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							                GUTACHTEN zur TTG NR.101370 nach §22 StVZO

                Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 1 von 6
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
                Modell                         MSW54
                Typ                            19490
                Radgröße                       9.0Jx20H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                 501           19490 501 / Ø73,1-Ø66,45           5/112/66,45       26         890      2410


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55801226, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101371 ,
                RADTYP 19491) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                Hinweise.
§22 101370*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     101370
                Herstellerzeichen              MSW
                Radtyp und Ausführung          19490 501
                Radgröße                       9.0Jx20H2
                Einpresstiefe                  ET 26
                Herstelldatum                  Tag und Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)             (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        150              27             81720114
                 S02   Schraube M14x1,5 (2-tlg,     Kegel 60°        160              30             81720180
                       mitgeliefert)

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Mercedes-Benz
                                               Porsche

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101370 nach §22 StVZO

                Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 2 von 6
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 GLC 43 AMG Coupé           270, 287      235/45R20       R02                            A12 A15 A21
                 204X                       270, 287      245/45R20       R02                            A56 Flh V20
                 e1*2001/116*               270, 287      255/40R20       A01 K1a K1b R02                VA1 S01
                 0480*18-..                 270, 287      255/45R20       A01 K1a K1b R02
                 (FIN: W..253...)           270, 287      265/40R20       A01 K1a K1b R02
                                            270, 287      265/45R20       A01 K1a K1b K3s K3u K3v R02
                                            270, 287      275/40R20       A01 K1c K3s K3v K5v R02
                 GLC-Coupé                  100-243       235/45R20       R02                            A12 A15 A21
                 204X                       100-243       245/45R20       R02                            A57 Flh KMV
                 e1*2001/116*               100-243       255/40R20       A01 K1a K1b R02                MpH V20 VA1
                 0480*18-..                 100-243       255/45R20       A01 K1a K1b R02                S01
                 (FIN: W..253...)           100-243       265/40R20       A01 K1a K1b R02
                                            100-243       265/45R20       A01 K1a K1b K3s K3u K3v R02
                                            100-243       275/40R20       A01 K1c K3s K3v K5v R02
                 Porsche Macan              180-280       235/45R20       R02                            A12 A15 A21
                 95B                        180-280       245/45R20       R02                            A56 BnK V20
                 e13*2007/46*               180-280       255/45R20       R02                            Vn2 X93 VA1
§22 101370*00




                 1165*10-19                 180-280       265/45R20       R02                            S02
                 - ab MJ 2019
                 Porsche Macan              155-324       235/45R20       R02                            A12 A15 A21
                 95B, 95BN                  155-324       245/45R20       R02                            A56 BnK V20
                 e13*2007/46*               155-324       255/45R20       R02                            Vn2 X93 VA1
                 1165*02-09,                155-324       265/45R20       R02                            S02
                 1164*02-09


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55801226, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101371 ,
                RADTYP 19491) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                Hinweise.


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.101370 nach §22 StVZO

                Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 3 von 6

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 101370*00




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A15     Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden.
                Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der
                Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 4 von 6

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
§22 101370*00




                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
                dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

                K3u      An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung
                im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw.
                auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

                K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
                nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

                K5v      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
                Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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                GUTACHTEN zur TTG NR.101370 nach §22 StVZO

                Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 5 von 6

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      285/45R20
§22 101370*00




                Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   245/50R20      275/45R20
                Nr. 12   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 13   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 14   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 15   255/45R20      285/40R20
                Nr. 16   255/50R20      285/45R20
                Nr. 17   255/55R20      295/45R20
                Nr. 18   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 19   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 20   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 21   265/45R20      295/40R20
                Nr. 22   265/50R20      295/45R20
                Nr. 23   275/35R20      305/30R20
                Nr. 24   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 25   275/45R20      305/40R20
                Nr. 26   285/35R20      335/30R20
                Nr. 27   285/40R20      325/35R20
                Nr. 28   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 17, Gutachten Nummer 55801226, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 101371 ,
                RADTYP 19491) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                Hinweise.




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                Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55800926 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx20H2 Typ 19490
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 6 von 6

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                X93      Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser      390 mm an
                Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 19. März 2026 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2025.
§22 101370*00




                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 19. März 2026


                Pohl                                                                                  00465035.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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