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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                     Seite 1 von 7

Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                Lanzstraße 20 / Gewerbepark
                                68789 St.Leon-Rot


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

Modell                          C18
Typ                             C18 808
Radgröße                        8,0Jx18EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrier- Lochzahl/ Loch-        Einpress-   Rad-   Abrollumfang
              ring                         kreis- (mm)/ Mit-      tiefe       last   (mm)
                                           tenloch-ø (mm)         (mm)        (kg)
C18 808 40 07 590/06 CMS /                 5/108/60,1             40          703    2255
              SR10 Ø67,1 - Ø60,1
              590/06 JF /
              SR10 Ø67,1 - Ø60,1


Kennzeichnungen

KBA-Nummer                      47985
Herstellerzeichen               CMS
Radtyp und Ausführung           C18 808 (s.o.)
Radgröße                        8,0Jx18EH2+
Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100               28
S03     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               28
S04     Schraube M14x1,5             Kegel 60°      110               30

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citan                 55, 66        225/40R18   K2b K4c T88 T89 T91 T92             A01 A02 A04
X                                                                                   A05 A08 A09
e2*2007/46*0129*..;                                                                 A12 A16 A23
e2*2007/46*0130*..                                                                  A58 Y14 S03
Renault Kangoo        66,76,78      215/40R18   K78 T89                             A01 A02 A04
BeBop                 66,76,78      215/45R18   K78                                 A05 A08 A09
W                     66,76,78      225/40R18   K2b K78 T89 T91                     A12 A16 A23
e2*2001/116*0364*..                                                                 A58 S03
Renault Kangoo II     50-80         215/40R18   K78 T89                             A01 A02 A04
W                     50-80         215/45R18   G70 K78                             A05 A08 A09
e2*2001/116*0364*..   50-80         225/40R18   K2b K78 T88 T89 T91                 A12 A16 A23
                                                                                    A58 Y14 S03
Renault Kangoo II     50-80         215/40R18   K78 T85 T89                         A01 A02 A04
/Rapid                50-80         215/45R18   G70 K78 T89 T93                     A05 A08 A09
W, FW                 50-80         225/40R18   K2b K78 T88 T89 T91 T92             A12 A16 A23
N196,                                                                               A58 Y14 S03
e2*2007/46*0006*..
Renault Laguna        72-140        215/40R18   K41 K45 K56 T85 T89                 A01 A02 A04
B56                   72-140        225/35R18   K41 K45 K56 T87                     A05 A08 A09
G638,                 72-140        225/40R18   G46 K41 K45 K56 T88 T89             A12 A16 A23
e2*93/81*0012*..,                                                                   B02 K1a K2b
e2*98/14*0012*..                                                                    Lim Re4 S04
Renault Laguna        66-152        225/40R18   K1a K2b K42 K46 T88 T89 T91         A01 A02 A04
G                                                                                   A05 A08 A09
e2*98/14*0206*..                                                                    A12 A16 A23
                                                                                    Car Lim RDK
                                                                                    S03
Renault Laguna        72-140        225/40R18   G46 K1c K2c K41 K42 K45 K56 T89     A01 A02 A04
K56                                             T91                                 A05 A08 A09
e2*93/81*0011*..,                                                                   A12 A16 A23
e2*98/14*0011*..                                                                    B02 Car Re4
                                                                                    S04
Renault Megane        110           215/40R18   K1c K2b T85 T89                     A01 A02 A04
M                     110           225/40R18   K1c K2b                             A05 A08 A09
e2*98/14*0272*..                                                                    A12 A16 A23
                                                                                    Flh RDK S02
Renault Megane        110           215/40R18   T85 T89                             A02 A04 A05
Cabrio                110           225/40R18   A01 K1a K1b K2b                     A08 A09 A12
M                                                                                   A16 A23 Cbo
e2*98/14*0272*..                                                                    Cpe RDK S02
- Cabrio/Coupé
Renault Megane        110           215/40R18   K29 T85 T89                         A01 A02 A04
Grandtour             110           225/40R18   K1a K1b K29 K2b                     A05 A08 A09
M                                                                                   A12 A16 A23
e2*98/14*0272*..                                                                    Car RDK S02
Renault VelSatis      78-177        235/45R18   K1c K2b R37 T92 T94                 A01 A02 A04
J                     78-177        245/45R18   K1c K2b                             A05 A08 A09
e2*98/14*0263*..                                                                    A12 A16 A23
                                                                                    RDK Srv S04




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A23     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet
sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
Maßnahmen neu zu befestigen.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4c     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Kunststoffeinsätze
an den Radhausinnenwänden zu entfernen. Die Kunststoffeinsätze sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K78     Die Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Kunststoffeinsätze an den hinteren
Radhausinnenwänden sind zu entfernen und die Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu
zu befestigen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das serien-
mäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den
Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu
deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen.

Re4     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung des Sonderrades
nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse (Durchmesser 262 mm) an
Achse 1.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Srv     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen bis Modelljahr 2002 dürfen nur die mitgelie-
ferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Modelljahr 2003 dürfen nur die mitgelieferten Befesti-
gungsschrauben M14x1,5; (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Y14     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 14 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. März 2013 in Lambsheim statt.


Hinweise zum Sonderrad

Leichtmetallsonderrad mit 5 Speichen ww. lackiert oder poliert.




Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55010713 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7




Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. März 2013




Bohlander                                                                   00192931.DOC




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