2), 3), 4), 8), 9), 10) 255/55 R 18C – 118 *) 1), 2), 3), 4), 8), 9), 10) 255/60 R 18 – 112 *) 1), 2), 3), 4a), 5d) 6), 7), 8), 9), 10) 265/60 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 4a), 5e) 6), 7), 8), 9), 10) 265/60 R 18 – 119 *) 1), 2), 3), 4a), 6), 7), 8), 9), 10) 3. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage MB 01 zu Teilegutachten Nr. 22-00009-CP-BWG-** (Stand 01/22) Hersteller: Hansen Styling Parts D – 24247 Mielkendorf Typ: W-TEC Extreme 18X8.0J Seite 3 von 4 Fortsetzung zu 3. Hinweise und Auflagen 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. 4) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist gemäß Betriebsanleitung zulässig. 4a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nicht zulässig. 5a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1800kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1850kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2060kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5d) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2240kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5e) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2360kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 6) Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen die auch die Serienbereifung 225/75R16 genehmigt haben (COC). 7) Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit Frontantrieb. (KL3A4, FL3A4, KL3A5, FL3A5) 8) Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/65R16 auf 255/60R18 bzw. 265/60R18 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 auf 255/60R18 bzw. 265/60R18 wurde der Nachweis an mehreren Fahrzeugen erbracht, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. 9) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage MB 01 zu Teilegutachten Nr. 22-00009-CP-BWG-** (Stand 01/22) Hersteller: Hansen Styling Parts D – 24247 Mielkendorf Typ: W-TEC Extreme 18X8.0J Seite 4 von 4 Fortsetzung zu 3. Hinweise und Auflagen 10) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: lfd. Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig Nr.: Zentrierring kreis loch preß Rad Abroll- ab [mm] / [mm] tiefe last umfang Herstell- -zahl [mm] [kg] [mm] datum 1. LG 534 18X8.0J H2 ohne 130/6 84,1 45 1250 2700 11/21 Radbefestigung: Radmuttern M 14 x 1,5 mm, Kegelwinkel 60 Grad Anzugsmoment: 180 Nm 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die Anlage MB 01 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 22-00009-CP-BWG-** München, den 16.10.2023 Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland