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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                    Seite 1 von 10

                             Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                                             Via C. Colombo, 14
                                                             I-25013 Carpenedolo (BS)


                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          Milano
                             Typ                             MI6560
                             Radgröße                        6,5J x 16H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
                             führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                              Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                              (mm)
                             VK2          MI6560-VK2 / Ø66,6-SX-Ø76           5/112/66,6          45         705    2200

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      50209
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             Herstellerzeichen               MAK
                             Radtyp und Ausführung           MI6560...(s.o)
                             Radgröße                        6,5J x 16H2
                             Einpresstiefe                   ET...(s.o)
                             Herkunftsmerkmal                Made in Italy
                             Herstelldatum                   Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28                 SX4
                             S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      24                 SX16
                             S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   160                      30                 SX17
                             S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   130                      27                 SX1

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Mercedes-Benz
                                                             Ssangyong

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                           MAK s.p.a.

                                                                                                                 Seite 2 von 10

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             A-Klasse                  103             195/50R16   K1c K2b K46 K56 M+S             A01 A12 A14
                             168                       44-103          205/45R16   K1c K2b K46 K56                 A21 A60 DBA
                             e1*96/79*0073*..          44-75           195/45R16   K1a K46 R37                     S02
                             nur mit ESP               55-92           195/50R16   K1c K2b K46 K56 R09
                             A-Klasse                  60-142          195/55R16   A33                             A14 A21 S01
                             169                       60-142          205/50R16   A01 A12 K1a K2b K42
                             e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   A01 A12 G01 K1a K2b K42
                             A-Klasse                  66-135          205/55R16   A90                             A14 A21 A57
                             176, 245G                 66-135          215/55R16   A12                             Flh V00 V16
                             e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                     S01
                             e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
                             0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
                                                       66-90           205/50R16   A90 R37 T87 T91
                             A-Klasse                  110             205/60R16   A90                             A14 A21 A58
                             F2A                       110             215/55R16   A12                             F24 Lim NoP
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             e1*2007/46*1829*..        110             225/55R16   A01 A12 K5b                     V00 V16 Y85
                                                                                                                   Z16 S01
                             A-Klasse                  70-120          205/60R16   A90                             A14 A21 A58
                             F2A                       70-120          215/55R16   A12                             F23 Lim NoP
                             e1*2007/46*1829*..        70-120          225/55R16   A01 A12 K5b                     V16 Y85 Z16
                                                                                                                   S01
                             B-Klasse                  70,85           195/55R16   A11 R37                         A14 A21 V16
                             245                       70,85           195/60R16   A11 R37                         S01
                             e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   A33 R37
                                                       70-142          195/55R16   A11 M+S
                                                       70-142          205/50R16   A33 M+S
                                                       70-142          205/55R16   A33
                                                       70-142          215/50R16   A12
                                                       70-142          225/50R16   A01 A12 K42
                             B-Klasse                  66-135          205/55R16   A33                             A14 A21 A57
                             246, 245G                 66-135          215/55R16   A12                             NoE V00 V16
                             e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K2b                     S01
                             e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A33 R37 T87 T91
                             0470*04-..                66-90           195/60R16   A33 R37
                             - incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   A33 R37 T87 T91
                             B-Klasse                  70-120          205/60R16   A90                             A14 A21 A58
                             F2B                       70-120          215/55R16   A12                             F24 NoP V16
                             e1*2007/46*1909*..        70-120          225/55R16   A01 A12 K5b                     Z16 S01
                             B-Klasse                  70-120          205/60R16   A90                             A14 A21 A58
                             F2B                       70-120          215/55R16   A12                             F23 NoP V16
                             e1*2007/46*1909*..        70-120          225/55R16   A01 A12 K4i K5b K6f             Z16 S01
                             B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A31                             A14 A21 A58
                             245G                      65 (132)        215/55R16   A90                             Flh KMV S01
                             e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12
                             (28kWh-Batterie)




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                                             Seite 3 von 10
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             C-Klasse                88,100,115    195/60R16   A10                             A14 A21 A58
                             204                     88,100,115    205/55R16   A10                             B03 Cpe DA2
                             e1*2001/116*0431*..     88,100,115    225/50R16   A12                             Lim V16 X78
                             - Limousine/Coupe                                                                 S01
                             - incl. Facelift 2011
                             (FIN: WDD204...)
                             C-Klasse                85-120        195/65R16   A10 R37                         A14 A21 A58
                             204                     85-155        205/60R16   A10                             B31 B33 Lim
                             e1*2001/116*            85-155        215/55R16   A10                             Pe2 Po1 V16
                             0431*29-..              85-155        215/60R16   A12                             S01
                             - incl. Facelift 2018   85-155        225/55R16   A32
                             (FIN: W..205...)
                             C-Klasse T-Modell       85-120        195/65R16   A10 R37 T92 141                 A14 A21 A58
                             204K                    85-155        205/60R16   A10 T92 T96 141                 B31 B33 Car
                             e1*2001/116*            85-155        215/55R16   A10 141                         Pe2 Po1 V16
                             0457*25-..              85-155        215/60R16   A12 141                         S01
                             - incl. Facelift 2018   85-155        225/55R16   A32 141
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             (FIN: W..205...)
                             CLA-Klasse              80, 90        195/55R16   A33 R37 T87 T91                 A14 A21 A57
                             117, 245G               80, 90        195/60R16   A33 R37                         Lim V00 V16
                             e1*2007/46*1007*..;     80, 90        205/50R16   A90 R37 T87 T91                 S01
                             e1*2001/116*            80-135        205/55R16   A90
                             0470*04-..              80-135        215/55R16   A12
                                                     80-135        225/50R16   A01 A12 K2b
                             CLA-Klasse              85-120        205/60R16   A90                             A14 A21 A58
                             F2CLA                   85-120        215/60R16   A12                             Lim NoP V16
                             e1*2007/46*1912*..      85-120        225/55R16   A12                             Z16 S01
                             CLA-Klasse Shooting     80-135        205/55R16   A90                             A14 A21 A57
                             Brake                   80-135        215/55R16   A12                             Car V00 V16
                             245G                    80-135        225/50R16   A01 A12 K2b                     S01
                             e1*2001/116*
                             0470*12-..
                             CLA-Klasse Shooting     85-120        205/60R16   A90                             A14 A21 A57
                             Brake                   85-120        215/60R16   A12                             Car NoP V00
                             F2CLA                   85-120        225/55R16   A12                             V16 Z16 S01
                             e1*2007/46*1912*..
                             V-Klasse                72-128        215/60R16   K42 R35 T94 T95 T99 141         A01 A12 A14
                             638/2                   72-128        225/55R16   K2c K42 K56 T94 T95 T99 141     A21 B03 S03
                             e9*95/54, 98/14,
                             2001/116*0020*..
                             Vito                    58-105        215/60R16   K42 R35 T95 T99 141             A01 A12 A14
                             638                     58-105        225/55R16   K2c K42 K56 T95 T99 141         A21 B03 S03
                             e9*93/81,98/14,
                             2001/116*0005*..
                             Vito                    60-105        215/60R16   K42 R35 T99 141                 A01 A12 A14
                             638/1                   60-105        225/55R16   K2c K42 K56 T99 141             A21 B03 S03
                             K 393




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 50209 nach §22 StVZO

                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                   Seite 4 von 10
                             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             SsangYong Tivoli       84-95         205/55R16     A31                                   A14 A21 A56
                             4WD                    84-95         205/60R16     A31                                   F24 S04
                             XK                     84-95         215/55R16     A91
                             e9*2007/46*6294*..     84-95         225/50R16     A12
                                                    84-95         225/55R16     A12


                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.




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                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 5 von 10

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                             einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
                             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

                             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
                             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             werden.

                             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
                             einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
                             6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
                             Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
                             TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
                             Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
                             geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
                             dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



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                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                  Seite 6 von 10

                             A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                             ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                             ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             B31    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an Achse1.

                             B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

                             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             DA2    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe 300mm x 22mm an Achse 2 in Verbindung mit
                             Bremssätteln aus Aluminium (Teilenummer A204 423 17 81, A204 423 18 81).

                             DBA Bei "5-Liter"-Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief / -schein bzw.
                             unter Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert "5L" beschrieben und somit
                             steuerbegünstigt sind (Fahrzeugausführungen mit ausschließlich 155/70R15 Serienbereifung), ist die
                             Verwendung von nicht serienmäßigen Rad- / Reifenkombinationen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) nur bei Streichung von "5L" mit
                             entsprechender Umschlüsselung zulässig. Die unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist
                             erforderlich. Der Fz.-Halter ist über den evtl. möglichen Wegfall der Steuerbegünstigung zu
                             informieren.

                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                             (Einzelradaufhängung).

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                                                  Seite 7 von 10

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
                             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                             NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

                             NoP    Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.




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                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 8 von 10

                             Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
                             an Achse 1.

                             Po1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
                             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 318 mm an Achse 1.

                             R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                             (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                                                     Seite 9 von 10

                             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
                             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                      Vorderachse    Hinterachse

                             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
                             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
                             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
                             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
                             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
                             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
                             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
                             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
                             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
                             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
                             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
                             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
                             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
                             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

                             Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
                             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

                             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                             Bedienungsanleitung).

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 20. April 2020 in Lambsheim statt.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 20 zum Prüfbericht Nr. 55803815 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5J x 16H2 Typ MI6560
                             Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                                                  Seite 10 von 10

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2015.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 20. April 2020
§ 22 50209, Erweiterung 04




                             Schmidt                                                                      00342144.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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