Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 66R0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal Ronal
Montageposition: Vorderachse Hinterachse
Radausführung: 66R0855.07 66R0855.27
Radgröße: 8½Jx20H2 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 30 mm 40 mm
Effektive Einpresstiefe: 22 mm 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm 112 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring 3 Ø76 Ø66.45
Adapterscheibe: Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304
geprüfte Radlast: 925 kg 815 kg
bei Reifenabrollumfang: 2336 mm 2403 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler
RA-000997-A0-104-40~DB-5-112-66_5-ET22_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
204, 204 AMG, 204K Vorderachse: AP50702/08 130 Nm
Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Hinterachse: ZP50706 130 Nm
Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
212, R1ES, R1EC Vorderachse: AP50702/08 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Hinterachse: ZP50706 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø 26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET22 8.5x20,ET40
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10)
AMG K01)
(Limousine, W205)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K01)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) K04)K122) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET22 8.5x20,ET40
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
AMG K01) K04)K122) V00)
(Kombi, S205)
RA-000997-A0-104-40~DB-5-112-66_5-ET22_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET22 8.5x20,ET40
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/35R20 M+S 225/35R20 M+S A01) bis A10)
AMG K01)
(Coupe C205, Cabrio A205)
245/30R20 245/30R20 A01) bis A10)
K01) K132)
225/35R20 255/30R20 A01) bis A10)
K01) K122)K132) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET22 8.5x20,ET40
320 Mercedes AMG E53 245/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET22 8.5x20,ET40
295 Mercedes AMG E43 245/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10)
(W213, Limousine)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET22 8.5x20,ET40
295 Mercedes AMG E43 245/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10)
(S213, Kombi)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET22 8.5x20,ET40
320 Mercedes AMG E53 245/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10)
(W213, Limousine)
RA-000997-A0-104-40~DB-5-112-66_5-ET22_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8.5x20,ET22 8.5x20,ET40
320 Mercedes AMG E53 245/35R20 M+S 245/35R20 M+S A02) bis A10)
(S213, Kombi)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000997-A0-104-40~DB-5-112-66_5-ET22_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu
kürzen oder nach hinten/oben zu biegen,
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus
anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte
innen um 5 mm zu kürzen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
RA-000997-A0-104-40~DB-5-112-66_5-ET22_66R0855
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 52372 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000997-A0-104
Anlage-Nr. : 40
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 66R0855
Die Anlage Nr. 40 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 66R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 19.03.2019
RA-000997-A0-104-40~DB-5-112-66_5-ET22_66R0855