Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                 24-00136-CP-BWG-01
Hersteller:                        Delta 4x4 GmbH
                                   D – 85235 Unterumbach
Typ:                               Hanma 8518                                                  Seite 1 von 3

                                            1. Neufassung
                                                 zum
                                   TEILEGUTACHTEN
                                      Nr.: 24-00136-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den                     :    Sonderräder und Reifen
Änderungsumfang

vom Typ                                :    Hanma 8518

des Herstellers                        :    DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR
                                            HANDELS GMBH
                                            Dorfstraße 20
                                            D – 85235 Unterumbach

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht
unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                    24-00136-CP-BWG-01
Hersteller:                           Delta 4x4 GmbH
                                      D – 85235 Unterumbach
Typ:                                  Hanma 8518                                                  Seite 2 von 3

I.      Verwendungsbereich
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten


II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                     DELTA GELAENDESPORT U. ZUBEHÖR HANDELS GMBH (D)
Art:                                Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                     und beidseitigem Hump.
Typ:                                                      Hanma 8518
Radgröße:                                                 8.5 J x 18 H2
Kennzeichnung:                                              Hanma B
Herstellerzeichen                                         Hanma 8518
Radgröße                                                  8,5 J x 18 H2
Lochkreis                                                     (s.U.)
Mittenloch                                                    (s.U.)
Einpreßtiefe                                                  (s.U.)
Herstellercode                                                   -
Herstelldatum                                        - WW (Woche) JJ (Jahr)
Anzugsmoment:                     120 Nm ( M 12) bzw. 150 Nm (M 14) bzw. Herstellerangabe
Ventile:                         Metallschraubventile oder Gummiventile nach DIN 7780 / 7779
Radprüfung:                       TÜV Rheinland, Bestätigung vom 22.08.2024; 23.01.2025;
                                                     11.03.2025; 14.04.2025

Ausf.         Befestigung       Kennz.       Loch-       Mitten      Ein-      zul.       zul.         Gültig
                                Zentrier-    kreis       loch        preß      Rad        Abroll-      ab:
                                ring         [mm] /      [mm]        tiefe     last       umfang
                                             -zahl       )          [mm]      [kg]       [mm]
112/5         Kugel             ohne         112/5       66,6        40        1200       2360         04/24
118/5         Kegel             ohne         118/5       71,1        45        1200       2360         04/24
120/5         Kugel             ohne         120/5       65,1        40        1200       2360         04/24
130/5         Kegel             ohne         130/5       78,1        45        1200       2360         04/24
130/6         Kugel             ohne         130/6       84,1        40        1300       2440         04/24
130/6         Kugel             ohne         130/6       84,1        45        1300       2440         10/24
139,7/6       Kegel             ohne         139,7/6     106,1       40        1300       2360         04/24
)      geprüftes Mittenloch; da die Räder individuell gebohrt werden, werden in den
        fahrzeugspezifischen Anlagen davon abweichende auf den jeweiligen Fahrzeugtyp
        abgestimmte Mittenbohrungen angegeben. Es kommen keine Zentrierringe zum Einsatz.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.


                              Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Teilegutachten Nr.                 24-00136-CP-BWG-01
Hersteller:                        Delta 4x4 GmbH
                                   D – 85235 Unterumbach
Typ:                               Hanma 8518                                                  Seite 3 von 3

III.   Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegung wurde nicht untersucht.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
siehe fahrzeugspezifische Anlagen zum Gutachten

V.     Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 04/2021) werden erfüllt.

VI.    Anlagen
Anlage Fiat 01 (Ducato)                                 vom 16.04.2025
Anlage Ford 01 (Ranger 2AB / Amarok T1)                 vom 16.04.2025
Anlage Ineos 01 (Grenadier)                             vom 16.04.2025
Anlage MB 01 (Vito 447)                                 vom 16.04.2025
Anlage MB 02 (Sprinter 906)                             vom 16.04.2025
Anlage MB 03 (Sprinter 907 / 910)                       vom 16.04.2025
Anlage VW 01 (Crafter / TGE)                            vom 16.04.2025
Anlage VW 02 (T5 / T6)                                  vom 16.04.2025



VII.   Schlußbescheinigung
Es wird bescheinigt, daß die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller Delta GmbH hat den Nachweis erbracht (Registrier - Nr. 49 02 0152004 / TÜV
Rheinland) daß er ein Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO
unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 3 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 16.04.2025



Sachverständiger
Prüflabor                                      ____________________________________
DIN EN ISO/IEC 17025                                  M.Eng. (FH) Daniel Morgen


                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Anlage Mercedes 03                 zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-**                        (Stand 04/25)
Hersteller:                        Delta 4x4 GmbH
                                   D – 85235 Unterumbach
Typ:                               Hanma 8518                                                   Seite 1 von 5

1.     Verwendungsbereich

Hersteller:               Typ:                 Bezeichnung:             Gen - Nr.:

Daimler AG (D)            906 AC 35            Sprinter                 e1*2007/46*0354*--
                          906 BA 35                                     e1*2007/46*0300*--
                          906 BA 35 / 4x4                               e1*2007/46*0312*--
                          906 BB 35                                     e1*2007/46*0301*--
                          906 BB 35 / 4x4                               e1*2007/46*0305*--
                          906 BA 50                                     e1*2007/46*0294*--
                          906 BB 50                                     e1*2007/46*0296*--
                          906 BA 50/4x4                                 e1*2007/46*0308*--
                          906 BB 50/4x4                                 e1*2007/46*0304*--

Einschränkung zum Verwendungsbereich: Nur zulässig für Baumuster 907.

Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine
Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich.

Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.



Hersteller:               Typ:                 Bezeichnung:             Gen - Nr.:

Daimler AG (D)            KL3A4                Sprinter                 e1*2007/46*1760*--
                          FL3A4                                         e1*2007/46*1761*--
                          KL3A5                                         e1*2007/46*1762*--
                          FL3A5                                         e1*2007/46*1763*--

Einschränkung zum Verwendungsbereich: Nur zulässig für Baumuster 910.

Nur zulässig für Fahrzeuge mit Einzelbereifung an allen Achsen, gegebenenfalls ist eine
Achslastbegrenzung an Achse 2 erforderlich.
Auch möglich an Fahrzeugen mit Sonderaufbau, die auf o.g. Fahrzeugen basieren.
Falls diese Fahrzeuge eine abweichende Genehmigung der 2ten Stufe haben, ist hierfür eine
Abnahme eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr einer
amtlichen Prüfstelle erforderlich.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Anlage Mercedes 03                zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-**                        (Stand 04/25)
Hersteller:                       Delta 4x4 GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hanma 8518                                                   Seite 2 von 5

2.      Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                               Auflagen und Hinweise
                                                                   (siehe Punkt 3)
           235/55 R 18 – 104 *)                        1), 2), 3), 4), 5a), 9), 9a), 11), 12), 13)

           245/50 R 18 – 104 *)                        1), 2), 3), 4), 5a), 9), 9a), 10), 12), 13)

           255/55 R 18 – 105 *)                       1), 2), 3), 4), 5b), 8), 9), 9a), 11), 12), 13)

           255/55 R 18 – 109 *)                       1), 2), 3), 4), 5c), 8), 9), 9a), 11), 12), 13)

        255/55 R 18C – 116/114 *)                       1), 2), 3), 4), 8), 9), 9a), 11), 12), 13)

           255/55 R 18 – 118 *)                         1), 2), 3), 4), 8), 9), 9a), 11), 12), 13)

           255/60 R 18 – 112 *)                    1), 2), 3), 4a), 5d) 6), 8), 9), 9a), 11), 12), 13)

           265/60 R 18 – 114 *)                 1), 2), 3), 4a), 5e) 6), 8), 9), 9a), 10a), 11), 12), 13)
           265/60 R 18 – 119 *)                   1), 2), 3), 4a), 6), 8), 9), 9a), 10a), 11), 12), 13)

           265/65 R 18 – 117 *)                     1), 2), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11), 12), 13)

           285/60 R 18 – 118 *)                     1), 2), 3), 4b), 6), 7), 8), 9), 10), 11), 12), 13)

3.     Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
       entnehmen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete     Art    darauf    hinzuweisen    (Luftdruckaufkleber,    Ergänzen    der
       Bedienungsanleitung).
2)     An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
       Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
       Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
       möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
3)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi- oder Metallschraubventilen zulässig. Die
       Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
       kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Die Verwendung des vom
       Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren ist zulässig.
       Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
       geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist gemäß Betriebsanleitung
       zulässig.

                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Anlage Mercedes 03                zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-**                        (Stand 04/25)
Hersteller:                       Delta 4x4 GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hanma 8518                                                   Seite 3 von 5

       Fortsetzung zu
3.     Hinweise und Auflagen
4a)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist entweder bei Fahrzeugen
       mit Allradantrieb (4-Matic) zulässig oder bei Verwendung der Fahrwerkshöherlegung
       gemäß Auflage 10 oder unter Beachtung folgender Auflagen gemäß
       Betriebsanleitung zulässig:
       Vorderachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im Bereich hinter dem
                       Rad (Prüfung bei Lenkeinschlag)
       Hinterachse: Einformen des Innenradhauses um ca 10 mm im unteren Bereich vor
                       dem Rad.
       In allen anderen nicht hier aufgeführten Fällen ist die Verwendung von Schneeketten
       nicht zulässig.
4b)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten (12 mm) ist nur zulässig bei
       Fahrzeugen mit Heckantrieb und in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung gemäß
       Auflage 10. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb sind in Verbindung mit dieser Rad-
       Reifenkombination keine Schneeketten zulässig.
5a)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
       1800kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5b)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
       1850kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5c)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
       2060kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5d)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
       2240kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
5e)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal
       2360kg. Ggf. muss die Hinterachslast auf diesen Wert begrenzt werden.
6)     Diese Rad Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen die auch die
       Serienbereifung 225/75R16 bzw. 245/75R16 genehmigt haben (COC).
7)     Diese Rad-Reifenkombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit Frontantrieb.
       (KL3A4, FL3A4, KL3A5, FL3A5)
8)     Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 235/65R16 auf
       255/60R18 bzw. 265/60R18 ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von
       Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen
       liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
       Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.
       Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 bzw,
       245/75R16 auf 255/60R18 bzw. 265/60R18 wurde der Nachweis an mehreren
       Fahrzeugen erbracht, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen.
       Bei einer Umrüstung von Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16 bzw
       245/75R16 auf 265/65R18, 285/60R18 und 285/65R18 ist der Nachweis zu erbringen,
       daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der
       zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei
       der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
       berücksichtigen.


                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Anlage Mercedes 03                zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-**                        (Stand 04/25)
Hersteller:                       Delta 4x4 GmbH
                                  D – 85235 Unterumbach
Typ:                              Hanma 8518                                                   Seite 4 von 5
       Fortsetzung zu
3.     Hinweise und Auflagen
9)     Bei Fahrzeugen mit Hinterradantrieb und Allradantrieb können an der Hinterachse
       wahlweise auch 25 mm Distanzscheiben der Fa, Hofmann, Kennz. SPV A06 SC25 ww.
       SPV 006 SC25 und bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und einer Gesamtmasse von
       maximal 3500 kg wahlweise 40 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz.: SPV
       A06 SC40 verbaut werden. Siehe Teilegutachten 18-TAHP-EX-0231 E1/HGE des TÜV
       Austria vom 12.06.2019. bzw. Festigkeitsgutachten 10-0224-A00-V09 vom 04.10.2016.
       Dabei sind insbesondere die Auflagen zur Montage zu beachten.
       Weiterhin sind weitergehende Maßnahmen zu Herstellung ausreichnder Radabdeckung
       erforderlich, sofern diese nicht schon serienmäßig vorhanden ist. (z.B. durch
       Wohnaufbau).
9a)    Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb und einem teilintegrierten Wohnaufbau können
       wahlweise an der Hinterachse auch 15 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz.
       SPV A06 SC15 ww. SPV 006 SC15 verbaut werden.
       Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb und einem volllintegrierten Wohnaufbau können
       an der Vorderachse bei Ausführung 130/6 mit Einpreßtiefe 45mm wahlweise auch
       15 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz. SPV ADL6 SC15 ww. SPV SDL6
       SC15 verbaut werden.
       An der Hinterachse können bei Ausführung 130/6 mit Einpreßtiefe 40mm wahlweise
       auch 15 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz. SPV A06 SC15 ww. SPV 006
       SC15 verbaut werden.
       An der Hinterachse können bei Ausführung 130/6 mit Einpreßtiefe 45mm wahlweise
       auch 25 mm Distanzscheiben der Fa. Hofmann, Kennz. SPV A06 SC25 ww. SPV 006
       SC25 verbaut werden.
       Siehe Teilegutachten 18-TAHP-EX-0231 E1/HGE des TÜV Austria vom 12.06.2019.
       bzw. Festigkeitsgutachten 23-00350-CX-GBM-00 der TÜV SÜD Auto Service GmbH
       vom 17.10.2023 bzw. Dabei sind insbesondere die Auflagen zur Montage zu beachten.
       Weiterhin sind weitergehende Maßnahmen zu Herstellung ausreichnder Radabdeckung
       erforderlich, sofern diese nicht schon serienmäßig vorhanden ist. (z.B. durch
       Wohnaufbau).
10)    Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit Allradantrieb und in
       Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa. Delta 4x4 gemäß Teilegutachten
       20-00100-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Ausführung. Das Teilegutachten ist
       Bestandteil der Abnahme.
10a) Bei Fahrzeugen mit Frontantrieb (Baumuster 910) ist diese Rad-Reifenkombination nur
     in Verbindung mit der Fahrwerkshöherlegung der Fa.Delta 4x4 gemäß Teilegutachten
     20-00116-CP-BWG-xx in der jeweils aktuellsten Ausführung zulässig. Das
     Teilegutachten ist Bestandteil der Abnahme.
11)    Bei Fahrzeugen mit Reifendruckkontrollsystem (RDK) werden die Radsensoren in
       den Sonderrädern gemäß Herstelleranweisung montiert. Nach der Radmontage muß
       das System gemäß Herstellerangabe neu initialisiert werden.
12)    Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre
       Anhänger (Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung
       von baulichen Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer
       Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“ (Stand 04/2021) werden erfüllt.
       Insbesondere wurden folgende Prüfungen durchgeführt:
       Betriebsfestigkeitsprüfung: Spurweitenänderung
                           Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
             von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München


Anlage Mercedes 03                 zum Teilegutachten 24-00136-CP-BWG-**                        (Stand 04/25)
Hersteller:                        Delta 4x4 GmbH
                                   D – 85235 Unterumbach
Typ:                               Hanma 8518                                                   Seite 5 von 5

        Fortsetzung zu
3.      Hinweise und Auflagen
13)      Folgende Sonderräder sind jeweils an Vorder und Hinterachse zulässig:
Ausf.       Kennzeichnung Rad          Kennz.       Loch-     Mitten Ein-      zul.    zul.          Gültig
                                       Zentrier-    kreis     loch   preß      Rad     Abroll-       ab:
                                       ring         [mm] /    [mm] tiefe       last    umfang
                                                    -zahl            [mm]      [kg]    [mm]
130/6       Hanma 8518                 ohne         130/6     84,1 40          1300    2440          04/24
130/6       Hanma 8518                 ohne         130/6     84,1 45          1300    2440          10/24
Radbefestigung:              Radschrauben M 14 x 1,5 x 37 mm, Kugelbund R14
Anzugsmoment:                180 Nm



4.       Abnahme des Anbaus:
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

Die Anlage Mercedes 03 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
24-00136-CP-BWG-**

München, den 16.04.2025



Sachverständiger
Prüflabor                                       ____________________________________
DIN EN ISO/IEC 17025                                   M.Eng. (FH) Daniel Morgen




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland