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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55010713 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 7


               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305


               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C18
               Typ                           C18 808
               Radgröße                      8,0Jx18EH2+
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
               C18 808 40 07 590/06 CMS /                     5/108/60,1           40          703    2255
                             SR10 Ø67,1 - Ø60,1
                             590/06 JF /
                             SR10 Ø67,1 - Ø60,1
§22 47985*10




               Kennzeichnungen

               KBA-Nummer                    47985
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C18 808 (s.o.)
               Radgröße                      8,0Jx18EH2+
               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   100                       28                  Z38
               S02   Schraube M14x1,5       Kegel 60°   110                       30                  Z43
               S03   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                       28                  Z38

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Mercedes-Benz
                                             Renault

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55010713 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mercedes-Benz Citan     55-85         225/40R18    K2b K4c T88 T92                      A01 A12 A16
               X                                                                                       A23 A58 Y14
               e2*2007/46*0129*..;                                                                     S03
               e2*2007/46*0130*..
               Renault Espace (IV)     85-177        235/45R18    K2b R37 T98 141                      A01 A12 A16
               K                       85-177        245/45R18    K1b K2b T00 T96 141                  A23 S02
               e2*98/14*0265*..;
               e2*2007/46*0009*..
               Renault                 66,76,78      215/40R18    K78 T89                              A01 A12 A16
               Kangoo BeBop            66,76,78      215/45R18    K78                                  A23 A58 S03
               W                       66,76,78      225/40R18    K2b K78 T89 T91
               e2*2001/116*0364*..
               Renault Kangoo II       55-85         215/40R18    K78 T89                              A01 A12 A16
               W                       55-85         215/45R18    G70 K78                              A23 A58 Y14
               e2*2001/116*0364*..     55-85         225/40R18    K2b K78 T88 T89 T91                  S03
               Renault Kangoo II       50-85         215/40R18    K78 T85 T89                          A01 A12 A16
               /Rapid                  50-85         215/45R18    G70 K78 T89 T93                      A23 A58 Y14
               W, FW                   50-85         225/40R18    K2b K78 T88 T89 T91 T92              S03
§22 47985*10




               N196,
               e2*2007/46*0006*..
               Renault Laguna          66-152        225/40R18    K1a K2b K42 K46 T88 T89 T91          A01 A12 A16
               G                                                                                       A23 Car Lim
               e2*98/14*0206*..                                                                        S03
               Renault Megane (II)     110           215/40R18    K1c K2b T85 T89                      A01 A12 A16
               M                       110           225/40R18    K1c K2b                              A23 Flh S01
               e2*98/14*0272*..
               Renault Megane (II)     110           215/40R18    T85 T89                              A12 A16 A23
               M                       110           225/40R18    A01 K1a K1b K2b                      Cbo Cpe S01
               e2*98/14*0272*..
               - Cabrio/Coupé
               Renault                 110           215/40R18    K29 T85 T89                          A01 A12 A16
               Megane (II) Grandtour   110           225/40R18    K1a K1b K29 K2b                      A23 Car S01
               M
               e2*98/14*0272*..
               Renault VelSatis        78-177        235/45R18    K1c K2b R37 T92 T94                  A01 A12 A16
               J                       78-177        245/45R18    K1c K2b                              A23 Srv S02
               e2*98/14*0263*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55010713 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
               geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
               schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.
§22 47985*10




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
               chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
               Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
               bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
               hinausragen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55010713 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kom-
               bilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Tur-
               nier, Variant, …).

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cab-
               rio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
               pé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbrin-
               gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
               zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
               zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
               Reifengrößen zu überprüfen.
§22 47985*10




               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K29     Die äußeren Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Filz- bzw. Kunststoffeinsätze
               in den hinteren Radhäusern sind zu entfernen und die Filz- bzw. Kunststoffeinsätze durch geeignete
               Maßnahmen neu zu befestigen.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
               gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55010713 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 7


               K4c     An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der Kunststoffeinsätze
               an den Radhausinnenwänden zu entfernen. Die Kunststoffeinsätze sind anschließend dauerhaft neu
               zu befestigen.

               K78     Die Kunststoffmuttern und Befestigungsschrauben der Kunststoffeinsätze an den hinteren
               Radhausinnenwänden sind zu entfernen und die Kunststoffeinsätze durch geeignete Maßnahmen neu
               zu befestigen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Li-
               mousine.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
               ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
               oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 47985*10




               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Srv     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen bis Modelljahr 2002 dürfen nur die mitgelie-
               ferten Befestigungsschrauben M12x1,5; ab Modelljahr 2003 dürfen nur die mitgelieferten Befesti-
               gungsschrauben M14x1,5; (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1) verwendet werden.

               T00     Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55010713 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                         Seite 6 von 7

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 47985*10




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berück-
               sichtigen.

               Y14     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 14 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. Februar 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47985 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55010713 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0Jx18EH2+ Typ C18 808
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 7



               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2012.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 12. Februar 2021




               Bohlander                                                                   00360856.DOC
§22 47985*10




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim