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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    1/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  CC 80720
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                            Lk 108
Radgröße:                                                 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         BOØ72,5/Ø60,1
geprüfte Radlast:                                          715 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2080 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller /-Marke        : Renault

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
G, M, JM, W, FW, X                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
                                  M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
J                                 bis Modelljahr 08/2002                             120 Nm
                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                  M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
                                  ab Modelljahr 09/2002                              140 Nm
                                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
DE, K                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 33 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    2/7                                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                            G
ABE / EG-Genehmigung:           e2*98/14*0206*..
Motorleistung    Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103; 120 Laguna Limousine,        215/45R17                               A01) bis A10)
                 Laguna Break                                                     K15)K18)
                                          225/45R17
                                          K03)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und
                                          vorne                hinten             Hinweise
                                          215/45R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                  K15)K18)V00n)
 110 bis 152         Laguna Limousine,              225/45R17                     A01) bis A10)
                     Laguna Break                                                 K03)K15)K18)

e2*98/14*0206*39E   1190/1070                                                     5/108/60



Typ:                          DE
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0247*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 152   Renault Aventime         225/50R17                                 A01) bis A10)
                                                                                  K03)
e2*98/14*0247*03E   1320/1060 (1230/1060-120 kW),                                 5/108/60
                    1320/1250 –110 kW –2,2TD




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    3/7                                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                           J
ABE / EG-Genehmigung:          e2*98/14*0263*.., e2*98/14D0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 177   Renault VelSatis           225/55R17                                A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)
                                                235/50R17

                                                245/50R17
e1*98/14*0263*28     1370 / 1370                                                  5/108/60



Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e2*98/14*0265*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Rad-/Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 177    Renault Espace           225/55R17                                 A01) bis A10)
                                                                                  K04)
                                                235/50R17
                                                K03)

e2*98/14*0265*41     1420/1410                                                    5/108/60



Typ:                          K
ABE / EG-Genehmigung:         e2*2007/46*0009*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Rad-/Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 127    Renault Espace          225/55R17                                  A01) bis A10)ER1)
                                                                                  K04)
                                               235/50R17
                                               K03)

e2*2007/46*0009*11   1420/1410                                                    5/108/60



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                     e2*98/14*0272*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                  Renault Megane             205/50R17                         A02) bis A10)B46)
                     (Limousine, Cabrio)        A01)K52)M00)

                                                215/45R17

                                                225/40R17

                                                225/45R17
                                                A01)K52)

                                                235/40R17

                                                245/40R17
                                                A01)K52)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    4/7                                                                    Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                     e2*98/14*0272*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
110                    Renault Megane Break     205/50R17                         A02) bis A10)B46)
                       (Kombi)                  A01)K52)K66)M00)

                                                            215/45R17

                                                            225/45R17
                                                            A01)K52)K66)

                                                            235/40R17
                                                            A01)K66)

                                                            245/40R17
                                                            A01)K52)K66)



yp:                          JM
ABE / EG-Genehmigung:        e2*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 110   Megane Scenic           205/50R17                                   A02) bis A10)B46)
                                      M00)

                                                            205/55R17
                                                            M00)

                                                            225/45R17
e2*2001/116*0274*32E   11851230(0)//1130/1230 Langversion                         4/100/60



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
FW                                    N196
W                                     e2*2001/116*0364*..
W                                     e2*2007/46*0006*..
X                                     e2*2007/46*0130*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80              Renault Kangoo          215/45R17                          A02) bis A10)
                                               A01)G6D)K04)K74)T91)

                                                            225/45R17
                                                            A01)K04)K74)

                                                            235/40R17
                                                            A01)G6D)K04)K74)




RA-000385-L0-015-05~RE-5-108-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    5/7                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.



RA-000385-L0-015-05~RE-5-108-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    6/7                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


B46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø300x26 mm.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1430 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G6D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     205/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
     Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.

K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.


RA-000385-L0-015-05~RE-5-108-60-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    7/7                                                           Mobilität
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


K74) An Achse 2 ist im inneren Radhaus im Bereich ca. 100 mm über dem Federdom der
     Befestigungsstehbolzen für den Kunststoffinnenkotflügel komplett zu kürzen. Der
     Kunststoffinnenkotflügel ist eng am Blech zu verkleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 26.10.2012




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