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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              50209*01



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             6,5 J x 16 H2


                Typ:                         MI6560
§ 22 50209*01




                 Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
                 Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 50209


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50209*01


                Die ABE-Nr. 50209*01 erstreckt sich auf die Räder 6,5 J x 16 H2, Typ MI6560, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung) vom 07.02.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                30 - 33                                       1. Ausfertigung
                1 - 29                                        2. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
§ 22 50209*01




                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 07.02.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 09.03.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 1 von 9

                Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                Via C. Colombo
                                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                                QM-Nr.: 01 06 007

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          Milano
                Typ                             MI6560
                Radgröße                        6,5J x 16H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                 (mm)
                W            MI6560-W / Ø66,6-SX-Ø76             5/112/66,6          35         705    2200

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50209
                Herstellerzeichen               MAK
                Radtyp und Ausführung           MI6560...(s.o)
                Radgröße                        6,5J x 16H2
§ 22 50209*01




                Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                      Befestigungsmittel
                S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28                 SX4
                S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      24                 SX16
                S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   130                      27                 SX1
                S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   130                      24                 SX16

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Mercedes-Benz
                                                Ssangyong

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                           MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 2 von 9


                Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                           Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                A-Klasse                  103             195/50R16   K41 K42 K46 K56 M+S R35            A01 A12 A14
                168                       44-103          205/45R16   K41 K42 K46 K56 R35                A21 A60 DBA
                e1*96/79*0073*..          44-75           195/45R16   K42 K46 K56 R37                    K1c K2c S03
                nur mit ESP               55-92           195/50R16   K41 K42 K46 K56 R09 R35
                A-Klasse                  60-142          195/55R16   K1c K2b K42                        A01 A12 A14
                169                       60-142          205/50R16   K14 K1c K2a K2b K41 K42            A21 S02
                e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   G01 K14 K1c K2a K2b K41 K42 K44
                                                                      K56
                A-Klasse                  66-135          205/55R16   K1a K2b                            A01 A12 A14
                176, 245G                 66-135          215/55R16   K1c K2b K4i K5d K6g K8h            A21 A57 Flh
                e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   K1c K2c K4i K5d K6g K8h            V00 V16 X78
                e1*2001/116*              66-90           195/55R16   K2b R37 T87 T91                    S02
                0470*04-..                66-90           195/60R16   K2b R37
                                          66-90           205/50R16   K1a K2b R37 T87 T91
                B-Klasse                  70,85           195/55R16   K42 R37                            A01 A12 A14
                245                       70,85           195/60R16   K42 R37                            A21 V16 S02
                e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   K1a K1b K2b K41 K42 R37
§ 22 50209*01




                                          70-142          195/55R16   K42 M+S
                                          70-142          205/50R16   K1a K1b K2b K41 K42 M+S
                                          70-142          205/55R16   K1a K1b K2b K41 K42
                                          70-142          215/50R16   K1c K2b K41 K42 K44 K56
                                          70-142          225/50R16   K1c K2b K41 K42 K44 K56
                B-Klasse                  66-135          205/55R16   K2b                                A01 A12 A14
                246, 245G                 66-135          215/55R16   K1a K1b K2b                        A21 A57 NoE
                e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   K1c K2c K4i K5c K8h                V00 V16 X78
                e1*2001/116*              66-90           195/55R16   K2b R37 T87 T91                    S02
                0470*04-..                66-90           195/60R16   K2b R37
                - incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   K2b R37 T87 T91
                B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16                                      A12 A14 A21
                245G                      65 (132)        215/55R16                                      A58 Flh KMV
                e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A01 K5w K6w                        S02
                (28kWh-Batterie)
                C-Klasse                  75-125          205/55R16                                      A10 A14 A21
                203                       75-125          225/50R16                                      B03 V16 S03
                e1*98/14*0139*..
                C-Klasse                  88,100,115      195/60R16                                      A12 A14 A21
                204                       88,100,115      205/55R16                                      A58 B03 Cpe
                e1*2001/116*0431*..       88,100,115      225/50R16   A01 K1c K2b K41 K42 K56            Lim V16 S02
                - Limousine/Coupe
                - incl. Facelift 2011
                (FIN: WDD204...)
                C-Klasse                  85-120          195/65R16   A10 R37                            A14 A21 A58
                204                       85-155          205/60R16   A91                                B33 Lim V16
                e1*2001/116*              85-155          215/55R16   A12                                S02
                0431*29-..                85-155          215/60R16   A12
                (FIN: WDD205...)          85-155          225/55R16   A01 A12 K1a K1b K2b




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                 Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                C-Klasse              55-145         205/55R16   A10                              A14 A21 B03
                HO                    55-145         225/50R16   A12 R03                          V16 S03
                G363,
                e1*92/53*0001*..
                C-Klasse Sportcoupé   75-125         205/55R16   A10                              A14 A21 B03
                203CL                 75-125         225/50R16   A32                              Cpe V16 S03
                e1*98/14*0159*..
                C-Klasse T-Modell     55-145         205/55R16   A10                              A14 A21 B03
                202                   55-145         225/50R16   A12 R03                          V16 S03
                e1*93/81*0034*..
                C-Klasse T-Modell     75-125         205/55R16                                    A10 A14 A21
                203K                  75-125         225/50R16                                    B03 Car V16
                e1*98/14*0158*..                                                                  S03
                C-Klasse T-Modell     85-120         195/65R16   A10 R37 T92 141                  A14 A21 A58
                204K                  85-155         205/60R16   A91 T92 T96 141                  B33 Car V16
                e1*2001/116*          85-155         215/55R16   A12 141                          S02
                0457*25-..            85-155         215/60R16   A12 141
                (FIN: WDD205...)      85-155         225/55R16   A01 A12 K1a K1b K2b 141
                CLA-Klasse            80, 90         195/55R16   K2b R37 T87 T91                  A01 A12 A14
§ 22 50209*01




                117, 245G             80, 90         195/60R16   K2b R37                          A21 A57 Lim
                e1*2007/46*1007*..;   80, 90         205/50R16   K1a K1b K2b R37 T87 T91          V16 X78 S02
                e1*2001/116*          80-135         205/55R16   K1a K1b K2b
                0470*04-..            80-135         215/55R16   K1c K2b K4i K5d K6g K8h
                                      80-135         225/50R16   K1c K2c K4i K5d K6g K8h
                CLA-Klasse Shooting   80-135         205/55R16   K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
                Brake                 80-135         215/55R16   K1c K2b K4i K5d K6g K8h          A21 A57 Car
                245G                  80-135         225/50R16   K1c K2c K4i K5d K6g K8h          V16 X78 S02
                e1*2001/116*
                0470*12-..
                CLC-Klasse            75-135         195/60R16   A10 R09                          A14 A21 B03
                203CL                 75-135         205/55R16   A10                              Cpe V16 S03
                e1*98/14*0159*19-..   75-135         225/50R16   A12
                CLK-Klasse            100-145        205/55R16   A10 M+S                          A14 A21 B01
                208                                                                               B03 Cbo Cpe
                e1*96/27*0054*..                                                                  S03
                CLK-Klasse            100-135        205/55R16   A10 M+S                          A14 A21 B03
                209                                                                               Cbo Cpe S03
                e1*98/14*0184*..
                E-Klasse              55-125         205/55R16   R37                              A10 A14 A21
                210                   55-125         215/55R16                                    B01 B03 NBF
                e1*93/81*0022*..      55-125         225/50R16                                    V16 S03
                Vaneo                 55-92          195/50R16   K1c T84 T88                      A01 A12 A14
                414                   55-92          205/45R16   K1c T83 T87                      A21 S05
                e1*98/14*0185*..,
                e1*2001/116*0185*..
                SsangYong Tivoli      84-95          205/55R16   K2b                              A01 A12 A14
                XK,XKG                84-95          205/60R16   K2b                              A21 A58 F23
                e9*2007/46*6294*..;   84-95          215/55R16   K1b K2b                          V16 S04
                e50*2007/46*0198*..   84-95          225/50R16   K1a K1b K2b
                                      84-95          225/55R16   K1a K1b K2b


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                         Seite 4 von 9
                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§ 22 50209*01




                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                       Seite 5 von 9

                A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
§ 22 50209*01




                werden.

                B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
                Roadster.

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
                unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
                steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
                Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
                entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
                erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
                informieren.

                F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).


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                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 6 von 9

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
§ 22 50209*01




                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
                Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 7 von 9

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K5w An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
                Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
§ 22 50209*01




                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                Fahrzeugausführungen.

                NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                          Seite 8 von 9

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
§ 22 50209*01




                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16      205/45R16
                Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55803815 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                        Seite 9 von 9

                X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
                zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 24. Januar 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 50209*01




                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 24. Januar 2017




                Schmidt                                                                      00263963.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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