TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 24-00136-CP-BWG-01 Hersteller: Delta 4x4 GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hanma 8518 Seite 1 von 3 1. Neufassung zum TEILEGUTACHTEN Nr.: 24-00136-CP-BWG über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den : Sonderräder und Reifen Änderungsumfang vom Typ : Hanma 8518 des Herstellers : DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH Dorfstraße 20 D – 85235 Unterumbach 0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden ! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Hinweisen und Auflagen: Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten. Mitführen von Dokumenten: Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere. Berichtigung der Fahrzeugpapiere: Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 24-00136-CP-BWG-01 Hersteller: Delta 4x4 GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hanma 8518 Seite 2 von 3 I. Verwendungsbereich siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs Hersteller: DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D) Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett und beidseitigem Hump. Typ: Hanma 8518 Radgröße: 8.5 J x 18 H2 Kennzeichnung: Hanma B Herstellerzeichen Hanma 8518 Radgröße 8,5 J x 18 H2 Lochkreis (s.U.) Mittenloch (s.U.) Einpreßtiefe (s.U.) Herstellercode - Herstelldatum - WW (Woche) JJ (Jahr) Anzugsmoment: 120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe Ventile: Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779 Radprüfung: TÜV Rheinland, Bestätigung vom 22.08.2024; 23.01.2025; 11.03.2025; 14.04.2025 Ausf. Befestigung Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab: ring [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl ) [mm] [kg] [mm] 112/5 Kugel ohne 112/5 66,6 40 1200 2360 04/24 118/5 Kegel ohne 118/5 71,1 45 1200 2360 04/24 120/5 Kugel ohne 120/5 65,1 40 1200 2360 04/24 130/5 Kegel ohne 130/5 78,1 45 1200 2360 04/24 130/6 Kugel ohne 130/6 84,1 40 1300 2440 04/24 130/6 Kugel ohne 130/6 84,1 45 1300 2440 10/24 139,7/6 Kegel ohne 139,7/6 106,1 40 1300 2360 04/24 ) geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz. Ersatzrad Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden. Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Teilegutachten Nr. 24-00136-CP-BWG-01 Hersteller: Delta 4x4 GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hanma 8518 Seite 3 von 3 III. Hinweise zur Kombinierbarkeit Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht. Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden. IV. Hinweise und Auflagen siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 04/2021) werden erfüllt. VI. Anlagen Anlage Fiat 01 (Ducato) vom 16.04.2025 Anlage Ford 01 (Ranger 2AB / Amarok T1) vom 16.04.2025 Anlage Ineos 01 (Grenadier) vom 16.04.2025 Anlage MB 01 (Vito 447) vom 16.04.2025 Anlage MB 02 (Sprinter 906) vom 16.04.2025 Anlage MB 03 (Sprinter 907 / 910) vom 16.04.2025 Anlage VW 01 (Crafter / TGE) vom 16.04.2025 Anlage VW 02 (T5 / T6) vom 16.04.2025 VII. Schlußbescheinigung Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält. Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage. München, den 16.04.2025 Sachverständiger Prüflabor ____________________________________ DIN EN ISO/IEC 17025 M.Eng. (FH) Daniel Morgen Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-** (Stand 04/25) Hersteller: Delta 4x4 GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hanma 8518 Seite 1 von 5 1. Verwendungsbereich Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.: Daimler AG (D) 906 AC 35 Sprinter e1*2007/46*0354*-- 906 BA 35 e1*2007/46*0300*-- 906 BA 35 / 4x4 e1*2007/46*0312*-- 906 BB 35 e1*2007/46*0301*-- 906 BB 35 / 4x4 e1*2007/46*0305*-- 906 BA 50 e1*2007/46*0294*-- 906 BB 50 e1*2007/46*0296*-- 906 BA 50/4x4 e1*2007/46*0308*-- 906 BB 50/4x4 e1*2007/46*0304*-- Einschränkung zum Verwendungsbereich: Nur zulässig für Baumuster 907. Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich. Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren. Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer amtlichen Prüfstelle erforderlich. Hersteller: Typ: Bezeichnung: Gen - Nr.: Daimler AG (D) KL3A4 Sprinter e1*2007/46*1760*-- FL3A4 e1*2007/46*1761*-- KL3A5 e1*2007/46*1762*-- FL3A5 e1*2007/46*1763*-- Einschränkung zum Verwendungsbereich: Nur zulässig für Baumuster 910. Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich. Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren. Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer amtlichen Prüfstelle erforderlich. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-** (Stand 04/25) Hersteller: Delta 4x4 GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hanma 8518 Seite 2 von 5 2. Reifen: Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise möglich: Auflagen und Hinweise (siehe Punkt 3) 235/55 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 9), 9a), 11), 12), 13) 245/50 R 18 – 104 *) 1), 2), 3), 4), 5a), 9), 9a), 10), 12), 13) 255/55 R 18 – 105 *) 1), 2), 3), 4), 5b), 8), 9), 9a), 11), 12), 13) 255/55 R 18 – 109 *) 1), 2), 3), 4), 5c), 8), 9), 9a), 11), 12), 13) 255/55 R 18C – 116/114 *) 1), 2), 3), 4), 8), 9), 9a), 11), 12), 13) 255/55 R 18 – 118 *) 1), 2), 3), 4), 8), 9), 9a), 11), 12), 13) 255/60 R 18 – 112 *) 1), 2), 3), 4a), 5d) 6), 8), 9), 9a), 11), 12), 13) 265/60 R 18 – 114 *) 1), 2), 3), 4a), 5e) 6), 8), 9), 9a), 10a), 11), 12), 13) 265/60 R 18 – 119 *) 1), 2), 3), 4a), 6), 8), 9), 9a), 10a), 11), 12), 13) 265/65 R 18 – 117 *) 1), 2), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11), 12), 13) 285/60 R 18 – 118 *) 1), 2), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11), 12), 13) 3. Hinweise und Auflagen Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-, Brems- und Lenkungsteilen: 1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig. *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der Bedienungsanleitung). 2) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 3) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden. 4) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist gemäß Betriebsanleitung zulässig. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-** (Stand 04/25) Hersteller: Delta 4x4 GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hanma 8518 Seite 3 von 5 Fortsetzung zu 3. Hinweise und Auflagen 4a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist entweder bei Fahrzeugen mit Allradantrieb (4-Matic) zulässig oder bei Verwendung der Fahrwerkshöherlegung gemäß Auflage 10 oder unter Beachtung folgender Auflagen gemäß Betriebsanleitung zulässig: Vorderachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im Bereich hinter dem Rad (Prüfung bei Lenkeinschlag) Hinterachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im unteren Bereich vor dem Rad. In allen anderen nicht hier aufgeführten Fällen ist die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig. 4b) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit Heckantrieb und in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung gemäß Auflage 10. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb sind in Verbindung mit dieser Rad- Reifenkombination keine Schneeketten zulässig. 5a) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1800kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5b) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 1850kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5c) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2060kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5d) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2240kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 5e) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal 2360kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden. 6) Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen die auch die Serienbereifung 225/75R16 bzw. 245/75R16 genehmigt haben (COC). 7) Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit Frontantrieb. (KL3A4, FL3A4, KL3A5, FL3A5) 8) Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/65R16 auf 255/60R18 bzw. 265/60R18 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 bzw, 245/75R16 auf 255/60R18 bzw. 265/60R18 wurde der Nachweis an mehreren Fahrzeugen erbracht, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 bzw 245/75R16 auf 265/65R18, 285/60R18 und 285/65R18 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-** (Stand 04/25) Hersteller: Delta 4x4 GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hanma 8518 Seite 4 von 5 Fortsetzung zu 3. Hinweise und Auflagen 9) Bei Fahrzeugen mit Hinterradantrieb und Allradantrieb können an der Hinterachse wahlweise auch 25 mm Distanzscheiben der Fa, Hofmann, Kennz. SPV A06 SC25 ww. SPV 006 SC25 und bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und einer Gesamtmasse von maximal 3500 kg wahlweise 40 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz.: SPV A06 SC40 verbaut werden. Siehe Teilegutachten 18-TAHP-EX-0231 E1/HGE des TÜV Austria vom 12.06.2019. bzw. Festigkeitsgutachten 10-0224-A00-V09 vom 04.10.2016. Dabei sind insbesondere die Auflagen zur Montage zu beachten. Weiterhin sind weitergehende Maßnahmen zu Herstellung ausreichnder Radabdeckung erforderlich, sofern diese nicht schon serienmäßig vorhanden ist. (z.B. durch Wohnaufbau). 9a) Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb und einem teilintegrierten Wohnaufbau können wahlweise an der Hinterachse auch 15 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz. SPV A06 SC15 ww. SPV 006 SC15 verbaut werden. Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb und einem volllintegrierten Wohnaufbau können an der Vorderachse bei Ausführung 130/6 mit Einpreßtiefe 45mm wahlweise auch 15 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz. SPV ADL6 SC15 ww. SPV SDL6 SC15 verbaut werden. An der Hinterachse können bei Ausführung 130/6 mit Einpreßtiefe 40mm wahlweise auch 15 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz. SPV A06 SC15 ww. SPV 006 SC15 verbaut werden. An der Hinterachse können bei Ausführung 130/6 mit Einpreßtiefe 45mm wahlweise auch 25 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz. SPV A06 SC25 ww. SPV 006 SC25 verbaut werden. Siehe Teilegutachten 18-TAHP-EX-0231 E1/HGE des TÜV Austria vom 12.06.2019. bzw. Festigkeitsgutachten 23-00350-CX-GBM-00 der TÜV SÜD Auto Service GmbH vom 17.10.2023 bzw. Dabei sind insbesondere die Auflagen zur Montage zu beachten. Weiterhin sind weitergehende Maßnahmen zu Herstellung ausreichnder Radabdeckung erforderlich, sofern diese nicht schon serienmäßig vorhanden ist. (z.B. durch Wohnaufbau). 10) Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa. Delta 4x4 gemäß Teilegutachten 20-00100-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Ausführung. Das Teilegutachten ist Bestandteil der Abnahme. 10a) Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb (Baumuster 910) ist diese Rad-Reifenkombination nur in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa.Delta 4x4 gemäß Teilegutachten 20-00116-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Ausführung zulässig. Das Teilegutachten ist Bestandteil der Abnahme. 11) Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden. 12) Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 04/2021) werden erfüllt. Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt: Betriebsfestigkeitsprüfung: Spurweitenänderung Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland TÜV SÜD Auto Service GmbH Westendstraße 199 D-80686 München Anlage Mercedes 03 zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-** (Stand 04/25) Hersteller: Delta 4x4 GmbH D – 85235 Unterumbach Typ: Hanma 8518 Seite 5 von 5 Fortsetzung zu 3. Hinweise und Auflagen 13) Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig: Ausf. Kennzeichnung Rad Kennz. Loch- Mitten Ein- zul. zul. Gültig Zentrier- kreis loch preß Rad Abroll- ab: ring [mm] / [mm] tiefe last umfang -zahl [mm] [kg] [mm] 130/6 Hanma 8518 ohne 130/6 84,1 40 1300 2440 04/24 130/6 Hanma 8518 ohne 130/6 84,1 45 1300 2440 10/24 Radbefestigung: Radschrauben M 14 x 1,5 x 37 mm, Kugelbund R14 Anzugsmoment: 180 Nm 4. Abnahme des Anbaus: Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die Anlage Mercedes 03 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten 24-00136-CP-BWG-** München, den 16.04.2025 Sachverständiger Prüflabor ____________________________________ DIN EN ISO/IEC 17025 M.Eng. (FH) Daniel Morgen Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland