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							Gutachten 366-0218-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50308
ANLAGE: 5                                                        Radtyp: Bali II 5015
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                    Stand: 15.12.2021
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                                                                                                       Seite: 1 von 7

                Fahrzeughersteller           MERCEDES-BENZ, RENAULT




Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 5 J X 15 H2                Einpreßtiefe (mm)       : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 100/4                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                             Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                  och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                 Kennzeichnung              Kennzeichnung         in mm                    last       umf.      Fertig
                 Rad                        Zentrierring                                   in kg      in mm     datum
36408            LK: 4 100 ET: 32           ohne                       60,1                     350      1995    04/15
36409            LK: 4 100 ET: 32           ohne                       60,1                     350      1995    04/15
36410            LK: 4 100 ET: 32           ohne                       60,1                     350      1995    04/15
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: Bali II 5515 KBA: 50311 Lochkreis: 4x100 ET: 36 oder
Radtyp: Bali II 5515 KBA: 50311 Lochkreis: 4x100 ET: 42


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KARJ, KARK




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50308
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: Bali II 5015
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 15.12.2021
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MERCEDES-BENZ


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: Bali II 5515 KBA: 50311 Lochkreis: 4x100 ET: 36 oder
Radtyp: Bali II 5515 KBA: 50311 Lochkreis: 4x100 ET: 42


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KARJ, KARK
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49469


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 109 Nm
Verkaufsbezeichnung:     SMART FORTWO, SMART FORFOUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                Auflagen
451          e1*2001/116*0413*.. 31 - 41 165/65R15 81 SCG; 57E; KARJ                    FORTWO; FORFOUR;
                                                                                        Heckantrieb; Elektro;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 7MH; 71C;
                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                        74C; 75I; 76A; 97O;
                                                                                        4B8
451            e1*2001/116*0413*.. 45 - 80       165/65R15         SCG; 51G; 57E; KARJ; Modell 2014; FORTWO;
                                                                   KARK                 ab
                                                                                        e1*2001/116*0413*22;
                                                                                        nur Brabus Sportpaket;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 7MH; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        76A; 4B8
451            e1*2001/116*0413*.. 45 - 52       165/65R15         51G; 57E; KARJ       Modell 2014;
                                                                                        Schrägheck;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 7MH; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        76A; 4B8
451            e1*2001/116*0413*.. 45 - 52       165/60R15 77      YA9; 57E; KARJ;      Modell 2014; ab
                                                                   KARK                 e1*2001/116*0413*22;
                                                 165/65R15 81      57E; 575; KARJ       nur ForFour;
                                                 175/60R15 81      YAC; 57E; KARJ;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                   KARK                 12A; 51A; 7MH; 71C;
                                                 185/55R15 82      YAG; 11A; 245; 57E;  71K; 721; 725; 73C;
                                                                   KARJ; KARK           74D; 76A; 76Q; 97O;
                                                 185/60R15 84      YAD; 11A; 245; 57E;  4B8
                                                                   KARJ; KARK
451            e1*2001/116*0413*.. 52 - 66       165/65R15         51G; 57E; KARJ       Modell 2014; Coupe;
                                                                                        10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                        51A; 7MH; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74D;
                                                                                        76A; 4B8



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50308
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: Bali II 5015
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                        Stand: 15.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : RENAULT


Die Radausführung ist teilweise nur an der Vorderachse zu montieren.
In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit:
Radtyp: Bali II 5515 KBA: 50311 Lochkreis: 4x100 ET: 36


Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KARK
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : 49469


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 109 Nm
Verkaufsbezeichnung:     TWINGO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
AH           e2*2007/46*0457*.. 51 - 66          165/60R15 77      YA9; 57E; KARK            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 175/60R15 81      YAC; 11A; 245; 57E;       12A; 51A; 7ME; 71C;
                                                                   KARK                      71K; 721; 725; 73C;
                                                 185/55R15 82      YAG; 11A; 24J; 57E;       74D; 76A; 76Q; 77E;
                                                                   KARK                      97O; 4B2
                                                 185/60R15 84      YAD; 11A; 24J; 57E;
                                                                   KARK


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50308
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: Bali II 5015
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 15.12.2021
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                                                                                                    Seite: 4 von 7
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, das s die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
4B2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 16 28R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrol lsystem verwendet
     werden.
4B8) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 000 905 7200 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50308
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: Bali II 5015
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 15.12.2021
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                                                                                                     Seite: 5 von 7
57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse
     zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert
     werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und
     derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen z ulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt
     "0. Hinweise" zu beachten.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7ME) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 40 700 99 87R (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7MH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: A 453 905 17 01 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
97O) Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des
     Sonderrades der Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer der des
     Sonderrades der Hinterachse sein muß.
KARJ) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse Bali II 5515 KBA: 50311 Lochkreis 4x100 ET: 42
KARK) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig:
      Hinterachse Bali II 5515 KBA: 50311 Lochkreis 4x100 ET: 36


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50308
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: Bali II 5015
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                     Stand: 15.12.2021
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                                                                                                    Seite: 6 von 7
SCG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: r           Reifengröße:
                   Vorderachse:                         165/65R15
                   Hinterachse:                         185/60R15
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
     Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         165/60R15
                    Hinterachse:                         185/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         175/60R15
                    Hinterachse:                         195/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YAD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         185/60R15
                    Hinterachse:                         205/55R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0218-15-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50308
ANLAGE: 5                                                        Radtyp: Bali II 5015
Hersteller: DBV Würzburg GmbH                                    Stand: 15.12.2021
______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 7
YAG) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         185/55R15
                    Hinterachse:                         205/50R15
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der
      Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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